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spotlight .immo

Spotlight: Generische TLD .immo

Das Spot­light, die gene­ri­sche TLD .immo, stellt vor, wie die Immo­bi­li­en­bran­che ihre Inter­neten­dung nutzt. Die .immo-Inter­­ne­t­­adres­­sen sind die neue digi­ta­le Hei­mat für Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men, Pro­jekt­ent­wick­ler und Mak­ler. Seit Dezem­ber 2014 kön­nen Unter­neh­men die Adres­sen regis­trie­ren, sie sind beson­ders beliebt in Deutsch­land, der Schweiz, Öster­reich, Frank­reich und Italien.

Die generische TLD .immo: Für Immobilienmakler & Immobilienprojekte

Die Adres­sen für Immo­bi­li­en­mak­ler, Haus­ver­wal­tun­gen, Pro­jekt­ent­wick­ler und ande­re Dienst­leis­ter rund ums Woh­nen wer­den bereits von über 16.000 Unter­neh­men genutzt. Die­se haben sowohl ihren Unter­neh­mens­na­men, pas­sen­de Key­words als auch län­der­spe­zi­fi­sche Inter­net­adres­sen unter der Endung regis­triert. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Adres­sen wie www.kroatien.immo, www.meine.immo, www.makler-anfragen.immo, www.rheinterrassen.immo und www.beckers.immo.

Zweites ICANN-Meeting 2018

ICANN62: Neue Top-Level-Domains, Datenschutz und neue Richtlinien

In Pana­ma City fand vom 22.–26. Juni 2018 mit „ICANN62” das zwei­te der drei jähr­li­chen ICANN-Mee­­tings statt. Schwer­punkt des Mee­tings war die Erar­bei­tung neu­er Richt­li­ni­en in zahl­rei­chen Arbeits­grup­pen. DOTZON nahm als akti­ves Mit­glied an den Arbeits­grup­pen­sit­zun­gen zu der Aus­ge­stal­tung der nächs­ten Bewer­bungs­run­de teil. Wir haben außer­dem an Sit­zun­gen der IP-Ver­­­tre­­tung IPC, des SSAC-Kom­­mi­t­­tee, des Regie­rungs­­­ver­­­tre­­ter-Kom­­mi­t­­tee GAC und den Sit­zun­gen der Regis­tries und Regis­tra­re teilgenommen.

Im Fokus stan­den die fol­gen­den Themen:

Initialer Report der Arbeitsgruppe WT 1–4 verabschiedet

Die Arbeits­grup­pe zur Ana­ly­se der ver­gan­ge­nen Bewer­bungs­run­de („PDP on Sub­se­quent Rounds, Work Track 1–4“), in der DOTZON seit über zwei Jah­ren aktiv mit­ge­ar­bei­tet hat, hat auf dem ICANN-Mee­­ting ihren initia­len Report ver­ab­schie­det. Er fasst zusam­men, an wel­chen Stel­len die Arbeits­grup­pe Ver­bes­se­run­gen aus der ver­gan­ge­nen Bewer­bungs­run­de dis­ku­tiert hat. Zudem beinhal­tet er Fra­gen, wie Ver­bes­se­run­gen in der nächs­ten Bewer­bungs­run­de umge­setzt wer­den kön­nen. Der gut 200-Sei­­ten umfas­sen­de Report ist soeben erschie­nen und kann bis zum 5. Sep­tem­ber kom­men­tiert wer­den. Die ein­ge­gan­ge­nen Kom­men­ta­re wer­den wir in der Arbeits­grup­pe danach aus­wer­ten mit dem Ziel, bis Anfang 2019 den fina­len Report zu ver­ab­schie­den und dem ICANN-Board zur Ent­schei­dung vorzulegen.

Der initia­le Report steht hier zum Down­load und zur Kom­men­tie­rung zur Ver­fü­gung: https://www.icann.org/public-comments/gtld-subsequent-procedures-initial-2018–07–03-en

Dotzon bei ICANN62
Dot­­zon-CEO Kat­rin Ohl­mer bei ICANN62

Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe – Top-Level-Domains mit geografischem Bezug

In der Arbeits­grup­pe „PDP on Sub­se­quent Rounds, Work Track 5“ wur­de inten­siv dis­ku­tiert, wel­che geo­gra­fi­schen Begrif­fe in der nächs­ten Bewer­bungs­run­de einen Schutz genie­ßen, und daher nur als geo­gra­fi­scher Begriff, nicht aber als Mar­ke oder gene­ri­scher Begriff bean­tragt wer­den dür­fen. Hin­ter­grund der Dis­kus­si­on sind gut zehn Bewer­­bun­­gen- u.a. .ama­zon, .tata, .spa und .pata­go­nia – aus der ver­gan­ge­nen Bewer­bungs­run­de, die einem geo­gra­fi­schen Begriff ent­spre­chen, bei denen sich die Bewer­ber nicht mit den ent­spre­chen­den Regie­run­gen über die Bewer­bung ver­stän­digt hat­ten. Da der zugrun­de­lie­gen­de Rechts­rah­men für geo­gra­fi­sche Begrif­fe in vie­len Län­dern unter­schied­lich ist, gab es zu die­ser Fra­ge inten­si­ve Dis­kus­sio­nen zwi­schen den Inter­es­sen­grup­pen. Wir set­zen uns für einen Schutz geo­gra­fi­scher Begrif­fe in einem aus­ge­wo­ge­nen Rah­men ein, auch im Hin­blick auf die vie­len erfolg­rei­chen Bei­spie­le geo­gra­fi­scher Endun­gen in der geoTLD-Grup­­pe (www.geotld.group) welt­weit.

Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung

Das kon­tro­ver­ses­te The­ma auf der ICANN62 Kon­fe­renz war die Umset­zung der Tem­po­rä­ren Poli­cy, die von ICANN am 25. Mai 2018 in Kraft gesetzt wur­de. Zen­tra­le Streit­fra­ge war das Aus­kunfts­recht berech­tig­ter Per­so­nen. Die Poli­cy beinhal­tet, dass Regis­tra­re und Regis­tries Berech­tig­ten Aus­kunft ertei­len, legi­ti­me Anfra­gen wer­den von Regis­tries und Regis­tra­ren seit 25. Mai zeit­nah beant­wor­tet. Bestimm­te Inter­es­sen­grup­pen for­dern aller­dings, dass eine zen­tra­le Akkre­di­tie­rungs­stel­le ein­ge­rich­tet wird, um bestimm­ten Grup­pen Zugriff auf alle Daten gewäh­ren zu kön­nen. Inwie­fern die­se For­de­rung kon­sis­tent mit der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung ist, muss erst noch geklärt wer­den. Daher wird das The­ma in den kom­men­den Mona­ten wei­ter­hin aus­führ­lich diskutiert.

Um die tem­po­rä­re Poli­cy in eine nach ICANN-Vor­­­ga­­ben gel­ten­de Poli­cy zu über­füh­ren, wur­de zudem eine Arbeits­grup­pe gegrün­det. Sie soll einen Vor­schlag für eine dau­er­haf­te Poli­cy erar­bei­ten, die dann bis zum 25. Mai 2019 ver­ab­schie­det und umge­setzt wird.

spotlight .dvag

Spotlight: dotbrand .dvag

In unse­rem aktu­el­len Spot­light dot­brand stel­len wir heu­te die Top-Level-Domain .dvag vor.

Die dotbrand .dvag

Seit Sep­tem­ber 2015 gibt es die Inter­­net-Endung .dvag, die von der Deut­schen Ver­mö­gens­be­ra­tung Akti­en­ge­sell­schaft betrie­ben wird. Alle Ver­mö­gens­be­ra­ter der DVAG aus Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz nut­zen für ihre indi­vi­du­el­len Web­sei­ten ab sofort eine Web­adres­se unter der Mar­ke .dvag. Sie sind damit direkt anhand der Adress-Endung als Mit­glied der DVAG-Fami­­lie ein­fach zu iden­ti­fi­zie­ren. Damit bil­det .dvag ein gemein­sa­mes Dach über alle Ver­mö­gens­be­ra­ter. Die aus­sa­ge­kräf­ti­gen Adres­sen ver­bes­sern die Auf­find­bar­keit der DVAG-Ange­­bo­­te im Inter­net und die Kundenkommunikation.

Bessere Navigation für Informationshungrige und Karrieresuchende

Aus einer eige­nen Inter­­net-Endung erge­ben sich viel­fäl­ti­ge Nut­zungs­mög­lich­kei­ten. Die DVAG setzt ihre Inter­­net-Endung in Kom­bi­na­ti­on mit aus­sa­ge­kräf­ti­gen Schlüs­sel­wör­tern gezielt ein. Unter www.karriere.dvag fin­den Bewer­ber die Kar­rie­re­sei­te der DVAG. Hier erhal­ten sie Infor­ma­tio­nen zum Beruf des Ver­mö­gens­be­ra­ters, zu poten­zi­el­len Kar­rie­re­we­gen und Aus­bil­dungs­mög­lich­kei­ten. Die DVAG lei­tet www.youtube.dvag zur eige­nen You­­tu­be-Sei­­te wei­ter. Damit ver­knüpft sie die eige­ne Inter­­net-Endung mit einer wei­te­ren bekann­ten Mar­ke. Unter www.magazin.dvag fin­den Kun­den nütz­li­che Tipps rund um Vor­sor­ge, Finan­zen und Kar­rie­re. Die­se Sei­ten ergän­zen die Kom­mu­ni­ka­ti­on der indi­vi­du­el­len Ver­mö­gens­be­ra­ter durch zen­tra­le Ange­bo­te. Die ein­heit­li­che Endung macht die Zusam­men­ge­hö­rig­keit von Zen­tra­le und den Ver­mö­gens­be­ra­tern aus­ge­zeich­net deutlich. 

Die kur­zen und gut merk­ba­ren Adres­sen ermög­li­chen dem Inter­net­nut­zer eine intui­ti­ve­re Navi­ga­ti­on und effi­zi­en­te­re Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Marke.

Berlin mit Sicht auf den Fernsehturm

Spotlight: geoTLD .berlin

Unser Spot­light geoTLD stellt heu­te die Haup­t­­stadt-Domain .ber­lin vor.

Die geoTLD .berlin

Die .ber­­lin-Inter­­ne­t­­adres­­sen sind die digi­ta­le Hei­mat der deut­schen Haupt­stadt. Seit März 2014 kön­nen Ber­li­ner eine .ber­­lin-Adres­­se regis­trie­ren und so ihre Ver­bun­den­heit zur Spree­me­tro­po­le zei­gen. Damit war die Endung welt­weit die ers­te geo­gra­fi­schen Top-Level-Domain einer Stadt, die online gegan­gen ist. Die Adres­sen mit Haupt­stadt­fo­kus las­sen auf den ers­ten Blick die Zuge­hö­rig­keit zur Stadt erken­nen. Die .ber­­lin-Inter­­ne­t­­adres­­sen sind exklu­siv nur für Ber­li­ner zu haben und wur­den bis­her über 55.000 Mal regis­triert. Sie wer­den von Pri­vat­per­so­nen, Ver­ei­nen, Initia­ti­ven, Unter­neh­men und der Stadt Ber­lin genutzt. Dazu gehö­ren www.be.berlin, www.palast.berlin, www.olympiastadion.berlin, www.mampe.berlin, www.arena.berlin und www.fuechse.berlin. Ziel ist es, .ber­lin in allen Kiezen der Spree­me­tro­po­le sicht­bar zu machen und allen Ber­li­nern die Mög­lich­keit zu geben, ihr eige­nes Ber­lin zu gestalten.

Innovationspreis IT 2018

DOTZON Abuse-System ausgezeichnet

Jedes Jahr ver­leiht die Initia­ti­ve Mit­tel­stand den INNOVATIONSPREIS-IT an beson­ders inno­va­ti­ve IT-Lösun­­gen mit hohem Nut­zen für den Mit­tel­stand. In die­sem Jahr gehör­te das DOTZON Abu­­se-Sys­­tem zur Spit­zen­grup­pe und wur­de in der Kate­go­rie IT-Secu­ri­­ty mit dem Prä­di­kat BEST OF 2018 aus­ge­zeich­net. Das DOTZON Abu­­se-Sys­­tem bie­tet eine effek­ti­ve, unkom­pli­zier­te und kos­ten­güns­ti­ge Lösung zur Über­wa­chung von Domain-Missbrauch.

Auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men wol­len ihre IT-Infra­­struk­­tur sicher betrei­ben. Dazu gehört unter ande­rem der siche­re Betrieb von Domains und Top-Level-Domains. Das DOTZON Abu­­se-Sys­­tem ana­ly­siert regel­mä­ßig alle regis­trier­ten Domains auf Domain-Mis­s­­brauch und pro­to­kol­liert die Ana­ly­se­er­geb­nis­se. Im Fall von Domain-Mis­s­­brauch sorgt DOTZON für des­sen schnel­le Besei­ti­gung sowie die Doku­men­ta­ti­on des Ergeb­nis­ses. So haben Unter­neh­men unkom­pli­ziert und effi­zi­ent die Mög­lich­keit, ihr Domain-Por­t­­fo­­lio und Top-Level-Domain über­wa­chen zu las­sen. Das DOTZON Abu­­se-Sys­­tem befin­det sich auf Ser­vern in Ber­lin und erfüllt damit höchs­te Ansprü­che an den Daten­schutz. Es ist beson­ders geeig­net für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit eini­gen hun­dert Domains. Denn es bie­tet eine effi­zi­en­te, kos­ten­güns­ti­ge und schlan­ke Lösung und mini­miert den ope­ra­ti­ven und admi­nis­tra­ti­ven inter­nen Aufwand.

Das DOTZON Abu­­se-Sys­­tem hat die Jury als eine der bes­ten Lösun­gen des dies­jäh­ri­gen INNOVATIONSPREIS-IT über­zeugt. Seit 2014 kürt die Initia­ti­ve Mit­tel­stand ein­mal im Jahr beson­ders inno­va­ti­ve Pro­duk­te und Lösun­gen, die mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men fit für eine erfolg­rei­che digi­ta­le Zukunft machen. Von einer unab­hän­gi­gen Jury – bestehend aus hoch­ka­rä­ti­gen Pro­fes­so­ren, IT-Bran­chen­ex­­per­­ten, Wis­sen­schaft­lern und Jour­na­lis­ten – wer­den jeweils die bes­ten Inno­va­tio­nen in ver­schie­de­nen Kate­go­rien aus­ge­zeich­net. Als Maß­stab für die Aus­zeich­nun­gen gel­ten der Inno­va­ti­ons­ge­halt, der Nut­zen sowie die Eig­nung für den Mittelstand.

dotBrand Statistik April

dotBRAND-Statistik April 2018

In unse­rer dot­­Brand-Sta­­tis­­tik ana­ly­sie­ren wir monat­lich die wich­tigs­ten Ent­wick­lun­gen der dot­BRANDs. Dazu zäh­len der Zuwachs an regis­trier­ten Domains, sowie die Ana­ly­se, wofür die­se genutzt wer­den. Wir unter­schei­den, ob ein Mail-Ser­­ver auf­ge­setzt wur­de, die Domain also für E‑Mail ver­wen­det wird. Außer­dem prü­fen wir, ob die Domain aktiv genutzt wird, also eine Web­sei­te erreich­bar ist oder die Domain auf eine ande­re Adres­se wei­ter­lei­tet. Wir ana­ly­sie­ren, in wel­chen Bran­chen beson­ders vie­le Unter­neh­men ihre dot­MAR­KE lizen­siert haben und auch betrei­ben. Unter wel­cher dot­MAR­KE die meis­ten Domains regis­triert sind, wer­ten wir eben­so aus wie die Anzahl der dot­MAR­KE; die nur eine ein­zi­ge Domain regis­triert haben. Zu der Ana­ly­se der regis­trier­ten Domains gehört auch, wel­che Begrif­fe am belieb­tes­ten sind und am häu­figs­ten regis­triert sind.

dotBrand Statistik April
Unse­re dot­­BRAND-Sta­­tis­­tik für April 2018

Die Zahl der zuge­las­se­nen dot­BRANDs hat sich in den ver­gan­ge­nen Mona­ten kaum ver­än­dert. Nur weni­ge Anträ­ge für eine Mar­ken-TLD bzw. Unter­­neh­­mens-TLD wer­den noch bei ICANN bear­bei­tet. Zu den weni­gen offe­nen Fäl­len gehört .merck, für die­se TLD haben sich neben der deut­schen Mut­ter­ge­sell­schaft Merck KGaA auch die ame­ri­ka­ni­sche Toch­ter Merck & Co. bewor­ben. Wer die TLD betrei­ben wird, ist der­zeit noch in Klä­rung. Die Anzahl der regis­trier­ten Domains ist im Ver­gleich zum Ende des vier­ten Quar­tals 2017 um ca. 50% ange­stie­gen (von 7.692 auf 12.272 Domains). Die Anzahl der für E‑Mail genutz­ten Domains hin­ge­gen ist nur wenig gestie­gen – um 138 auf 3.347 Domains. Die Spit­zen­rei­ter in der Nut­zung sind zum Ende des Jah­res 2017 unver­än­dert .mma, .bvag und .audi. Das gilt auch für die belieb­tes­ten Begrif­fe, auch die­se sind gegen­über dem ver­gan­ge­nen Quar­tal unver­än­dert geblieben.

ICANN 61

ICANN61: DSGVO, neue TLDs und Compliance

Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Domain-Industrie

Das von ICANN am 28. Febru­ar ver­öf­fent­lich­te Modell wur­de auf dem ICAN­N61-Mee­­ting inten­siv dis­ku­tiert. Rela­tiv brei­ten Kon­sens gab es zu dem Ele­ment, wel­che Daten zu Domain-Inha­­bern künf­tig öffent­lich ein­seh­bar sein wer­den, unab­hän­gig ob bei Regis­tries oder Regis­tra­ren. Brei­ten Kon­sens gab es eben­falls für das Kon­zept, dass Regis­tra­re die gesam­ten Domain-Inha­ber­­da­­ten wei­ter­hin an Regis­tries über­tra­gen. Kei­nen Kon­sens gibt es wei­ter­hin zu der Fra­ge, wer künf­tig berech­tigt sein wird, alle Domain-Inha­ber­­da­­ten ein­zu­se­hen, mit wel­chem Ver­fah­ren und auf wel­chem Wege. Unstrit­tig ist, dass die jewei­li­gen natio­na­len Star­ver­fol­gungs­be­hör­den Zugriff erhal­ten sol­len; unklar ist aller­dings die Fra­ge, was mit aus­län­di­schen Star­ver­fol­gungs­be­hör­den ist, eben­so wie mög­li­che wei­te­re Berech­tig­te. Offen ist auch wei­ter­hin, wie die dar­aus resul­tie­ren­den Ände­run­gen auf ver­trag­li­che und admi­nis­tra­ti­ve Pro­zes­se umzu­set­zen sein wer­den, denn das von ICANN vor­ge­schla­ge­ne Modell wird nicht recht­zei­tig bis zum 25. Mai 2018 umzu­set­zen sein.

Einführung neuer Top-Level-Domains

Auf dem ICANN-Mee­­ting fan­den zahl­rei­che Dis­kus­sio­nen statt, unter wel­chen Rah­men­be­din­gun­gen sich Bewer­ber um eine Lizenz für eine Top-Level-Domain bewer­ben kön­nen. Im Fokus des ICANN-Mee­­tings stan­den dabei Dis­kus­sio­nen rund um geo­gra­fi­sche Namen, wie bei­spiels­wei­se .usa, .deutsch­land, .dolo­mi­ten und .taj­mahal. Ins­be­son­de­re Regie­rungs­ver­tre­ter legen Wert dar­auf, dass neue Top-Level-Domains nicht als ähn­lich zu bestehen­den Län­­der-Endun­­gen wahr­ge­nom­men wer­den bzw. die Rech­te der Län­der ver­let­zen. Wir arbei­ten seit meh­re­ren Jah­ren in den ent­spre­chen­den Arbeits­grup­pen bei ICANN aktiv mit, neh­men an den wöchent­li­chen Tele­fon­kon­fe­ren­zen teil, kom­men­tie­ren die Doku­men­te und dis­ku­tie­ren zusam­men mit ande­ren Ver­tre­tern im Rah­men der ICANN-Mee­­tings, u.a. auch in Puer­to Rico.

ICANN61: Roundtable mit ICANN-Mitarbeiter

An dem Round­ta­ble für Regis­­try-Betrei­­ber nah­men neben ICANN-Mit­ar­­bei­­ter aus dem GDD-Team u.a. auch aus dem Con­trac­tu­al Com­pli­ance Team. Wir haben die Gele­gen­heit genutzt, das The­ma ICANN-Audit anzu­spre­chen. Aktu­el­ler Stand ist, dass ICANN Com­pli­ance Benach­rich­ti­gun­gen nur noch an Regis­tries ver­sen­den, die für das 3‑jährliche Audit aus­ge­wählt wer­den. Mit ICANN war ver­ein­bart, dass auch Regis­tries eine Nach­richt erhal­ten, die nicht aus­ge­wählt wur­den. Die­ses Vor­ge­hen sorgt für Klar­heit unter allen Beteiligten.

ICANN hat das Feed­back bekom­men, das die Benach­rich­ti­gun­gen ver­wir­rend sei­en, und hat es daher ein­ge­stellt. Der­zeit gibt es kei­nen Plan, dass Benach­rich­ti­gun­gen wie­der ver­sen­det wer­den. For­de­rung von DOTZON, dass Benach­rich­ti­gun­gen wie­der ver­sen­det wer­den oder zumin­dest ein Zeit­fens­ter kom­mu­ni­ziert wird, in dem Benach­rich­ti­gun­gen ver­sen­det wer­den. Ande­re Mit­glie­der der Betrei­ber von Top-Level-Domains bestä­ti­gen, dass es auch tech­nisch unüb­lich ist, kei­ne Nach­rich­ten zu ver­sen­den, da es so für Regis­tries offen ist, ob sie eine Benach­rich­ti­gung erhal­ten haben oder nicht.

ICANN 61
Tref­fen der Regis­tries bei ICANN61
DomainPulse 2018

Fachtagung DomainPulse 2018 in München

Zur Domain-Fach­­kon­­­fe­­renz Domain­Pul­se 2018 tra­fen sich in die­sem Jahr in Mün­chen die Domain-Exper­­ten aus Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz. An der von den Län­de­ren­dun­gen .de, .at und .ch orga­ni­sier­ten Ver­an­stal­tung nah­men von DOTZON Dirk Kri­schenow­ski und Kat­rin Ohl­mer teil. In der BMW-Are­­na in Mün­chen gab es neben span­nen­den Fach­vor­trä­gen zur Zukunft der Domain-Indus­­trie aus­rei­chend Gele­gen­heit, sich mit ande­ren Domain-Exper­­ten zu aktu­el­len The­men auszutauschen.

Im Vor­der­grund stand auf der Domain­Pul­se 2018 die Ein­füh­rung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung und ihre Aus­wir­kun­gen auf die glo­ba­le Domain-Indus­­trie. Ihre Aus­wir­kun­gen sind beson­ders rele­vant für Län­de­ren­dun­gen, gene­ri­sche Top-Level-Domains, Betrei­ber von dot­Brand und dot­Ci­ty. Daher haben sich Betrei­ber von Top-Level-Domains aus Euro­pa mit ande­ren Betrei­bern und ihren Ver­triebs­part­nern aus­ge­tauscht. Im Fokus stan­den Fra­gen zur Umset­zung und die jewei­li­gen natio­na­len Beson­der­hei­ten. Die Umset­zungs­op­tio­nen konn­ten wir zudem auch mit ande­ren Stake­hol­dern wie Fach­an­wäl­ten, Ver­tre­tern der öffent­li­chen Ver­wal­tung und Mit­ar­bei­tern von ICANN diskutieren.

Die von dem Kon­sor­ti­um aus denic, 1&1 und Open Exch­an­ge initi­ier­te Domain-basier­­te doi­gi­ta­le ID „id4me“ haben wir mit gro­ßem Inter­es­se beglei­tet. Auf Basis einer Domain soll „id4me“ den beque­men und siche­ren Log­in auf zahl­rei­chen Por­ta­len ermög­li­chen, ohne dass wei­ter­ge­hen­de Daten erfor­der­lich sind. Damit soll id4me eine Alter­na­ti­ve zu SSO-Lösun­­gen wie dem Face­­book-Log­in oder Ver­i­mi wer­den. „id4me” wird der­zeit ent­wi­ckelt und soll im Lau­fe des Jah­res ein­ge­führt werden.

DOTZON Logo

Die Datenschutzgrundverordnung in der Domain-Industrie

Eine Abkür­zung ist der­zeit in aller Mun­de –  die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung, abge­kürzt DSGVO bzw. deren eng­lisch­spra­chi­ge Über­set­zung GDPR. Dahin­ter steht die Euro­päi­sche Daten­­­schutz-Rich­t­­li­­nie, die bereits im Mai 2016 in Kraft getre­ten ist, und nun ab 25. Mai 2018 durch­ge­setzt wird.

Elemente der Datenschutzgrundverordnung 

Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung stärkt die Rech­te von Nut­zern und stellt eine trans­pa­ren­te­re Daten­er­he­bung und ‑ver­wen­dung sicher, wenn Nut­zer Daten bereit­stel­len. Unter­neh­men erhal­ten kla­re Vor­ga­ben, wie sie die Ein­wil­li­gung und den Wider­ruf zur Daten­ver­ar­bei­tung zu for­mu­lie­ren haben. Sie sind ver­pflich­tet, Inter­net­nut­zer zu infor­mie­ren, wenn sie deren Daten in das außer­eu­ro­päi­sche Aus­land wei­ter­ge­ben, wo ande­re Daten­schutz­be­stim­mun­gen gel­ten. Zudem regelt das Recht auf Daten­über­trag­bar­keit, dass Inter­net­nut­zer ihre Daten von Daten­ver­ar­bei­tern in maschi­nen­les­ba­rer Form anfor­dern können.

Grund­la­ge für die Umset­zung sind die zwei Prin­zi­pi­en „Data Pro­tec­tion by Design“ und „Data Pro­tec­tion by Default“. Erst­mal hat der Gesetz­ge­ber nun vor­ge­ge­ben, wie geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zum Daten­schutz umge­setzt wer­den sol­len. Der Grund­satz der Daten­ver­mei­dung soll durch Ein­satz geeig­ne­ter tech­ni­scher Maß­nah­men wie bei­spiels­wei­se Pseud­ony­mi­sie­rungs­tech­ni­ken wirk­sam umge­setzt wer­den. Der Grund­satz der Daten­spar­sam­keit soll durch geeig­ne­te Vor­ein­stel­lung und Para­me­tri­sie­rung von IT-Sys­­te­­men erreicht wer­den, indem nur sol­che Daten ver­ar­bei­tet wer­den, die für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung erfor­der­lich sind.

Neue Regeln für TLD-Betreiber

Für Betrei­ber von Top-Level-Domains ändert sich spä­tes­tens ab Mai eini­ges. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die sie bis­her öffent­lich in dem soge­nann­ten „Whois“ zur Ver­fü­gung stel­len, wer­den wohl über­wie­gend nicht mehr ver­öf­fent­licht. In der Kon­se­quenz arbei­ten der­zeit mit Hoch­druck Betrei­ber von Top-Level-Domains an der Umset­zung einer daten­schutz­kon­for­men Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Die­se Ände­run­gen betrifft eben­falls alle Ver­triebs­part­ner wie 1&1, united-domains, Stra­to und GoDad­dy, auch die Regis­tra­re wer­den künf­tig kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten mehr veröffentlichen.

Die ande­ren Anfor­de­run­gen wie das Aus­kunfts­recht für Nut­zer, das Recht auf Ver­ges­sen­wer­den, das Recht auf Daten­über­trag­bar­keit, die Infor­ma­ti­ons­pflicht bei der Daten­über­tra­gung ins „unsi­che­re Aus­land“ sowie ein gestärk­tes Ein­­wil­­li­­gungs- und Wider­spruchs­recht der Nut­zer für die Ver­ar­bei­tung ihrer Daten soll­ten dahin­ge­gen kei­ne gro­ße Ände­rung darstellen.

NamesCon 2018

NamesCon 2018 – Fachkonferenz der Domain-Industrie

Das jähr­li­che Tref­fen der Inves­to­ren der Domain­in­dus­trie, die Names­Con, fand im Janu­ar statt. Auf der Names­Con tref­fen sich aber nicht nur Inves­to­ren mit gro­ßen Domain-Por­t­­fo­­li­os, son­dern auch Betrei­ber von Top-Level-Domains, Ver­triebs­part­ner und Bera­ter. Ein span­nen­des Kon­fe­renz­pro­gramm, ergänzt um eine Live-Auk­­ti­on von Domains run­de­te die vier­tä­gi­ge Kon­fe­renz ab.

NamesCon 2018
Dot­­zon-Par­t­­ner Dirk Kri­schenow­ski auf der NamesCon

Dirk Kri­schenow­ski von DOTZON war zu der Dis­kus­si­on um geo­gra­fi­sche Top-Level-Domains ein­ge­la­den. Zusam­men mit ande­ren Indus­trie­ver­tre­tern dis­ku­tier­te er, was Erfolgs­fak­to­ren einer dot­Ci­ty bzw. dot­Stadt aus­ma­chen, wie sie gut betrie­ben wird und wie sie sich im glo­ba­len Wett­be­werb neben den bestehen­den gene­ri­schen Endun­gen wie .com, .net, .org und .info einer­seits und ande­rer­seits den Län­de­ren­dun­gen wie .de, .fr und .uk durchsetzt.

Auf­grund der Nähe zur ame­ri­ka­ni­schen Zen­tra­le von ICANN in Los Ange­les konn­ten wir zudem zahl­rei­che Gesprä­che mit ICANN-Mit­ar­­bei­­tern füh­ren, um aktu­el­le The­men die unse­re Kun­den betref­fen, im per­sön­li­chen Gespräch zu klä­ren. Außer­dem haben wir uns mit den ICANN-Mit­ar­­bei­­tern zur Umset­zung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung bespro­chen, und kon­kre­te Vor­schlä­ge für die Umset­zung in die Dis­kus­si­on eingebracht.