ICANN58-Meeting: DSGVO und DNS-Abuse

Zu den wich­tigs­ten The­men auf dem ICAN­N58-Mee­ting in Kopen­ha­gen gehör­ten die Euro­päi­sche Daten­schutz­richt­li­nie, die Über­wa­chung von Miss­brauch sowie Dis­kus­sio­nen über die Gestal­tung der nächs­ten Bewer­bungs­run­de. Um die neue euro­päi­sche GDPR-Richt­li­nie, fand auf dem ICANN-Mee­ting eine inten­si­ve Dis­kus­si­on statt. Da sie bereits seit dem 24. Mai 2016 wirk­sam ist, müs­sen Orga­ni­sa­tio­nen mit Sitz in den Mit­glieds­staa­ten sie bis zum 25. Mai 2018 umset­zen. Ziel ist es, eine Lösung zu fin­den, wie die Vor­ga­ben zeit­nah umge­setzt wer­den kön­nen. Ver­ein­bart wur­de die Grün­dung wei­te­rer Arbeits­grup­pen, die in den kom­men­den Mona­ten Lösungs­vor­schlä­ge erarbeiten.

Zahl­rei­che Gre­mi­en for­der­ten ICANN auf dem 58. ICANN-Mee­ting auf, mit Top-Level-Domain-Betrei­bern eine stär­ke­re Über­wa­chung von Miss­brauch zu ver­ein­ba­ren. Denn es meh­ren sich Stim­men, die einen zu laxen Umgang der Regis­tries und Regis­tra­re mit Miss­brauch bekla­gen. Der aktu­el­le Ent­wurf, wie Miss­brauch gemäß des ICANN-Ver­tra­ges in Spe­zi­fi­ka­ti­on 11.3b über­wacht wer­den soll, wur­de inten­siv dis­ku­tiert. Im Lau­fe des Jah­res soll das Vor­ge­hen ver­ab­schie­det und danach ver­pflich­tend für alle Betrei­ber einer Top-Level-Domain werden.

Diskussion um neue TLDs

Unter wel­chen Bedin­gun­gen Bewer­ber sich künf­tig um eine eige­ne Top-Level-Domain bewer­ben kön­nen, war The­ma in zahl­rei­chen Gre­mi­en. In die Dis­kus­sio­nen flos­sen die Erfah­run­gen aus der ver­gan­ge­nen Bewer­bungs­run­de eben­so ein wie die Posi­tio­nen aller bei ICANN ver­tre­te­nen Inter­es­sen­grup­pen. Kat­rin Ohl­mer gab den Regie­rungs­ver­tre­tern eine Ein­schät­zung, wel­che The­men geo­gra­fi­sche, ins­be­son­de­re euro­päi­sche, Top-Level-Domains betrif­fen; dazu zählt im Spe­zi­el­len die neue Euro­päi­sche Datenschutzrichtlinie.