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World Hosting Days 2016

dotBrand-Diskussion auf den World Hosting Days 2016

dotBrand Top-Level-Domains – Eine Zwischenbilanz

Zeit­gleich zur CeBIT fan­den im Euro­pa­park Rust die World Hos­ting Days 2016 (www.whd.global) statt. Der eco – Ver­band der deut­schen Inter­net­wirt­schaft e V. hat­te eine Rei­he von Podi­ums­dis­kus­sio­nen rund um Domains orga­ni­siert. Von DOTZON war Kat­rin Ohl­mer zu einer dot­­Brand-Dis­­kus­­si­on ein­ge­la­den, um über die Ent­wick­lung der dot­Brand Top-Level-Domains zu berich­ten. Zusam­men mit wei­te­ren Teil­neh­mern setz­te sie sich mit der Fra­ge aus­ein­an­der, wie sich die Mar­ken-Domain-Endun­­gen ent­wi­ckeln werden.

Zurückhaltende Nutzung der dotBrand

Bis­her zei­gen sich Unter­neh­men wie Syman­tec, BMW und Man­go noch eher zurück­hal­tend, was die Nut­zung ihrer neu­en Domains angeht. Die der­zei­ti­ge Zurück­hal­tung bei den dot­brands ist u.a. auf die ein­ge­schränk­te Nutz­bar­keit der Abkür­zun­gen der Län­der­na­men als Domain zurück­zu­füh­ren, denn Län­der­kür­zel vor der dot­Brand sind Domains, die für den Betrieb höchst rele­vant sind. Dar­über hin­aus wies Kat­rin Ohl­mer auf tech­ni­sche Her­aus­for­de­run­gen, Fra­gen zu inter­nen Ver­ga­be­ver­fah­ren und die Ent­wick­lung einer glo­ba­len Stra­te­gie für die dot­Brand hin.

Erste dotBrand stellt um

Ers­te Bei­spie­le zur Nut­zung der eige­nen dot­brand stim­men opti­mis­tisch, wie z.B. trucklife.man, play.samsung, study.monash oder next100.bmw. BNP Pari­bas nutzt die eige­ne .bnppa­ri­­bas-Domain-Endung bereits aktiv und hat ihr Online­por­tal auf www.mabanque.bnpparibas umge­stellt. Die eige­ne Mar­ke hin­ter dem Punkt stärkt das Image und gibt dem Unter­neh­men eine erhöh­te Sicher­heit in Bezug auf die eige­ne Domain-Infra­­struk­­tur. Dar­über hin­aus eröff­nen sich zahl­rei­che neue Mög­lich­kei­ten für tech­ni­sche Inno­va­tio­nen, wie z.B. die Nut­zung für die Machi­­ne-to-Machi­­ne-Kom­­mu­­ni­­ka­­ti­on. Auch für die Nut­zung als „digi­ta­le Klam­mer“ zwi­schen Pro­dukt und Unter­neh­men ist die dot­mar­ke per­fekt geeig­net, wie z.B. ladival.stada.

Herausforderungen für eine dotBrand

Bei der Umstel­lung auf die eige­ne Top-Level-Domain sind aber zunächst eine Rei­he von Her­aus­for­de­run­gen zu beach­ten – von Usa­­bi­­li­­ty-Aspek­­ten, über IT-Infra­­struk­­tur‑, Bran­­ding- und Finanz­aspek­ten bis hin zu Poli­cyaspek­ten. Bera­tungs­un­ter­neh­men wie DOTZON hel­fen bei der Bewer­bung, der Stra­te­gie­ent­wick­lung für die Nut­zung der dot­mar­ke, der orga­ni­sa­to­ri­schen und admi­nis­tra­ti­ven Betreu­ung der dot­brand und erar­bei­ten indi­vi­du­el­le Kon­zep­te für eine Teil- oder Kom­plett­um­stel­lung auf die neue Domain-Endung. Kat­rin Ohl­mer ist zuversichtlich:

In die­sem Jahr wer­den wir eine Rei­he von dot­brand sehen, die ihr neu­es digi­ta­les Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tool aktiv nut­zen wer­den. Unse­re Kun­den pro­fi­tie­ren in der Bera­tung aus unse­ren eige­nen Erfah­rung im Betrieb neu­er Top-Level-Domains.
 

Dirk Krischenowski im Beirat des IGF‑D

Dirk Kri­schenow­ski wur­de im Febru­ar 2016 in den Bei­rat des Inter­net Gover­nan­ce Forum Deutsch­land (IGF‑D) beru­fen. Das neu geschaf­fe­ne Gre­mi­um setzt sich aus Mit­glie­dern des Bun­des­ta­ges, Wirt­schaft, der tech­ni­schen Com­mu­ni­ty, Regie­rungs­ver­tre­tern, Ver­tre­tern des Jugend-IGF sowie der Zivil­ge­sell­schaft zusam­men. Dirk Kri­schenow­ski ist als Ver­tre­ter der tech­ni­schen Com­mu­ni­ty Mit­glied. Er wird das Gre­mi­um in Fra­gen rund um Netz­po­li­tik und Inter­net­ver­wal­tung unterstützen.

Foto D. Krischenowski IGF-D
Dirk Kri­schenow­ski in IGF‑D berufen

Nach­dem weder eine Working Group noch zwei Welt­gip­fel der ver­ein­ten Natio­nen es schaff­ten, sich auf die Aus­ge­stal­tung der Ver­wal­tung des Inter­net zu ver­stän­di­gen, wur­de das Inter­net Gover­nan­ce Forum 2006 gegrün­det. Es bie­tet ein­mal jähr­lich eine Platt­form für die Dis­kus­si­on von Inter­net Gover­nan­ce The­men. Das Inter­net Gover­nan­ce Forum Deutsch­land ist das natio­na­le Forum des inter­na­tio­na­len Pro­zes­ses. Es tagt regel­mä­ßig mit Mit­glie­dern aus den ver­schie­de­nen Com­mu­ni­ty­be­rei­chen. Es soll auch im Rah­men von Ver­an­stal­tug­nen einen über­grei­fen­den Aus­tausch ermöglichen.

ICANN55 Marrakesch

ICANN55 in Marrakesh

IANA-Transition im Fokus des 55. ICANN-Meeting in Marrakesh 

Wich­tigs­tes The­ma auf dem 55. ICANN-Mee­­ting in Mar­ra­kesh war die IANA-Tran­si­ti­on. Die IANA-Tran­­si­­ti­on beinhal­tet die Über­ga­be der Ober­auf­sicht über die IANA von den USA an ein inter­na­tio­na­les Gre­mi­um. Die Dis­kus­sio­nen wur­den in Mar­ra­kesch dazu abge­schlos­sen, und der gemein­sam erar­bei­te­te Vor­schlag an die US-Regie­rung über­mit­telt. IANA ist die Inter­net Assi­gned Num­bers Aut­ho­ri­ty. Sie ist eine Unter­ab­tei­lung der ICANN und ver­wal­tet die ein­zig­ar­ti­gen Iden­ti­fi­zie­rungs­merk­ma­le der Domain-Indus­­trie, wie Domain-Namen, IP-Adres­­sen und Pro­to­kol­le. Sie ist zudem für die Zuord­nung von Zah­len und Namen im Inter­net zuständig.

CZDS und DNS-Abuse als Themen beim 55. ICANN-Meeting in Marrakesh 

Auf ICANN55 in Mar­ra­kesh stand neben der IANA-Tran­si­ti­on auch die Debat­te um DNS-Abu­­se im Fokus. Der Umgang mit DNS-Abu­­se ist im Ver­trag zwi­schen Regis­tries und ICANN in der Spe­ci­fi­ca­ti­on 11, 3.b gere­gelt. Die­se Rege­lung ist nicht nur Grund­la­ge für die Akti­vi­tä­ten von ICANN Com­pli­ance, son­dern auch für Audits. Der­zeit befin­den sich 10 Regis­try Ser­vice Pro­vi­der und 67 Regis­tra­re in dem Audit.

Ein wei­te­res The­ma war die Nut­zung des CZDS-Sys­­tems. Alle Regis­tries sind ver­pflich­tet, Inter­es­sier­ten Zugang zu ihren Zon­e­files kos­ten­frei zur Ver­fü­gung zu stel­len. Dazu wur­de von ICANN das CZDS-Sys­­tem auf­ge­setzt. Einer­seits kön­nen sich Regis­tries dort ein­log­gen, und Anfra­gen beant­wor­ten. Ande­rer­seits kann „Jeder­mann” einen Accoutn anle­gen, und damit Zgang zu Zon­e­files bean­tra­gen. Das Sys­tem hat aller­dings noch eini­ge „Kin­der­krank­hei­ten”. Daher wur­de das ICANN-Mee­­ting genutzt, um Ver­bes­se­run­gen gemein­sam mit den ICANN-Ver­­an­t­­wor­t­­li­che abzustimmen. 

Die Entscheidung für eine dotbrand

ICANN arbeitet an neuen Regelungen für dotBRAND Top-Level-Domains

Von den 1.931 ein­ge­gan­ge­nen Bewer­bun­gen für neu­en Top-Level-Domains hat­ten sich ca. 675 Brands um ihre eige­ne Top-Level-Domain, eine so genann­te dot­Brand, bewor­ben. Der über­wie­gen­de Anteil der Bewer­ber plant, sei­ne Top-Level-Domain aus­s­schliess­lich für sich selbst und mit ihm ver­bun­de­nen Unter­neh­men zu betrei­ben, also kei­ne Domain­re­gis­trie­run­gen durch Drit­te zu erlau­ben. Die­ses Betriebs­mo­dell wird als “clo­sed TLD” bezeich­net und ist bereits im Bewer­ber­hand­buch so vor­ge­se­hen. Mög­lich wird die­ses Betriebs­mo­dell, indem der Bewer­ber bei ICANN eine Aus­nah­me vom “Code of Con­duct” bean­tragt und ICANN die­sen Antrag genehmigt.

Die Aus­nah­me vom “Code of Con­duct” ist zwar eine sinn­vol­le Opti­on, den­noch waren wei­te­re Rege­lun­gen aus dem Bewer­ber­hand­buch für dot­Brand Bewer­ber unnö­tig. Eini­ge dot­Brand Bewer­ber haben daher die Initia­ti­ve ergrif­fen, und einen Vor­schlag ent­wi­ckelt, mit dem ihre Top-Level-Domains wei­te­re Aus­nah­men von Rege­lun­gen im Bewer­ber­hand­buch bean­tra­gen kön­nen. Zu der Aus­nah­me gehört:

  • dot­Brand Betrei­ber müs­sen kei­ne Sun­ri­se­pha­se durchführen
  • dot­Brand kann im Insol­venz­fall zwei Jah­re lang nicht durch Drit­te (z.B. Wett­be­wer­ber) betrie­ben werden
  • dot­Brand muss nicht Ver­trä­ge mit allen ICANN-akkre­­di­­tier­­ten Regis­tra­ren schlie­ßen, son­denr kann bis zu drei Regis­tra­re auswählen

Aller­dings gel­ten für die­se Aus­nah­men Kri­te­ri­en, die ein dot­Brand Bewer­ber zuvor erfül­len muss:

  • die Top-Level-Domain ent­spricht einer ein­ge­tra­ge­nen Marke
  • die Mar­ke ist im Trade­­mark-Cle­a­rin­g­house hinterlegt
  • die Mar­ke ist im Besitz des Bewer­bers oder eines mit ihm ver­bun­de­nen Unter­neh­mens und ist in Benutzung
  • die Top-Level-Domain ist kein gene­ri­scher Begriff

Die­se Vor­schlä­ge prüft ICANN der­zeit. Nimmt ICANN sie an, wer­den sie optio­na­ler Bestand­teil des Betrei­­ber-Ver­­­tra­­ges zwi­schen ICANN und der Registry.

Trademark Clearinghouse

Trademark Clearinghouse schützt Markeninhaber

Die Ein­füh­rung hat begon­nen: Neue Domain-Endun­­gen wer­den in den nächs­ten Jah­ren die Aus­wahl der bestehen­den Endun­gen ergän­zen. So kön­nen Inha­ber von Mar­ken ab dem 14. Febru­ar 2014 30 Tage lang die­se bevor­rech­tigt als Domain-Namen bei­spiels­wei­se unter der neu­en Haup­t­­stadt-Domain .ber­lin regis­trie­ren. Erst danach dür­fen alle Ber­li­ne­rin­nen und Ber­li­ner ihre Wunsch-Domains registrieren.

Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me an der bevor­rech­tig­ten Regis­trie­rung ist, dass die Mar­ken­in­ha­ber ihre Marke(n) im soge­nann­ten Trade­mark Clea­ring­house (TMCH) hin­ter­le­gen. Mar­ken­in­ha­ber soll­ten die­se kos­ten­güns­ti­ge Mög­lich­keit des Mar­ken­schut­zes wahr­neh­men. Dar­auf weist das Bera­tungs­un­ter­neh­men DOTZON hin, das als ein­zi­ges Ber­li­ner Unter­neh­men beim Trade­mark Clea­ring­house akkre­di­tiert ist. Das Trade­mark Clea­ring­house schützt Mar­ken­in­ha­ber somit effek­tiv bei DOmain-Regis­­trie­run­­gen Dritter.

Das Trade­mark Clea­ring­house schützt Mar­ken­in­ha­ber. Aber bis­her haben deut­sche Mar­ken­an­wäl­te und Unter­neh­men nur gut 900 Mar­ken im Trade­mark Clea­ring­house hinterlegt,

so Kat­rin Ohl­mer, Geschäfts­füh­re­rin von DOTZON und weiter:

Mar­ken­in­ha­ber lau­fen damit Gefahr, die­ses im Ver­gleich aus­ge­spro­chen güns­ti­ge und effek­ti­ve Instru­ment für den Mark­schutz im Inter­net zu ver­schla­fen. Statt­des­sen könn­ten ihnen teu­re Rechts­ver­fah­ren mit unge­wis­sem Aus­gang drohen.

Die ein­ma­li­ge Hin­ter­le­gung einer Mar­ke im Trade­mark Clea­ring­house berech­tigt die Mar­ken­in­ha­ber zur Teil­nah­me an den soge­nann­ten Sun­ri­­se-Pha­­sen aller neu­en Domain-Endun­­gen. In den kom­men­den Mona­ten wer­den zahl­rei­che DOmain-Endun­­gen in den Markt ein­tre­ten – von .ber­lin über .ham­burg bis zu .shop oder .web. Ein wei­te­rer Vor­teil der Hin­ter­le­gung im TMCH ist die auto­ma­ti­sche Benach­rich­ti­gung des Mar­ken­in­ha­bers, wenn Drit­te einen ihrer Mar­ke iden­ti­schen Domain-Namen regis­trie­ren. Zu den Kos­ten für die Hin­ter­le­gung im TMCH kom­men je nach Domain-Endung unter­schied­li­che Kos­ten für die Domain-Regis­­trie­rung hinzu.

DOTZON unter­stützt und berät als akkre­di­tier­ter TMCH-Agent Mar­ken­in­ha­ber bei der recht kom­ple­xen Hin­ter­le­gung ihrer Mar­ken und Bera­tung, wel­che neue Domain-Endun­­gen nut­zens­wert sind.

Dotzon moderiert auf New Domains Konferenz

DOTZON moderiert auf newdomains-Konferenz

Vom 27.–29. Okto­ber 2013 hat DOTZON an der new­­do­­mains-Kon­­­fe­­renz in Mün­chen teil­ge­nom­men. Am ers­ten Tag der Kon­fe­renz war Kat­rin Ohl­mer ein­ge­la­den, im Rah­men des The­men­schwer­punk­tes Ver­mark­tung der neu­en Domain-Endun­­gen auf dem Panel “How to run and pro­mo­te your own TLD” die Out­­sour­cing-Lösung von DOTZON für Regis­tries vor­zu­stel­len. DOTZON mode­riert auf new­­do­­mains-Kon­­­fe­­renz nicht zum ers­ten Mal – bereits zwei Jah­re zuvor haben wir ein Panel gestaltet.

Auf dem Panel spra­chen neben Kat­rin Ohl­mer auch Anja Elsing für die Betrei­ber­ge­sell­schaft von .ruhr und Mar­kus Gal­ler von dem Domain-Regis­­trar Inter­NetX. Anja Elsing beleuch­te­te die ver­schie­de­nen Fra­ge­stel­lun­gen im geplan­ten Betrieb und der Ver­mark­tung der .ruhr TLD. Mar­kus Gal­ler prä­sen­tier­te die Anfor­de­run­gen eines Domain-Regis­­trars an neue TLDs und stell­te den Domain-Shop von Inter­NetX vor. DOTZON mode­riert auf new­­do­­mains-Kon­­­fe­­renz danach die Fra­gen des Fach­pu­bli­kums an die Panelisten.

Die new­­do­­mains-Kon­­­fe­­renz wur­de vom bay­ri­schen Regis­trar united-domains im Jahr 2011 ins Leben geru­fen. Nach dem Bewer­bungs­fens­ter im Jahr 2012 steht die Ein­füh­rung von über tau­send neu­en Top-Level-Domains kurz bevor. Ein Schritt, der zuvor nur in sehr klei­nem Umfang im Jahr 2000 und 2004 erfolgt ist. Daher soll sie dem Aus­tausch zwi­schen Anbie­tern, Nut­zern und Dienst­leis­tern zu den neu­en Top-Level-Domains dienen. 

Soll­ten Sie Fra­gen zum The­ma Betrieb, Ver­mark­tung oder Ver­trieb einer eige­nen Domain-Endung haben, kon­tak­tie­ren Sie uns!

Trademark Clearinghouse

Das TMCH: Markenschutz unter den neuen gTLDs

Das Trademark Clearinghouse

Das Trade­mark Clea­ring­house (TMCH) ist eine zen­tra­le Daten­bank für Mar­ken­rech­te unter den neu­en gene­ri­schen Top-Level-Domains (gTLDs). ICANN hat sie initi­iert, und zusam­men mit Delout­te umge­setzt. Es schützt und infor­miert Mar­ken­in­ha­ber bei Domain­re­gis­trie­run­gen durch Drit­te in den ers­ten Zulas­sungs­pha­sen (Sun­ri­­se-Pha­­se, Gene­ral Avai­la­bi­li­ty oder Lan­d­rush-Pha­­se) bei den neu­en gTLDs. Es ermög­licht Mar­ken­in­ha­bern aber auch, Domains auf Basis ihrer im TMCH ein­ge­tra­ge­nen Mar­ken unter der jewei­li­gen gTLD zu regis­trie­ren. Aller­dings nur unter der Vor­aus­set­zung, dass der Mar­ken­in­ha­ber die ent­spre­chen­den Zugangs­vor­aus­set­zun­gen erfüllt.

Markenregistrierung im TMCH

Um die­sen Schutz unter den neu­en gTLDs zu genie­ßen, müs­sen Mar­ken­in­ha­ber ihre Mar­ken in den kom­men­den Mona­ten im Trade­mark Clea­ring­house ein­tra­gen. ICANN hat dazu Regeln defi­niert, die Mar­ken erfül­len müs­sen, um für eine Regis­trie­rung berech­tigt zu sein.

Domainregistrierung in den Sunrise-Phasen der neuen gTLD

Mar­ken­in­ha­ber kön­nen auf Basis ihrer im Trade­mark Clea­ring­house ein­ge­tra­ge­nen Mar­ken unter der jewei­li­gen gTLD in der Sun­ri­­se-Pha­­se bevor­rech­tigt die ent­spre­chen­den Domains regis­trie­ren. Aller­dings sind nur Domains, die dem „exact match“ ent­spre­chen, also die genaue Ent­spre­chung der Mar­ke, erlaubt. Die Kos­ten für die Domain-Regis­­trie­rung sind je nach gTLD unterschiedlich.

Domainregistrierung in den Landrush-Phasen der neuen gTLDs

Im Rah­men der Lan­d­rush-Pha­­se wer­den Regis­tran­ten benach­rich­tigt, wenn sie eine Domain regis­trie­ren, die einer im TMCH ein­ge­tra­ge­nen Mar­ke ent­spricht. Sie müs­sen dann selbst abwä­gen, ob sie die Domain-Regis­­trie­rung fort­set­zen wol­len. Par­al­lel dazu wird der Mar­ken­in­ha­ber über die Domain-Regis­­trie­rung durch einen Drit­ten benach­rich­tigt. Der so genann­te Trade­mark Claims Ser­vice erfolgt nur bei einem „exact match“.

TMCH ist verpflichtend für alle neuen gTLDs

Alle neu­en gTLDs sind ver­pflich­tet, die Daten des TMCH min­des­tens in den ers­ten 90 Tagen des Betrie­bes zu nut­zen – wäh­rend der Sun­ri­­se-Pha­­se für min­des­tens 30 Tage und wäh­rend der all­ge­mei­nen Ver­füg­bar­keit als “Trade­mark Claims Ser­vice“ für min­des­tens 90 Tage.

Wir beraten Sie gerne:

  • Spe­zi­fi­ka­tio­nen und Zusam­men­ar­beit zwi­schen Trade­mark Clea­ring­house und den neu­en gTLDs
  • Kon­kre­te Anfor­de­run­gen an Markeninhaber 
  • Leit­li­ni­en für die Aus­wahl von Mar­ken für die Datenbank
  • Leit­li­ni­en für die Aus­wahl von gTLDs für die Sun­ri­­se- und Landrush-Phase
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Die aktuelle ICANN-Timeline

ICANN hat mit der ICANN-Time­­li­ne ein Update der nächs­ten Schrit­te zur Ein­füh­rung der neu­en Top-Level-Domains prä­sen­tiert. Die nächs­ten wich­ti­gen Daten sind:

  • 13. März 2013 – Ende der Objection-Phase
  • 23. März 2013 – Ers­te Eva­lua­ti­ons­er­geb­nis­se wer­den veröffentlicht
  • April 2013 – ICANN Mee­ting in Peking
  • Vor­aus­sicht­lich im April 2013 – GAC Advice wird veröffentlicht

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Neue gTLD Bewerbungen, wie geht es weiter?

In den kom­men­den 2–3 Wochen will ICANN eini­ge wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für Bewer­ber ver­öf­fent­li­chen, die es auf­merk­sam zu ver­fol­gen gilt:

  • 12. Novem­ber – Ver­öf­fent­li­chung der “Con­ten­ti­on Sets”, also ähn­li­cher Bewer­bun­gen, oder sol­che, die ähn­lich mit bestehen­den Top-Level-Domain sind.
  • 20. Novem­ber – Die so genann­ten „Ear­ly War­nings“ der Regie­rungs­ver­tre­ter (Hin­wei­se, was an Bewer­bun­gen noch geän­dert wer­den muss) wer­den veröffentlicht
  • 26. Novem­ber – Rück­fra­gen zu den Bewer­bun­gen (so genann­te „Cla­ri­fy­ing Ques­ti­ons“) wer­den veröffentlicht
  • Bis vor­aus­sicht­lich Ende Novem­ber – ICANN ver­öf­fent­licht den wei­te­ren Fahr­plan für die wei­te­ren New gTLD Prozeß-Schritte
  • 04.–15. Dezem­ber – Zie­hungs­mög­lich­keit des Lot­te­rie­lo­ses (DRAW Ticket), dass die Posi­ti­on der eige­nen Bewer­bung in der Abar­bei­tung aller Bewer­bun­gen bestimmt
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Dotzon-Prognose zur Abarbeitung von Bewerbungen

Auf Basis der von Bewer­bern ein­ge­reich­ten Kom­men­ta­ren und der von ICANN ent­wor­fe­nen Pla­nung für die Abar­bei­tung haben wir ein mög­li­ches Sze­na­rio ent­wi­ckelt, wie die heu­te 1.930 Bewer­bun­gen abge­abei­tet wer­den könn­ten. Die­ses geht von einer Prio­ri­sie­rung von IDN, geo­gra­pi­schen und com­­mu­­ni­­ty-basier­­ten Bewer­bun­gen aus und trägt auch der Tat­sa­che genü­ge, dass wir damit rech­nen, dass ca. 730 Bewer­bun­gen aus den ver­schie­dens­ten Grün­den nicht zu einer gTLD füh­ren wer­den. So sind bei­spiels­wei­se bereits die Bewer­bun­gen für .AND, .ARE, .CHATR, .CILAIS, .IST und .KSB zurück­ge­zo­gen worden.