Key-Performance-Indikatoren für cityTLDs
Mit .berlin, .hamburg und .koeln fing es 2014 an – die neuen City-Top-Level-Domains (kurz cityTLDs) gingen online. Mittlerweile wurden 44 Domain-Endungen für Städte von der Internet-Verwaltungsorganisation ICANN zugelassen und geben den zugehörigen Stadtverwaltungen, Unternehmen und Bewohnern die Möglichkeit, im Netz Flagge zu zeigen. Neben cityTLDs gibt es regionale Endungen (kurz regionTLDs); zusammen bezeichnet man sie auch als geographische Top-Level-Domains, sie sind organisiert in der www.geotlds.group. Was den Erfolg dieser cityTLDs ausmacht zeigen unsere Key-Performance-Indikatoren cityTLD.
cityTLDs im Vergleich zu ccTLDs
Immer wieder wird jedoch gefragt, inwiefern cityTLDs nützlich sind und wie der Erfolg solcher Domain-Endungen gemessen und bewertet werden kann. Oft sehen Laien und Presse lediglich die Anzahl der Registrierungen als Maßstab für den Erfolg einer cityTLD. Sie bewerten ihn negativ, weil die Registrierungszahlen weit hinter denen der Domain-Endung .de zurückbleiben. Allerdings hinkt dieser Vergleich: Die Endung .de gibt es seit 1986, hat also fast 30 Jahre Vorsprung. Im Gegensatz zu cityTLDs richtet sie sich an sämtliche Internetnutzer in Deutschland – und nicht nur an ein lokales Publikum.
Key-Performance-Indikatoren für cityTLDs
Um verlässlichere Aussagen treffen zu können, hat Dirk Krischenowski im Rahmen seiner Tätigkeit als stellvertretender Vorstand des geoTLD-Verbandes Kennzahlen zur Erfolgsmessung von cityTLDs entwickelt. Diese sogenannten Key-Performance-Indikatoren (kurz KPIs) sollen den Erfolg von cityTLDs objektiv messbar machen. Wir haben sie danach ausgesucht, ob sie der SMART-Formel entsprechend spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und zeitlich sind. Außerdem wurden sowohl quantitative als auch qualitative KPIs einbezogen.
Folgende KPIs bestimmen den Erfolg einer cityTLD:
- Umsatz: Da jede cityTLD profitabel wirtschaften muss, ist der Umsatz einer der wichtigsten KPIs. Er setzt sich aus der Anzahl registrierter Domains und dem durchschnittlichen Verkaufspreis an den Großhandel (hier Registrare) zusammen. Je größer der Umsatz, desto erfolgreicher ist eine cityTLD.
- Anzahl aktiver Domains: Je mehr Domains tatsächlich aktiv von den Inhabern für Webseiten genutzt werden, also im Internet und in Suchmaschinen sichtbar sind, desto erfolgreicher ist eine cityTLD. Hier ist der Kehrwert der bei www.ntldstats.com angegeben „Parked Domains” die Messgröße. So zählte .nagoya Ende des Jahres 2016 rund 68 Prozent aktive Domains, während bei .melbourne nur 28 Prozent der Domains aktiv betrieben wurden.
- Domains pro Einwohner: Je mehr Domains pro Einwohner registriert sind, desto beliebter ist die cityTLD in der jeweiligen Stadt. Hier schwankten die Werte Ende 2016 zwischen einer und 45 Domains pro Einwohner.
- Webseiten pro Domain: Mit einer einfachen Suche bei Google lässt sich feststellen, wie viele Webseiten pro registrierter Domain bei Google gelistet sind. Unter .koeln waren lediglich drei Webseiten pro Domain gelistet, während es bei .brussels über 200 Webseiten waren. Das lässt sich damit erklären, dass unter .brussel große Unternehmen und Institutionen (z. B. Stadtverwaltung und Universitäten) Domains betreiben.
- Verlängerungsrate: Domains sind i. d. R., wie auch Zeitschriften, ein Abo-Modell. Eine cityTLD ist damit umso erfolgreicher, je höher die Verlängerungsrate ist.
- Gelistete Domains unter den Top 1 Million Webseiten (www.alexa.com): Je mehr Webseiten im Index der weltweit meistbesuchten Webseiten gelistet sind, desto aktiver ist eine cityTLD bzw. die Inhaber von Domains unter der cityTLD. Spitzenreiter war hier .nyc mit 31 gelisteten Domains.
- Länderendung versus Stadtendung: Als KPI interessant ist auch, wie stark sich die cityTLD gegenüber der Länderendung durchsetzen konnte. Während die cityTLD .london nur 4% des Marktes der Länderendung .uk erreichte, waren es für .istanbul ganze 384% gegenüber .tr.
- Bruttosozialprodukt pro Domain: Die Attraktivität von cityTLD-Domains ist dann hoch, wenn das Bruttosozialprodukt pro Domain gering ist, vom verfügbaren Einkommen also verhältnismäßig viele Domains registriert werden.
Spotlight: dotBrand .edeka
Unser Spotlight .edeka ist die neue digitale Heimat der Supermarktkette Edeka. Mit der dotBrand .edeka hat die Lebensmittelkette unter der eigenen Marke eine eigene digitale Heimat aufgesetzt.
dotBrand .edeka: Zusammenarbeit zwischen Edeka und Start-Ups
Seit 2015 bietet Edeka Start-ups die Möglichkeit, ihre Produkte vorzustellen und in Edeka-Märkten zu platzieren. Dafür hat Edeka nun unter www.foodstarter.edeka; eine Bewerbungsplattform für Start-ups aufgesetzt, auf der sie ihre Produkte vorstellen können und die Genossenschaftsmitglieder von Edeka Kontakt aufnehmen können.
Neue Plattform www.foodstarter.edeka
Die neu aufgesetzte Plattform www.foodstarter.edeka dient dabei als erster Kontaktpunkt zwischen Start-ups und Edeka-Händlern und schafft eine effiziente Kommunikationsbasis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. So können Start-Ups viel schneller ihre Produkte vorstellen, statt sich langwierig über die Hauptseite bis zum passenden Ansprechpartner durchnavigieren zu müssen. Gleichzeitig kommuniziert Edeka mit seiner .edeka-Adresse, wie innovativ das Unternehmen ist.
ICANN60-Meeting in Abu Dhabi
Im Fokus der Diskussionen auf dem ICANN60-Meeting in Abu Dhabi standen die Datenschutzgrundverordnung (GDPR) und Ausgestaltung der nächsten Bewerbungsrunde.
ICANN60-Meeting: Diskussion und Mitarbeit an GDPR-Umsetzungsrichtlinien
ICANN hat eine erste von mehreren beauftragten rechtlichen Analysen zum neuen Gesetz „Datenschutzgrundverordnung” (DSGVO, englisch abgekürzt: GDPR) herausgegeben. Die weiteren Analysen erstellt udn veröffentlicht der eco in den kommenden Monaten. Ziel ist es, von Rechtsexperten Einschätzung zu erhalten, wie die Domain-Industrie die Vorgaben der GDPR bestmöglich umsetzen kann. Offen ist nach wie vor, wie Registries und Registrare eine Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und einer Strafverfolgung GDPR-konform abbilden können. Denn wenn personenbezogene Daten nicht mehr öffentlich einzusehen sind, ist es für Strafverfolger aufwändiger, die Inhaberdaten einer Domain herauszufinden. Während des ICANN-Meetings fanden mehrere Sitzungen zum Thema EU-Datenschutzverordnung statt. DOTZON arbeitet gemeinsam mit einigen anderen Mitgliedern des eco e.V. – Deutscher Verband der Internetwirtschaft – an einem konkreten Leitfaden für die Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung mit.
Arbeitsgruppen für neue Top-Level-Domains
Ab sofort wird in fünf Arbeitsgruppen an den Themenbereichen gearbeitet, unter denen sich Bewerber künftig für eine eigene Internetendung bewerben können. Wir sind in diesen Arbeitsgruppen aktives Mitglied. Als Mitglied bringen wir in den Sitzungen und Telefonkonferenzen unsere Erfahrungen aus der vergangenen Bewerbungsrunde ein. Zu den vier bestehenden Arbeitsgruppen ist auf dem ICANN60-Meeting nun eine fünfte hinzugekommen. Sie befasst sich mit dem Themenbereich der geografischen Bewerbungen, beispielsweise für Städte, Regionen oder Kontinente befasst.
Mehr Vielfalt durch generische Top-Level-Domains
Unternehmen haben sich für generische Top-Level-Domains (TLDs) beworben, die Schlagworten zu ihren Branchen, Dienstleistungen und Produkten entsprechen.
Generische Begriffe als Top-Level-Domain
Damit besetzten sie Schlagworte im Internet, die ausschließlich von ihnen genutzt werden können, aber nicht ihren Wettbewerbern. Booking.com betreibt .hotels, Ferrero die Endung .kinder, L’Oréal nutzt .beauty und Amazon verwendet .books. Die Endung wird exklusiv durch das jeweilige Unternehmen betrieben. Damit kann es entscheiden, wem es im Unternehmen Adressen zur Nutzung zur Verfügung stellt. Denn zur Nutzung sind laut ICANN-Regeln lediglich das Unternehmen selbst sowie Lizenznehmer berechtigt. Ob generische Top-Level-Domains von Unternehmen beantragt werden dürfen, wurde vor Öffnung des ICANN-Bewerbungsfensters durchaus kontrovers diskutiert.
Generische Top-Level-Domains: Thematisch passend, sprechend und vielfältiger
Dazu gehören Internetadressen mit thematischen Schwerpunkten wie www.kranken.versicherung, www.magic.kinder, www.primer-laquer.beauty, www.schwarzwald.reise und www.beste-lage.immo. Möglich sind aber auch klarere Botschaften wie beispielsweise www.xbox.microsoft, www.schmidt.gmbh und www.angel.shop. Mehr Vielfalt bieten sprechende Adressen wie www.chardonnay.vine, www.klavier.schule und www.holidays-for.kids.
GDPR in der DNS-Industrie
Die General Data Protection Regulation (GDPR) ist seit dem 24. Mai 2016 wirksam, Organisationen in den Mitgliedsstaaten müssen sie bis 25. Mai 2018 umsetzen.
Die neue GDPR-Richtlinie ist seit dem 24. Mai 2016 wirksam
Organisationen in den Mitgliedsstaaten müssen sie bis 25. Mai 2018 umsetzen. Ziel der Richtlinie ist es, die Datenschutzgesetze in Europa zu harmonisieren, den Datenschutz der EU-Bürger zu verbessern und zu schützen sowie ein einheitliches Vorgehen für die Art und Weise, wie Organisationen in der EU den Datenschutz gestalten, vorzugeben. Die Richtlinie gilt für Personen und Organisation, die personenbezogene Daten von EU-Einwohnern im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen verarbeiten oder ihr Verhalten überwachen. Daher betrifft die Richtlinie auch die Domain-Industrie. Sie muss die Datenverarbeitung und ‑speicherung an die Vorgaben der EU anpassen. ICANN übernimmt derzeit eine rechtliche Überprüfung der Auswirkungen der GDPR- Richtlinie auf die Domain-Industrie (wie beispielsweise auf Whois, Escrow, …). Im Laufe des Jahres werden sich ICANN und die ICANN-Community zu den Auswirkungen verständigen und Maßnahmen zur Einhaltung der GDPR-Richtlinie im Jahr 2018 treffen.
Neuer ICANN-Vertrag in Kraft getreten
Der geltende Vertrag zwischen Top-Level-Domain-Betreibern und ICANN wurde nach mehrjährigen Konsultationen gemäß § 7.6 und § 7.7 sowie einer öffentlichen Kommentarphase angepasst. Der ICANN-Vorstand hat die vorgeschlagene Änderungen bezüglich des New gTLD ICANN Registry Agreements am 18. Mai 2017 genehmigt. Nach der Genehmigung hat ICANN am 1. Juni 2017 diesen Beschluss mit einer 60-tägigen Informationsfrist an die Registry-Betreiber versendet, ehe das geänderte Registry Agreement dann am 31. Juli 2017 in Kraft tritt. Die Änderung wird gemäß § 7.7 © des Registry Agreement automatisch wirksam. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens hat ICANN die Änderung auf der allgemeinen Webseite der Registry Agreements sowie jeweils auf den individuellen Webseiten jeder einzelnen Registry veröffentlicht (unter www.icann.org).
Was ist eine geoTLD, cityTLD, brandTLD, gTLD?
Selbst für Experten ist es oft nicht einfach, das Namens-Wirrwarr der vielen Domain-Endungen (auch Internet-Endungen oder Top-Level-Domains genannt) zu durchblicken. Wir haben daher eine Übersicht erstellt, die die Systematik erklärt.
Internet-Verwaltungsorganisation ICANN unterscheidet zwei Arten von Domain-Endungen
- Länder-Top-Level-Domains (engl. country code top-level domains, kurz ccTLDs, Einzahl ccTLD) wie .de, .fr, .us oder .tv. ccTLDs sind immer nur zwei Buchstaben lang.
- Allgemeine bzw. generische Top-Level-Domains (engl. generic top-level domains, kurz gTLDs, Einzahl gTLD) wie .com, .net, .london oder .google. gTLDs können zwischen 3 und 63 Zeichen lang sein.
Abkürzungen für Domain-Endungen
legacyTLDs – Damit werden alle (alten) gTLDs bezeichnet, die es schon vor dem Jahr 2012 gab. Im Einzelnen sind dies: .com, .net, .org, .arpa, .int, .mil, .gov, .edu, .info, .biz, .museum, .aero, .coop, .name, .pro, .asia, .cat, .jobs, .mobi, .tel, .travel und .xxx.
nTLDs – Abkürzung für „new gTLDs”, also neue Top-Level-Domains, die ab dem Jahr 2013 zugelassen wurden.
geoTLDs – Damit werden allgemein alle geographischen Top-Level-Domains, die den Namen oder die Abkürzung einer Stadt, einer Region oder eines Bundeslandes tragen, bezeichnet. Beispiele dafür sind etwa .berlin, .ruhr oder .bayern.
cityTLDs – Englische Bezeichnung für Stadt-Endungen wie .hamburg oder .nyc. cityTLDs sind eine Untergruppe der geoTLDs.
regioTLDs – Bezeichnung für regionale Endungen (auch Bundesländer oder Kantone) wie .wales oder .nrw. regioTLDs sind ebenfalls eine Untergruppe der geoTLDs.
language & culture TLDs – Die auch als lcTLDs abgekürzten Endungen umfassen u. a. .gal (für Galizien), .cat (für Katalonien) und .scot (für Schottland) und bilden den jeweiligen Sprachraum und Kulturkreis ab. lcTLDs sind ebenfalls eine Untergruppe der geoTLDs.
communityTLDs – Breite Kategorie von Top-Level-Domains, bei denen ein allgemeiner (generischer) Begriff von Verbänden und anderen dazugehörigen Organisationen unterstützt wird. Unter community TLDs fallen beispielsweise .travel, .museum oder .berlin.
brandTLDs – Englische Bezeichnung für „Marken-TLD”; sie bezeichnet Endungen für Marken und Unternehmensnamen wie .volkswagen, .lidl und .cartier. Insgesamt gibt es über 500 Marken-Top-Level-Domains.
IDN TLDs – Domain-Endungen in anderen Sprachskripten als unserem gewohnten lateinischen Skript. Hierunter fallen beispielsweise Endungen in kyrillischer, chinesischer, arabischer und einer Reihe anderer Sprachen. Beispiele sind .手表, .ДЕТИ oder .ЕЮ (.eu). IDN TLDs können aus jeder Kategorie und Art (gTLD oder ccTLD) kommen.
closed generic TLDs – Bezeichnet Top-Level-Domains, bei denen ein allgemeiner Begriff wie bspw. „beauty” alleine einem Unternehmen als Top-Level-Domain gehört (in diesem Fall: L’Oreal). Diese Nutzungsart ist ziemlich umstritten.
Weitere Information
Unter https://gtldresult.icann.org/application-result/applicationstatus findet sich zusätzlich eine Übersicht, um welche Art neuer Top-Level-Domain es sich handelt. Eine Liste aller zugelassenen Top-Level-Domains gibt es auf https://www.iana.org/domains/root/db.
dotcity, dotstadt, punktstadt, stadtdomain – wie heißt es denn nun richtig?
Stadtdomain oder cityTLD?
Fachsprachlich bezeichnet der Begriff .stadt eine Top-Level-Domain, bei der sich der Name der Stadt auf der obersten Hierarchiestufe der Internet-Adresse befindet, dem Top-Level. Im Englischen nennt man den Platzhalter .stadt entsprechend .city oder kurz auch cityTLD. Das ist nicht zu verwechseln mit der tatsächlich existierenden Endung .city, wohingegen es derzeit noch keine Endung .stadt gibt.
Bei einer Top-Level-Domain wird im deutschsprachigen Raum synonym auch von einer Domain-Endung oder Internet-Endung gesprochen. Sie beschreibt den ganz rechts stehenden Teil der Internet-Adresse. Alle Teile einer Internet-Adresse (auch Levels genannt) sind durch Punkte geteilt. Der so genannte Second-Level ist z.B. das „berlin” in der Internetadresse berlin.de.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die entsprechenden Länderendungen .de, .at und .ch besonders beliebt, aber auch die allgemeine Endung .com. Eine Stadt-Endung wie .münchen würde auf der gleichen Ebene stehen.
Punkt oder Dot – beides ist möglich
Das „dot“ als Vorsilbe einer Internet-Endung wurde durch die sogenannte „dotcom-Blase“ bekannt, weil die meisten Unternehmen seinerzeit eine .com-Adresse – also dotcom-Adresse – nutzen. In Deutschland ist hingegen „punktde” als Bezeichnung der Länderendung .de geläufig.
Ob man nun von punkt oder dot spricht, von einer Domain, Domäne, URL, Internetadresse, Webseite oder Top-Level-Domain – letztendlich kommt es immer auch auf den Kontext an, in dem man den Begriff verwendet. Besonders in der Presse kursieren fast alle Bezeichnungen, in der Fachpresse wir dann auch gerne von einer cityTLD oder dotCity gesprochen.
ICANN59-Meeting in Johannesburg
Das ICANN59-Meeting in Johannesburg stand erneut unter dem Thema „Datenschutzgrundverordnung” (General Data Protection Regulation – GDPR) und der Diskussion um die Gestaltung der Bewerbungsbedingungen für die nächste Runde neuer Top-Level-Domains.
Rahmenbedingungen für neue Bewerbungsrunde
Die Diskussionen darüber, unter welchen Bedingungen Bewerber sich künftig um eine eigene Top-Level-Domain bewerben können, wurden fortgesetzt. Erfahrungen aus der vergangenen Bewerbungsrunde in 2012 sollen dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Positionen aller bei ICANN vertretenen Interessengruppen. Inwiefern das Bewerbungshandbuch für künftige Bewerber überarbeitet werden soll, wird ebenfalls diskutiert.
Fokus von ICANN59: Diskussion um Datenschutz
Zahlreiche Diskussionen fanden zur Datenschutzgrundverordnung (General Data Protection Regulation – GDRP) statt. Besprochen wurde u. a., wie man das Bewusstsein für die Auswirkungen der GDRP auf das Domain Name System (DNS) und seine Nutzer sensibilisieren kann. Denn die bisherige Darstellugn personenbezogener Daten ist nach der GDPR nicht mehr zulässig. Diskutiert wurde auch, welche Konsequenzen sich aus der Umsetzung der GDPR für Registries und Registrare ergeben und wie sie sich auf die angebotenen Dienste auswirken kann. Zudem wurden mögliche nächste Schritte und Aufgaben für die ICANN-Organisation identifiziert.
Forderungen von dotBRAND-Vertretern und ‑Beratern
Am 28. Juni fand ein Treffen mit anderen Betreibern von dotbrands statt, an dem Katrin Ohlmer teilnahm. Gefordert wurden u.a. Erleichterungen wie die Abschaffung des TMCH, eine Reduzierung der ICANN-Gebühren und der Wegfall der Notfallbürgschaft (COI).
Spotlight: geoTLD .tokyo
Unser Spotlight, die geoTLD .tokyo stellt die japanische cityTLD vor. Die Top-Level-Domain .tokyo bietet den Bewohnern Tokyos seit Juli 2014 die Möglichkeit, die Identifikation mit ihrer Stadt bereits über ihre Internetadresse auszudrücken –und das in lateinischen Zeichen.
Die geoTLD .tokyo
Damit werden Webangebote, gerade im Bereich Tourismus, deutlich einfacher erreichbar, denn bislang waren Informationen zur asiatischen Metropole oft weit im Netz verstreut und oftmals nur in japanischen Zeichen verfügbar. Mit der .tokyo-Endung sind Webseiten, die Tokyo zum Thema haben oder aus Tokyo kommen,auf den ersten Blick zu erkennen. Sie ist damit eine optimale Möglichkeit für zielgerichtetes Marketing an Einwohner und Touristen in der Stadt, von der Einzelhändler, Restaurants und Dienstleister profitieren. Zu den Nutzern gehören beispielsweise Amazon mit www.awssummit.tokyo, der öffentliche Nahverkehr mit www.yurikamome.tokyo und die Good Manners Initiative https://goodmanners.tokyo.