Dirk Krischenowski im Beirat des IGF‑D
Dirk Krischenowski wurde im Februar 2016 in den Beirat des Internet Governance Forum Deutschland (IGF‑D) berufen. Das neu geschaffene Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Bundestages, Wirtschaft, der technischen Community, Regierungsvertretern, Vertretern des Jugend-IGF sowie der Zivilgesellschaft zusammen. Dirk Krischenowski ist als Vertreter der technischen Community Mitglied. Er wird das Gremium in Fragen rund um Netzpolitik und Internetverwaltung unterstützen.
Nachdem weder eine Working Group noch zwei Weltgipfel der vereinten Nationen es schafften, sich auf die Ausgestaltung der Verwaltung des Internet zu verständigen, wurde das Internet Governance Forum 2006 gegründet. Es bietet einmal jährlich eine Plattform für die Diskussion von Internet Governance Themen. Das Internet Governance Forum Deutschland ist das nationale Forum des internationalen Prozesses. Es tagt regelmäßig mit Mitgliedern aus den verschiedenen Communitybereichen. Es soll auch im Rahmen von Veranstaltugnen einen übergreifenden Austausch ermöglichen.
ICANN55 in Marrakesh
IANA-Transition im Fokus des 55. ICANN-Meeting in Marrakesh
Wichtigstes Thema auf dem 55. ICANN-Meeting in Marrakesh war die IANA-Transition. Die IANA-Transition beinhaltet die Übergabe der Oberaufsicht über die IANA von den USA an ein internationales Gremium. Die Diskussionen wurden in Marrakesch dazu abgeschlossen, und der gemeinsam erarbeitete Vorschlag an die US-Regierung übermittelt. IANA ist die Internet Assigned Numbers Authority. Sie ist eine Unterabteilung der ICANN und verwaltet die einzigartigen Identifizierungsmerkmale der Domain-Industrie, wie Domain-Namen, IP-Adressen und Protokolle. Sie ist zudem für die Zuordnung von Zahlen und Namen im Internet zuständig.
CZDS und DNS-Abuse als Themen beim 55. ICANN-Meeting in Marrakesh
Auf ICANN55 in Marrakesh stand neben der IANA-Transition auch die Debatte um DNS-Abuse im Fokus. Der Umgang mit DNS-Abuse ist im Vertrag zwischen Registries und ICANN in der Specification 11, 3.b geregelt. Diese Regelung ist nicht nur Grundlage für die Aktivitäten von ICANN Compliance, sondern auch für Audits. Derzeit befinden sich 10 Registry Service Provider und 67 Registrare in dem Audit.
Ein weiteres Thema war die Nutzung des CZDS-Systems. Alle Registries sind verpflichtet, Interessierten Zugang zu ihren Zonefiles kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dazu wurde von ICANN das CZDS-System aufgesetzt. Einerseits können sich Registries dort einloggen, und Anfragen beantworten. Andererseits kann „Jedermann” einen Accoutn anlegen, und damit Zgang zu Zonefiles beantragen. Das System hat allerdings noch einige „Kinderkrankheiten”. Daher wurde das ICANN-Meeting genutzt, um Verbesserungen gemeinsam mit den ICANN-Verantwortliche abzustimmen.
ICANN arbeitet an neuen Regelungen für dotBRAND Top-Level-Domains
Von den 1.931 eingegangenen Bewerbungen für neuen Top-Level-Domains hatten sich ca. 675 Brands um ihre eigene Top-Level-Domain, eine so genannte dotBrand, beworben. Der überwiegende Anteil der Bewerber plant, seine Top-Level-Domain aussschliesslich für sich selbst und mit ihm verbundenen Unternehmen zu betreiben, also keine Domainregistrierungen durch Dritte zu erlauben. Dieses Betriebsmodell wird als “closed TLD” bezeichnet und ist bereits im Bewerberhandbuch so vorgesehen. Möglich wird dieses Betriebsmodell, indem der Bewerber bei ICANN eine Ausnahme vom “Code of Conduct” beantragt und ICANN diesen Antrag genehmigt.
Die Ausnahme vom “Code of Conduct” ist zwar eine sinnvolle Option, dennoch waren weitere Regelungen aus dem Bewerberhandbuch für dotBrand Bewerber unnötig. Einige dotBrand Bewerber haben daher die Initiative ergriffen, und einen Vorschlag entwickelt, mit dem ihre Top-Level-Domains weitere Ausnahmen von Regelungen im Bewerberhandbuch beantragen können. Zu der Ausnahme gehört:
- dotBrand Betreiber müssen keine Sunrisephase durchführen
- dotBrand kann im Insolvenzfall zwei Jahre lang nicht durch Dritte (z.B. Wettbewerber) betrieben werden
- dotBrand muss nicht Verträge mit allen ICANN-akkreditierten Registraren schließen, sondenr kann bis zu drei Registrare auswählen
Allerdings gelten für diese Ausnahmen Kriterien, die ein dotBrand Bewerber zuvor erfüllen muss:
- die Top-Level-Domain entspricht einer eingetragenen Marke
- die Marke ist im Trademark-Clearinghouse hinterlegt
- die Marke ist im Besitz des Bewerbers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens und ist in Benutzung
- die Top-Level-Domain ist kein generischer Begriff
Diese Vorschläge prüft ICANN derzeit. Nimmt ICANN sie an, werden sie optionaler Bestandteil des Betreiber-Vertrages zwischen ICANN und der Registry.
Trademark Clearinghouse schützt Markeninhaber
Die Einführung hat begonnen: Neue Domain-Endungen werden in den nächsten Jahren die Auswahl der bestehenden Endungen ergänzen. So können Inhaber von Marken ab dem 14. Februar 2014 30 Tage lang diese bevorrechtigt als Domain-Namen beispielsweise unter der neuen Hauptstadt-Domain .berlin registrieren. Erst danach dürfen alle Berlinerinnen und Berliner ihre Wunsch-Domains registrieren.
Voraussetzung für die Teilnahme an der bevorrechtigten Registrierung ist, dass die Markeninhaber ihre Marke(n) im sogenannten Trademark Clearinghouse (TMCH) hinterlegen. Markeninhaber sollten diese kostengünstige Möglichkeit des Markenschutzes wahrnehmen. Darauf weist das Beratungsunternehmen DOTZON hin, das als einziges Berliner Unternehmen beim Trademark Clearinghouse akkreditiert ist. Das Trademark Clearinghouse schützt Markeninhaber somit effektiv bei DOmain-Registrierungen Dritter.
Das Trademark Clearinghouse schützt Markeninhaber. Aber bisher haben deutsche Markenanwälte und Unternehmen nur gut 900 Marken im Trademark Clearinghouse hinterlegt,
so Katrin Ohlmer, Geschäftsführerin von DOTZON und weiter:
Markeninhaber laufen damit Gefahr, dieses im Vergleich ausgesprochen günstige und effektive Instrument für den Markschutz im Internet zu verschlafen. Stattdessen könnten ihnen teure Rechtsverfahren mit ungewissem Ausgang drohen.
Die einmalige Hinterlegung einer Marke im Trademark Clearinghouse berechtigt die Markeninhaber zur Teilnahme an den sogenannten Sunrise-Phasen aller neuen Domain-Endungen. In den kommenden Monaten werden zahlreiche DOmain-Endungen in den Markt eintreten – von .berlin über .hamburg bis zu .shop oder .web. Ein weiterer Vorteil der Hinterlegung im TMCH ist die automatische Benachrichtigung des Markeninhabers, wenn Dritte einen ihrer Marke identischen Domain-Namen registrieren. Zu den Kosten für die Hinterlegung im TMCH kommen je nach Domain-Endung unterschiedliche Kosten für die Domain-Registrierung hinzu.
DOTZON unterstützt und berät als akkreditierter TMCH-Agent Markeninhaber bei der recht komplexen Hinterlegung ihrer Marken und Beratung, welche neue Domain-Endungen nutzenswert sind.
DOTZON moderiert auf newdomains-Konferenz
Vom 27.–29. Oktober 2013 hat DOTZON an der newdomains-Konferenz in München teilgenommen. Am ersten Tag der Konferenz war Katrin Ohlmer eingeladen, im Rahmen des Themenschwerpunktes Vermarktung der neuen Domain-Endungen auf dem Panel “How to run and promote your own TLD” die Outsourcing-Lösung von DOTZON für Registries vorzustellen. DOTZON moderiert auf newdomains-Konferenz nicht zum ersten Mal – bereits zwei Jahre zuvor haben wir ein Panel gestaltet.
Auf dem Panel sprachen neben Katrin Ohlmer auch Anja Elsing für die Betreibergesellschaft von .ruhr und Markus Galler von dem Domain-Registrar InterNetX. Anja Elsing beleuchtete die verschiedenen Fragestellungen im geplanten Betrieb und der Vermarktung der .ruhr TLD. Markus Galler präsentierte die Anforderungen eines Domain-Registrars an neue TLDs und stellte den Domain-Shop von InterNetX vor. DOTZON moderiert auf newdomains-Konferenz danach die Fragen des Fachpublikums an die Panelisten.
Die newdomains-Konferenz wurde vom bayrischen Registrar united-domains im Jahr 2011 ins Leben gerufen. Nach dem Bewerbungsfenster im Jahr 2012 steht die Einführung von über tausend neuen Top-Level-Domains kurz bevor. Ein Schritt, der zuvor nur in sehr kleinem Umfang im Jahr 2000 und 2004 erfolgt ist. Daher soll sie dem Austausch zwischen Anbietern, Nutzern und Dienstleistern zu den neuen Top-Level-Domains dienen.
Sollten Sie Fragen zum Thema Betrieb, Vermarktung oder Vertrieb einer eigenen Domain-Endung haben, kontaktieren Sie uns!
Das TMCH: Markenschutz unter den neuen gTLDs
Das Trademark Clearinghouse
Das Trademark Clearinghouse (TMCH) ist eine zentrale Datenbank für Markenrechte unter den neuen generischen Top-Level-Domains (gTLDs). ICANN hat sie initiiert, und zusammen mit Deloutte umgesetzt. Es schützt und informiert Markeninhaber bei Domainregistrierungen durch Dritte in den ersten Zulassungsphasen (Sunrise-Phase, General Availability oder Landrush-Phase) bei den neuen gTLDs. Es ermöglicht Markeninhabern aber auch, Domains auf Basis ihrer im TMCH eingetragenen Marken unter der jeweiligen gTLD zu registrieren. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Markeninhaber die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Markenregistrierung im TMCH
Um diesen Schutz unter den neuen gTLDs zu genießen, müssen Markeninhaber ihre Marken in den kommenden Monaten im Trademark Clearinghouse eintragen. ICANN hat dazu Regeln definiert, die Marken erfüllen müssen, um für eine Registrierung berechtigt zu sein.
Domainregistrierung in den Sunrise-Phasen der neuen gTLD
Markeninhaber können auf Basis ihrer im Trademark Clearinghouse eingetragenen Marken unter der jeweiligen gTLD in der Sunrise-Phase bevorrechtigt die entsprechenden Domains registrieren. Allerdings sind nur Domains, die dem „exact match“ entsprechen, also die genaue Entsprechung der Marke, erlaubt. Die Kosten für die Domain-Registrierung sind je nach gTLD unterschiedlich.
Domainregistrierung in den Landrush-Phasen der neuen gTLDs
Im Rahmen der Landrush-Phase werden Registranten benachrichtigt, wenn sie eine Domain registrieren, die einer im TMCH eingetragenen Marke entspricht. Sie müssen dann selbst abwägen, ob sie die Domain-Registrierung fortsetzen wollen. Parallel dazu wird der Markeninhaber über die Domain-Registrierung durch einen Dritten benachrichtigt. Der so genannte Trademark Claims Service erfolgt nur bei einem „exact match“.
TMCH ist verpflichtend für alle neuen gTLDs
Alle neuen gTLDs sind verpflichtet, die Daten des TMCH mindestens in den ersten 90 Tagen des Betriebes zu nutzen – während der Sunrise-Phase für mindestens 30 Tage und während der allgemeinen Verfügbarkeit als “Trademark Claims Service“ für mindestens 90 Tage.
Wir beraten Sie gerne:
- Spezifikationen und Zusammenarbeit zwischen Trademark Clearinghouse und den neuen gTLDs
- Konkrete Anforderungen an Markeninhaber
- Leitlinien für die Auswahl von Marken für die Datenbank
- Leitlinien für die Auswahl von gTLDs für die Sunrise- und Landrush-Phase
Die aktuelle ICANN-Timeline
ICANN hat mit der ICANN-Timeline ein Update der nächsten Schritte zur Einführung der neuen Top-Level-Domains präsentiert. Die nächsten wichtigen Daten sind:
- 13. März 2013 – Ende der Objection-Phase
- 23. März 2013 – Erste Evaluationsergebnisse werden veröffentlicht
- April 2013 – ICANN Meeting in Peking
- Voraussichtlich im April 2013 – GAC Advice wird veröffentlicht
Neue gTLD Bewerbungen, wie geht es weiter?
In den kommenden 2–3 Wochen will ICANN einige wichtige Informationen für Bewerber veröffentlichen, die es aufmerksam zu verfolgen gilt:
- 12. November – Veröffentlichung der “Contention Sets”, also ähnlicher Bewerbungen, oder solche, die ähnlich mit bestehenden Top-Level-Domain sind.
- 20. November – Die so genannten „Early Warnings“ der Regierungsvertreter (Hinweise, was an Bewerbungen noch geändert werden muss) werden veröffentlicht
- 26. November – Rückfragen zu den Bewerbungen (so genannte „Clarifying Questions“) werden veröffentlicht
- Bis voraussichtlich Ende November – ICANN veröffentlicht den weiteren Fahrplan für die weiteren New gTLD Prozeß-Schritte
- 04.–15. Dezember – Ziehungsmöglichkeit des Lotterieloses (DRAW Ticket), dass die Position der eigenen Bewerbung in der Abarbeitung aller Bewerbungen bestimmt
Dotzon-Prognose zur Abarbeitung von Bewerbungen
Auf Basis der von Bewerbern eingereichten Kommentaren und der von ICANN entworfenen Planung für die Abarbeitung haben wir ein mögliches Szenario entwickelt, wie die heute 1.930 Bewerbungen abgeabeitet werden könnten. Dieses geht von einer Priorisierung von IDN, geograpischen und community-basierten Bewerbungen aus und trägt auch der Tatsache genüge, dass wir damit rechnen, dass ca. 730 Bewerbungen aus den verschiedensten Gründen nicht zu einer gTLD führen werden. So sind beispielsweise bereits die Bewerbungen für .AND, .ARE, .CHATR, .CILAIS, .IST und .KSB zurückgezogen worden.
70 TLD-Bewerbungen aus Deutschland
Am 13. Juni 2012 hat ICANN alle 1.930 Bewerbungen für neue generische Top-Level-Domains veröffentlicht. Darunter sind 70 TLD-Bewerbungen aus Deutschland, von denen 35 auf Basis von Unternehmensnamen (.marke, auch als dotbrand oder dotmarke bekannt), 28 für generische Begriffe und 7 als so genannte geoTLDs für geografische Namen (jeweils mit Unterstützung der zuständigen Behörden) beantragt worden sind. Von den 70 TLD-Bewerbungen sind 17 als Community-TLD gekennzeichnet.
Bewerbungen für deutsche Begriffe kommen aber auch aus dem Ausland. So wurden Bewerbungen für die gTLDs .JETZT, .IMMOBILIEN, .KAUFEN, REISEN und .SCHULE eingereicht.
dotBrand, geoTLD und generische TLD – die deutschen TLD-Bewerbungen
.ACO – ACO Severin Ahlmann GmbH & Co. KG
.ADAC – Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
.ALLFINANZ – Allfinanz Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft
.ALLFINANZBERATER – Allfinanz Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft
.ALLFINANZBERATUNG – Allfinanz Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft
.AUDI – AUDI Aktiengesellschaft
.BAUHAUS – Werkhaus GmbH
.BAYERN – Bayern Connect GmbH
.BERLIN – dotBERLIN GmbH & Co. KG
.BLANCO – BLANCO GmbH + Co KG
.BMW – Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
.BOEHRINGER – Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
.BOSCH – Robert Bosch GMBH
.COLOGNE – NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
.DEUTSCHEPOST – Deutsche Post AG
.DHL – Deutsche Post AG
.DVAG – Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG
.EDEKA – EDEKA Verband kaufmännischer Genossenschaften e.V.
.EMERCK – Merck KGaA
.EPOST – Deutsche Post AG
.FRESENIUS – Fresenius Immobilien-Verwaltungs-GmbH
.GEA – GEA Group Aktiengesellschaft
.GMBH – InterNetWire Web-Development GmbH
.GMBH – TLDDOT GmbH
.GMX – 1&1 Mail & Media GmbH
.HAMBURG – Hamburg Top-Level-Domain GmbH
.HIV – dotHIV gemeinnuetziger e.V.
.IFM – ifm electronic gmbh
.IMMO – dotimmobilie GmbH
.KOELN – NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
.KSB – KSB Aktiengesellschaft
.LIDL – Schwarz Domains und Services GmbH & Co. KG
.LINDE – Linde Aktiengesellschaft
.LLC – myLLC GmbH
.LLP – myLLP GmbH
.LTD – myLTD GmbH
.MAIL – 1&1 Mail & Media GmbH
.MAN – MAN SE
.MED – DocCheck AG
.MERCK – Merck KGaA
.MINI – Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
.NRW – Minds + Machines GmbH
.OBI – OBI Group Holding GmbH
.ONL – I‑REGISTRY Ltd., Niederlassung Deutschland
.ONLINE – I‑REGISTRY Ltd., Niederlassung Deutschland
.POHL – Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG
.REISE – dotreise GmbH
.REXROTH – Bosch Rexroth AG
.RICH – I‑REGISTRY Ltd., Niederlassung Deutschland
.RUHR – regiodot GmbH & Co. KG
.RWE – RWE AG
.SAARLAND – dotSaarland GmbH
.SAP – SAP AG
.SARL – mySARL GmbH
.SCHAEFFLER – Schaeffler Technologies AG & Co. KG
.SCHWARZ – Schwarz Domains und Services GmbH & Co. KG
.SCHWARZGROUP – Schwarz Domains und Services GmbH & Co. KG
.SEW – SEW-EURODRIVE GmbH & Co KG
.SPIEGEL – SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
.SRL – mySRL GmbH
.STADA – STADA Arzneimittel AG
.TAXI – Taxi Pay GmbH
.TRUST – Deutsche Post AG
.TUI – TUI AG
.VERMÖGENSBERATER – Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG
.VERMÖGENSBERATUNG – Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG
.VERSICHERUNG – dotversicherung-registry GmbH
.VIP – I‑REGISTRY Ltd., Niederlassung Deutschland
.VIP – Vipspace Enterprises LLC
.WEB – Schlund Technologies GmbH
Deutschland auf Platz 4 der dotBrand Bewerbungen
Deutschland ist allerdings nicht das führende europäische Land mit TLD-Bewerbungen, sondern auf dem 4. Platz. Platz 1 belegt das Europa zugeschlagene britische Überseeterritorium Kayman-Inseln mit 91 Bewerbungen, gefolgt von Luxemburg mit 84 Bewerbungen und den britischen Jungferninseln mit 72 Bewerbungen. Gibraltar zählt 62 Bewerbungen, Frankreich 54, Großbritannien 40 und Spanien 15. Alle europäischen Länder zusammen reichen mit 675 Bewerbungen allerdings nicht an die 884 Bewerbungen aus den USA heran.
DOTZON hat insgesamt 23 Bewerbungen aus Deutschland, Österreich, Luxemburg, Italien, USA und China betreut.