Unter­neh­men haben sich für gene­ri­sche Top-Level-Domains (TLDs) bewor­ben, die Schlag­wor­ten zu ihren Bran­chen, Dienst­leis­tun­gen und Pro­duk­ten entsprechen.

Generische Begriffe als Top-Level-Domain

Damit besetz­ten sie Schlag­wor­te im Inter­net, die aus­schließ­lich von ihnen genutzt wer­den kön­nen, aber nicht ihren Wett­be­wer­bern. Booking.com betreibt .hotels, Fer­re­ro die Endung .kin­der, L’Oréal nutzt .beau­ty und Ama­zon ver­wen­det .books. Die Endung wird exklu­siv durch das jewei­li­ge Unter­neh­men betrie­ben. Damit kann es ent­schei­den, wem es im Unter­neh­men Adres­sen zur Nut­zung zur Ver­fü­gung stellt. Denn zur Nut­zung sind laut ICANN-Regeln ledig­lich das Unter­neh­men selbst sowie Lizenz­neh­mer berech­tigt. Ob gene­ri­sche Top-Level-Domains von Unter­neh­men bean­tragt wer­den dür­fen, wur­de vor Öff­nung des ICANN-Bewer­bungs­fens­ters durch­aus kon­tro­vers diskutiert. 

Generische Top-Level-Domains: Thematisch passend, sprechend und vielfältiger

Dazu gehö­ren Inter­net­adres­sen mit the­ma­ti­schen Schwer­punk­ten wie www.kranken.versicherung, www.magic.kinder, www.primer-laquer.beauty, www.schwarzwald.reise und www.beste-lage.immo. Mög­lich sind aber auch kla­re­re Bot­schaf­ten wie bei­spiels­wei­se www.xbox.microsoft, www.schmidt.gmbh und www.angel.shop. Mehr Viel­falt bie­ten spre­chen­de Adres­sen wie www.chardonnay.vine, www.klavier.schule und www.holidays-for.kids.