Die Gene­ral Data Pro­tec­tion Regu­la­ti­on (GDPR) ist seit dem 24. Mai 2016 wirk­sam, Orga­ni­sa­tio­nen in den Mit­glieds­staa­ten müs­sen sie bis 25. Mai 2018 umsetzen.

Die neue GDPR-Richtlinie ist seit dem 24. Mai 2016 wirksam

Orga­ni­sa­tio­nen in den Mit­glieds­staa­ten müs­sen sie bis 25. Mai 2018 umset­zen. Ziel der Richt­li­nie ist es, die Daten­schutz­ge­set­ze in Euro­pa zu har­mo­ni­sie­ren, den Daten­schutz der EU-Bür­ger zu ver­bes­sern und zu schüt­zen sowie ein ein­heit­li­ches Vor­ge­hen für die Art und Wei­se, wie Orga­ni­sa­tio­nen in der EU den Daten­schutz gestal­ten, vor­zu­ge­ben. Die Richt­li­nie gilt für Per­so­nen und Orga­ni­sa­ti­on, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von EU-Ein­woh­nern im Zusam­men­hang mit dem Ange­bot von Waren oder Dienst­leis­tun­gen ver­ar­bei­ten oder ihr Ver­hal­ten über­wa­chen. Daher betrifft die Richt­li­nie auch die Domain-Indus­trie. Sie muss die Daten­ver­ar­bei­tung und ‑spei­che­rung an die Vor­ga­ben der EU anpas­sen. ICANN über­nimmt der­zeit eine recht­li­che Über­prü­fung der Aus­wir­kun­gen der GDPR- Richt­li­nie auf die Domain-Indus­trie (wie bei­spiels­wei­se auf Whois, Escrow, …). Im Lau­fe des Jah­res wer­den sich ICANN und die ICANN-Com­mu­ni­ty zu den Aus­wir­kun­gen ver­stän­di­gen und Maß­nah­men zur Ein­hal­tung der GDPR-Richt­li­nie im Jahr 2018 treffen.