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Unsere Prognosen für 2019

Prognosen für 2019

Unse­re Pro­gno­sen für die DNS-Indus­trie für das Jahr 2018 sind weit­ge­hend so ein­ge­tre­ten, wie erwar­tet. Wich­tigs­ter Punkt war dabei sicher­lich die nach­hal­ti­gen Aus­wir­kun­gen der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung für die DNS-Indus­trie. Im Fokus stand das stark redu­zier­te WHOIS und damit ver­bun­den der deut­lich ver­bes­ser­te Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Zeit, nun einen Blick auf unse­re Pro­gno­sen für die DNS-Indus­trie für das Jahr 2019 und sei­ne Per­spek­ti­ven zu werfen.

1.  Prognose: Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung bleibt weiter offen

Das Jahr 2018 stand bei ICANN ganz im Zei­chen der bevor­ste­hen­den Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO), die seit Mai 2018 durch­ge­setzt wird. Im Fokus stand dabei die Erar­bei­tung von Richt­li­ni­en, die die tem­po­rä­ren Regeln im Mai 2019 ablö­sen sol­len. Ins­be­son­de­re ist zu klä­ren, wel­che Richt­li­ni­en künf­tig Grund­la­ge für Domain-Regis­trie­run­gen und die öffent­li­che Anzei­ge der Inhaber­da­ten sein wer­den. Die der­zei­ti­ge tem­po­rä­re Lösung sieht eine Redu­zie­rung des WHOIS auf nicht-per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten vor. Die­se Lösung basiert auf einem Beschluss von ICANN, aber nicht auf einem Richt­li­ni­en-Ent­wick­lungs­pro­zess durch die welt­wei­te Com­mu­ni­ty. ICANN ist dabei Spiel­ball zwi­schen den Inter­es­sen der ame­ri­ka­ni­schen IP-Lob­by und der EU-Admi­nis­tra­ti­on. Die IP-Lob­by hat weit­rei­chen­de For­de­run­gen gestellt, was die Ver­öf­fent­li­chung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten angeht. Hin­ge­gen demons­triert die EU-Ver­wal­tung eine sehr restrik­ti­ve Hal­tung. Die zu ent­wi­ckeln­de Lösung wird rechts­kon­form sein müs­sen, auch wenn nicht alle Inter­es­sen glei­cher­ma­ßen berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Daher erwar­ten wir, dass sich die Euro­päi­sche Ver­wal­tung durch­set­zen wird.

2. Prognose: Mehr Marken und Unternehmen nutzen ihre .marke aktiv

Die Nut­zung der eige­nen Top-Level-Domain, die iden­tisch ist mit Unter­neh­mens­na­men, Mar­ken oder Pro­duk­ten, ist in 2018 wei­ter gestie­gen. Auch wenn noch nicht alle knapp 700 Unter­neh­men welt­weit ihre .mar­ke-Endun­gen für Mar­ke­ting- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­zwe­cke nut­zen, wur­den im Jahr 2018 eine Rei­he bekann­ter .mar­ke-Top-Level-Domains aktiv genutzt. Canon rich­te­te bei­spiels­wei­se die Umstel­lung auf die E‑Mail-Adres­sen @mail.canon für alle Mit­ar­bei­ter welt­weit ein und der fran­zö­si­sche Bahn­kon­zern SNCF ist seit kur­zem unter www.oui.sncf erreichbar.

Wir erwar­ten, dass die­se Bei­spie­le auch in die­sem Jahr wei­te­re Mar­ken dazu ver­an­las­sen wer­den, selbst mit eige­nen Kam­pa­gnen, Web­pro­jek­ten und neu­en Landing Pages auf sich auf­merk­sam zu machen.

3. Prognose: Registrierungen unter den neuen Top-Level-Domains steigen

Laut www.ntldstats.com sind im Jahr 2018 die Regis­trie­run­gen unter allen neu­en Top-Level-Domains um drei Mil­lio­nen auf einen Jah­res­end­stand von ca. 26,8 Mil­lio­nen Domains gestie­gen. Die Regis­trie­run­gen erge­ben sich aus den 1.212 neu­en Top-Level-Domains, von denen zum Jah­res­en­de 2018 die TLDs .top, .xyz, .loan, .club und .online zu den TOP 5 gehör­ten. Etwa 49 Pro­zent der regis­trier­ten Domains sind in Nut­zung. Wir erwar­ten für 2019, dass sich der soli­de Auf­wärts­trend wei­ter fort­setzt. Neben den geo­gra­fi­schen ins­be­son­de­re spre­chen­de Top-Level-Domains wie .club, .shop und .app beliebt sind.

4. Prognose: Verlangsamtes Wachstum bei Länder-Endungen und generischen Endungen

Der Veri­sign Domain Name Indus­try Brief vom drit­ten Quar­tal 2018 macht deut­lich, dass die älte­ren Top-Level-Domains wie .com, .net, .org und .info sowie die Län­de­ren­dun­gen seit Ein­füh­rung der neu­en gene­ri­schen Endun­gen lang­sa­mer wach­sen. Die Endun­gen .com und .net wei­sen ein sta­bi­les Wachs­tum von gut fünf Mil­lio­nen Domains von 2017 auf 2018 (ins­ge­samt auf 151,7 Mio.) auf. Die­ses ent­spricht einem jähr­li­chen Zuwachs von knapp vier Pro­zent gegen­über 2017. Bei den Län­der-Endun­gen sieht es hin­ge­gen nicht ganz so posi­tiv aus. Die Domain-Regis­trie­run­gen unter allen Län­der-Endun­gen (ccTLD) betru­gen rund 149,3 Mil­lio­nen, was einem Wachs­tum von nur drei Pro­zent ent­spricht. In den Vor­jah­ren war das Wachs­tum mit 4,3 Pro­zent im Jahr 2017 und 5,2 Pro­zent im Jahr 2016 noch höher ausgefallen.

Wir erwar­ten, dass sich die­se Trends auch in die­sem Jahr wei­ter fort­set­zen. Einer­seits zie­hen die Prei­se unter den älte­ren Top-Level-Domains wei­ter an. Ande­rer­seits sind gera­de unter den neu­en Top-Level-Domains vie­le intui­ti­ve Adres­sen noch frei.

5. Prognose: Missbrauchsfälle überwiegend unter .com, .net, .org und .info

Die Anzahl von Miss­brauchs­fäl­len von Mar­ken­rech­ten unter Domain-Regis­trie­run­gen ist laut WIPO im Ver­gleich zum Vor­jahr wei­ter gestie­gen. Die 3.073 WIPO-Fäl­le im Jahr 2017 sind 2018 auf 3.446 Fäl­le ange­wach­sen. Dabei ist .com für das größ­te Wachs­tum an Strei­tig­kei­ten ver­ant­wort­lich. Im Jahr 2018 stieg die Fall­zahl auf 73, wäh­rend .com-Domains im Vor­jahr nur gut 70 Pro­zent aller Fäl­le betra­fen. An zwei­ter Stel­le steht .net gefolgt von .org-Domains und .info-Domains. Erst danach folgt mit 1,5 Pro­zent aller Fäl­le .online.
Wir erwar­ten, dass die Anzahl der Kla­gen bei den neu­en Top-Level-Domains wei­ter sta­bil bleibt und Domain-Miss­brauch wei­ter­hin über­wie­gend unter den alten Top-Level-Domains wie .com statt­fin­det. Denn die Anzahl regis­trier­ter Adres­sen unter den alten Top-Level-Domains ist immer noch deut­lich grö­ßer als die Anzahl unter den neu­en Top-Level-Domains. Zudem zie­hen die im Schnitt güns­ti­ge­ren Prei­se der alten Top-Level-Domains eher Spe­ku­lan­ten an.

6. Prognose: Konsolidierung in der Branche wird weitergehen

Die Bran­che hat sich auch im Jahr 2018 wei­ter kon­so­li­diert, sowohl was die Betrei­ber von Top-Level-Domains als auch ihre Ver­triebs­part­ner betrifft. Unter ande­rem hat Com Lau­de den Regis­trar Demys gekauft, Minds&Machines den Betrei­ber von .xxx, .sex und .porn, ICM Regis­try; Donuts wur­de von der Invest­ment­ge­sell­schaft Abry Part­ners über­nom­men und Key-Sys­tems von der bri­ti­schen Cen­tral­nic. Wir erwar­ten, dass sich die­se Dyna­mik auch 2019 wei­ter fort­setzt und gehen daher von wei­te­ren Kon­so­li­die­run­gen aus.

7. Prognose: ICANN gibt grünes Licht für neue Bewerbungsrunde

Die Ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für die nächs­te Bewer­bungs­run­de hat gro­ße Fort­schrit­te gemacht. Alle Arbeits­grup­pen haben ihre Ana­ly­sen ver­öf­fent­licht, 2019 wer­den nach der­zeit lau­fen­den Ana­ly­sen der ein­ge­gan­ge­nen Kom­men­ta­re die fina­len Berich­te erwar­tet. Wir sind akti­ves Mit­glied die­ser Debat­ten und erwar­ten, dass die ICANN-Direk­to­ren den Auf­trag für die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der nächs­ten Bewer­bungs­run­de geben werden.

8. Prognose: Globale Debatte um Internet Governance gewinnt an Bedeutung

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren haben wir erlebt, dass die Aus­ge­stal­tung der Inter­net Gover­nan­ce zuneh­mend The­ma auf poli­ti­scher und wirt­schaft­li­cher Ebe­ne ist. In Deutsch­land u. a. mit den Dis­kus­sio­nen rund um die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung und auf glo­ba­ler Ebe­ne mit der Debat­te um die Zustän­dig­keit. Daher erwar­ten wir, dass nicht zuletzt durch inter­na­tio­na­le Akteu­re das The­ma auch im Jahr 2019 kon­tro­vers dis­ku­tiert wer­den wird. Deutsch­land als Gast­ge­ber des glo­ba­len Inter­net Gover­nan­ce Forums im Herbst 2019 in Ber­lin ist eine gute Gele­gen­heit, unser demo­kra­ti­sches und libe­ra­les Ver­ständ­nis von Inter­net Gover­nan­ce in die Gestal­tung des Pro­gramms ein­flie­ßen zu lassen.

9. Prognose: Multistakeholder-Konzept in deutscher Internet-Community verankert

Das Mul­tistake­hol­der-Kon­zept – also die Betei­li­gung von Wirt­schaft, Poli­tik und Bür­gern an Ent­schei­dungs­pro­zes­sen – ist in Deutsch­land (wie auch in ande­ren Län­dern) auch in der Poli­tik ange­kom­men und wird genutzt, um Infor­ma­tio­nen aus­zu­tau­schen und Ent­schei­dun­gen infor­mier­ter und bes­ser vorzubereiten.

Daher erwar­ten wir, dass die Umset­zung des Mul­tistake­hol­der-Kon­zep­tes in Euro­pa wei­ter zuneh­men wird, um in Regie­rungs­gre­mi­en das Wis­sen, die Res­sour­cen und das Enga­ge­ment nicht-staat­li­cher Akteu­re ein­zu­brin­gen und somit Ent­schei­dun­gen auf eine brei­te­re Basis zu stel­len. Nicht zuletzt trägt die welt­wei­te Ver­net­zung der Akteu­re und die dar­aus ent­ste­hen­de Dyna­mik zur Sta­bi­li­tät und Ver­läss­lich­keit des Inter­net-Gover­nan­ce-Öko­sys­tems bei.

Ob unse­re Pro­gno­sen für die DNS-Indus­trie für 2019 so ein­tref­fen, wer­den wir an die­ser Stel­le im kom­men­den Jahr ana­ly­sie­ren. Bis dahin wün­schen wir allen Leser:innen ein gutes Jahr!

ICANN63: Geografische Endungen, Datenschutz und neue Bewerbungsrunde

ICANN 63 in Barcelona

Auf dem 63. Mee­ting der Inter­net-Ver­wal­tungs­or­ga­ni­sa­ti­on ICANN stan­den wei­ter­hin die Debat­ten rund um die Umset­zung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (GDPR) sowie die Aus­ge­stal­tung einer neu­en Bewer­bungs­run­de im Fokus. Eine .CITIES-Kon­fe­renz und die Tref­fen der Betrei­ber aller gene­ri­schen Inter­net-Endun­gen sowie das Tref­fen der geo­gra­fi­schen Inter­net-Endun­gen ergänz­ten das Pro­gramm von ICANN63.

Geografische Endungen – Identität für Städte, Regionen und ihre Bürger

.CITIES Konferenz bei ICANN63 – Erfolgsfaktoren von Stadt-Top-Level-Domains & Mehrwert-Dienste

Unser Mit­grün­der Dirk Kri­schenow­ski war ein­ge­la­den, neben einer Über­sicht des geoTLD-Ver­ban­des vor allem die Erfolgs­fak­to­ren für städ­ti­sche und regio­na­le Top-Level-Domains vor­zu­stel­len. Orga­ni­siert hat­te die Kon­fe­renz der Betrei­ber der Endun­gen .cat, .bar­ce­lo­na und .bcn. Als Spre­cher waren u.a. Ver­tre­ter und geoTLD-Betrei­ber der Städ­te Bar­ce­lo­na (Cris­ti­na Ribas Bar­beran), New York (Lori-Anne War­di), Gent (Els Uyt­ter­hoe­ven) und Paris (Emi­lie Tur­bat). Die wich­tigs­ten, so genann­ten Key-Per­for­mance-Fak­to­ren (KPIs) aus Sicht des Ver­ban­des, dem Dirk Kri­schenow­ski als Vor­stand ange­hört, sind u.a. die wirt­schaft­li­che Gesund­heit der geoTLD (Anzahl Domains x Ver­kaufs­preis), die Durch­drin­gung in der Stadt oder der Regi­on, die Gesamt­zahl der Web­sei­ten und ein Ver­gleich mit der jewei­li­gen Länderendung.

geoTLDs in Barcelona
geoTLD-Sit­zung bei ICANN63 in Barcelona

In einem Best-Prac­ti­ce Panel stell­te unse­re Geschäfts­füh­re­rin Kat­rin Ohl­mer vor, war­um die Betrei­ber von .ber­lin einen E‑Mail-Dienst ein­ge­führt haben. Sie zeig­te auf, wel­che Effek­te die Ein­füh­rung des Diens­tes u. a. auf die Anspra­che neu­er Ziel­grup­pen, auf die Auf­merk­sam­keit für .ber­lin in der Stadt und auf die Nut­zung von .ber­lin-Adres­sen hat­te. Neben Kat­rin Ohl­mer stell­ten u. a. Ver­tre­ter aus .cat ihre aktu­el­len Mar­ke­ting­kon­zep­te in Zusam­men­ar­beit mit den Ver­triebs­part­nern vor und .wien die Erfah­run­gen mit den unter­schied­li­chen Launch­pha­sen im Jahr 2014 vor. Die geoTLD .bzh prä­sen­tier­te sei­ne Idee, ein loka­les Emo­ji für die Bre­ta­gne ein­zu­füh­ren – ana­log zu der Nut­zung von Flag­gen als Aus­druck regio­na­ler Verbundenheit.

Treffen der geografischen Internet-Endungen im Rahmen der geoTLD.group

Die Betrei­ber städ­ti­scher und regio­na­ler Top-Level-Domains haben sich auch auf die­sem ICANN-Mee­ting zum Erfah­rungs­aus­tausch getrof­fen. Unser Mit­grün­der Dirk Kri­schenow­ski stell­te eine Stu­die zur Umset­zung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung vor, die er im Sep­tem­ber initi­iert und durch­ge­führt hat­te. Zudem prä­sen­tier­te er die Image­bro­schü­re, die er in den ver­gan­ge­nen Mona­ten erstellt hat­te. Unse­re Geschäfts­füh­re­rin Kat­rin Ohl­mer gab den Mit­glie­dern ein Update zu der Ent­wick­lung der neu­en Richt­li­ni­en in der nächs­ten Bewer­bungs­run­de und der von ihr im Sep­tem­ber ein­ge­reich­ten Kom­men­tar bei ICANN für die geoTLD-Gruppe.

Debatte um Datenschutz bei ICANN63 fortgesetzt

Die Beach­tung und Umset­zung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung ist seit Mai 2018 in aller Mun­de. Die DSGVO hat den Effekt, dass die öffent­li­chen WHOIS-Ver­zeich­nis­se aller Inter­net-Endun­gen kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten mehr anzeigen.

Das ICANN Board hat am 17.5.2018 die vor­ge­schla­ge­ne „Tem­po­ra­ry Spe­ci­fi­ca­ti­on for gTLD Regis­tra­ti­on Data” geneh­migt. Das Board hat so ent­schie­den, um den zwi­schen ICANN und den Ver­trags­par­tei­en gel­ten­den Ver­trag (RRA, RAA), den von der Com­mu­ni­ty ent­wi­ckel­ten Richt­li­ni­en in Bezug auf WHOIS, sowie die Daten­schutz­be­stim­mun­gen der Euro­päi­schen Uni­on (DSGVO) zu berück­sich­ti­gen. Die neue Poli­cy ist ver­füg­bar unter: https://www.icann.org/resources/pages/gtld-registration-data-specs-en.

ICANN hat eine Son­der­ar­beits­grup­pe auf­ge­setzt, die inner­halb eines Jah­res aus der tem­po­rä­ren eine dau­er­haf­te Poli­cy ent­wi­ckeln soll. Bis dahin wird die tem­po­rä­re Poli­cy gel­ten, mit der Opti­on, sie drei­mal um jeweils drei Mona­te zu ver­län­gern. Auf dem ICANN-Mee­ting in Bar­ce­lo­na wur­den ins­be­son­de­re Fra­gen rund um den Zweck der Daten­ver­ar­bei­tung dis­ku­tiert. Auf der Agen­da stand auch die Fra­ge, inwie­fern ein ein­heit­li­ches Zugangs­mo­dell zu nicht-öffent­li­chen Inhaber­da­ten für berech­tig­te Par­tei­en ein­ge­führt wer­den kann.

Fortschritte für neue Bewerbungsrunde

Die Kom­men­tie­rungs­frist für den vor­läu­fi­gen Bericht der Arbeits­grup­pe zu ” New gTLD Sub­se­quent Pro­ce­du­res PDP” ende­te am 26. Sep­tem­ber 2018. Seit­dem hat die ICANN-Orga­ni­sa­ti­on alle ein­ge­gan­ge­nen Kom­men­ta­re kate­go­ri­siert. In drei Unter­ar­beits­grup­pen prü­fen und ana­ly­sie­ren wir nun alle Kom­men­ta­re. Dot­zon ist Mit­glied in allen drei Unter­ar­beits­grup­pen und hat sich bereits in Bar­ce­lo­na bei der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung aktiv ein­ge­bracht. Ziel ist, den fina­len Report bis zum Som­mer 2019 abzu­stim­men. DOTZON ist seit sei­ner Grün­dung im Dezem­ber 2015 akti­ves Mit­glied des Poli­cy Deve­lo­p­ment Pro­zes­ses ” New gTLD Sub­se­quent Pro­ce­du­res PDP”.

Auf dem ICANN-Mee­ting gaben Mit­ar­bei­ter von ICANN ein Update zum nächs­ten Bewer­bungs­fens­ter. Sie erklär­ten, dass die ICANN-Orga­ni­sa­ti­on mit den Vor­be­rei­tun­gen für die nächs­te Bewer­bungs­run­de begon­nen habe.

Mee­ting der Regis­try Stake­hol­der Grup­pe auf ICANN63

ICANN62: Neue Top-Level-Domains, Datenschutz und neue Richtlinien

Zweites ICANN-Meeting 2018

In Pana­ma City fand vom 22.–26. Juni 2018 mit „ICANN62” das zwei­te der drei jähr­li­chen ICANN-Mee­tings statt. Schwer­punkt des Mee­tings war die Erar­bei­tung neu­er Richt­li­ni­en in zahl­rei­chen Arbeits­grup­pen. DOTZON nahm als akti­ves Mit­glied an den Arbeits­grup­pen­sit­zun­gen zu der Aus­ge­stal­tung der nächs­ten Bewer­bungs­run­de teil. Wir haben außer­dem an Sit­zun­gen der IP-Ver­tre­tung IPC, des SSAC-Kom­mit­tee, des Regie­rungs­ver­tre­ter-Kom­mit­tee GAC und den Sit­zun­gen der Regis­tries und Regis­tra­re teilgenommen.

Im Fokus stan­den die fol­gen­den Themen:

Initialer Report der Arbeitsgruppe WT 1–4 verabschiedet

Die Arbeits­grup­pe zur Ana­ly­se der ver­gan­ge­nen Bewer­bungs­run­de („PDP on Sub­se­quent Rounds, Work Track 1–4“), in der DOTZON seit über zwei Jah­ren aktiv mit­ge­ar­bei­tet hat, hat auf dem ICANN-Mee­ting ihren initia­len Report ver­ab­schie­det. Er fasst zusam­men, an wel­chen Stel­len die Arbeits­grup­pe Ver­bes­se­run­gen aus der ver­gan­ge­nen Bewer­bungs­run­de dis­ku­tiert hat. Zudem beinhal­tet er Fra­gen, wie Ver­bes­se­run­gen in der nächs­ten Bewer­bungs­run­de umge­setzt wer­den kön­nen. Der gut 200-Sei­ten umfas­sen­de Report ist soeben erschie­nen und kann bis zum 5. Sep­tem­ber kom­men­tiert wer­den. Die ein­ge­gan­ge­nen Kom­men­ta­re wer­den wir in der Arbeits­grup­pe danach aus­wer­ten mit dem Ziel, bis Anfang 2019 den fina­len Report zu ver­ab­schie­den und dem ICANN-Board zur Ent­schei­dung vorzulegen.

Der initia­le Report steht hier zum Down­load und zur Kom­men­tie­rung zur Ver­fü­gung: https://www.icann.org/public-comments/gtld-subsequent-procedures-initial-2018–07-03-en

Dotzon bei ICANN62
Dot­zon-CEO Kat­rin Ohl­mer bei ICANN62

Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe – Top-Level-Domains mit geografischem Bezug

In der Arbeits­grup­pe „PDP on Sub­se­quent Rounds, Work Track 5“ wur­de inten­siv dis­ku­tiert, wel­che geo­gra­fi­schen Begrif­fe in der nächs­ten Bewer­bungs­run­de einen Schutz genie­ßen, und daher nur als geo­gra­fi­scher Begriff, nicht aber als Mar­ke oder gene­ri­scher Begriff bean­tragt wer­den dür­fen. Hin­ter­grund der Dis­kus­si­on sind gut zehn Bewer­bun­gen- u.a. .ama­zon, .tata, .spa und .pata­go­nia – aus der ver­gan­ge­nen Bewer­bungs­run­de, die einem geo­gra­fi­schen Begriff ent­spre­chen, bei denen sich die Bewer­ber nicht mit den ent­spre­chen­den Regie­run­gen über die Bewer­bung ver­stän­digt hat­ten. Da der zugrun­de­lie­gen­de Rechts­rah­men für geo­gra­fi­sche Begrif­fe in vie­len Län­dern unter­schied­lich ist, gab es zu die­ser Fra­ge inten­si­ve Dis­kus­sio­nen zwi­schen den Inter­es­sen­grup­pen. Wir set­zen uns für einen Schutz geo­gra­fi­scher Begrif­fe in einem aus­ge­wo­ge­nen Rah­men ein, auch im Hin­blick auf die vie­len erfolg­rei­chen Bei­spie­le geo­gra­fi­scher Endun­gen in der geoTLD-Grup­pe (www.geotld.group) welt­weit.

Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung

Das kon­tro­ver­ses­te The­ma auf der ICANN62 Kon­fe­renz war die Umset­zung der Tem­po­rä­ren Poli­cy, die von ICANN am 25. Mai 2018 in Kraft gesetzt wur­de. Zen­tra­le Streit­fra­ge war das Aus­kunfts­recht berech­tig­ter Per­so­nen. Die Poli­cy beinhal­tet, dass Regis­tra­re und Regis­tries Berech­tig­ten Aus­kunft ertei­len, legi­ti­me Anfra­gen wer­den von Regis­tries und Regis­tra­ren seit 25. Mai zeit­nah beant­wor­tet. Bestimm­te Inter­es­sen­grup­pen for­dern aller­dings, dass eine zen­tra­le Akkre­di­tie­rungs­stel­le ein­ge­rich­tet wird, um bestimm­ten Grup­pen Zugriff auf alle Daten gewäh­ren zu kön­nen. Inwie­fern die­se For­de­rung kon­sis­tent mit der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung ist, muss erst noch geklärt wer­den. Daher wird das The­ma in den kom­men­den Mona­ten wei­ter­hin aus­führ­lich diskutiert.

Um die tem­po­rä­re Poli­cy in eine nach ICANN-Vor­ga­ben gel­ten­de Poli­cy zu über­füh­ren, wur­de zudem eine Arbeits­grup­pe gegrün­det. Sie soll einen Vor­schlag für eine dau­er­haf­te Poli­cy erar­bei­ten, die dann bis zum 25. Mai 2019 ver­ab­schie­det und umge­setzt wird.

ICANN61: DSGVO, neue TLDs und Compliance

ICANN 61

Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Domain-Industrie

Das von ICANN am 28. Febru­ar ver­öf­fent­lich­te Modell wur­de auf dem ICAN­N61-Mee­ting inten­siv dis­ku­tiert. Rela­tiv brei­ten Kon­sens gab es zu dem Ele­ment, wel­che Daten zu Domain-Inha­bern künf­tig öffent­lich ein­seh­bar sein wer­den, unab­hän­gig ob bei Regis­tries oder Regis­tra­ren. Brei­ten Kon­sens gab es eben­falls für das Kon­zept, dass Regis­tra­re die gesam­ten Domain-Inhaber­da­ten wei­ter­hin an Regis­tries über­tra­gen. Kei­nen Kon­sens gibt es wei­ter­hin zu der Fra­ge, wer künf­tig berech­tigt sein wird, alle Domain-Inhaber­da­ten ein­zu­se­hen, mit wel­chem Ver­fah­ren und auf wel­chem Wege. Unstrit­tig ist, dass die jewei­li­gen natio­na­len Star­ver­fol­gungs­be­hör­den Zugriff erhal­ten sol­len; unklar ist aller­dings die Fra­ge, was mit aus­län­di­schen Star­ver­fol­gungs­be­hör­den ist, eben­so wie mög­li­che wei­te­re Berech­tig­te. Offen ist auch wei­ter­hin, wie die dar­aus resul­tie­ren­den Ände­run­gen auf ver­trag­li­che und admi­nis­tra­ti­ve Pro­zes­se umzu­set­zen sein wer­den, denn das von ICANN vor­ge­schla­ge­ne Modell wird nicht recht­zei­tig bis zum 25. Mai 2018 umzu­set­zen sein.

Einführung neuer Top-Level-Domains

Auf dem ICANN-Mee­ting fan­den zahl­rei­che Dis­kus­sio­nen statt, unter wel­chen Rah­men­be­din­gun­gen sich Bewer­ber um eine Lizenz für eine Top-Level-Domain bewer­ben kön­nen. Im Fokus des ICANN-Mee­tings stan­den dabei Dis­kus­sio­nen rund um geo­gra­fi­sche Namen, wie bei­spiels­wei­se .usa, .deutsch­land, .dolo­mi­ten und .taj­mahal. Ins­be­son­de­re Regie­rungs­ver­tre­ter legen Wert dar­auf, dass neue Top-Level-Domains nicht als ähn­lich zu bestehen­den Län­der-Endun­gen wahr­ge­nom­men wer­den bzw. die Rech­te der Län­der ver­let­zen. Wir arbei­ten seit meh­re­ren Jah­ren in den ent­spre­chen­den Arbeits­grup­pen bei ICANN aktiv mit, neh­men an den wöchent­li­chen Tele­fon­kon­fe­ren­zen teil, kom­men­tie­ren die Doku­men­te und dis­ku­tie­ren zusam­men mit ande­ren Ver­tre­tern im Rah­men der ICANN-Mee­tings, u.a. auch in Puer­to Rico.

ICANN61: Roundtable mit ICANN-Mitarbeiter

An dem Round­ta­ble für Regis­try-Betrei­ber nah­men neben ICANN-Mit­ar­bei­ter aus dem GDD-Team u.a. auch aus dem Con­trac­tu­al Com­pli­ance Team. Wir haben die Gele­gen­heit genutzt, das The­ma ICANN-Audit anzu­spre­chen. Aktu­el­ler Stand ist, dass ICANN Com­pli­ance Benach­rich­ti­gun­gen nur noch an Regis­tries ver­sen­den, die für das 3‑jährliche Audit aus­ge­wählt wer­den. Mit ICANN war ver­ein­bart, dass auch Regis­tries eine Nach­richt erhal­ten, die nicht aus­ge­wählt wur­den. Die­ses Vor­ge­hen sorgt für Klar­heit unter allen Beteiligten.

ICANN hat das Feed­back bekom­men, das die Benach­rich­ti­gun­gen ver­wir­rend sei­en, und hat es daher ein­ge­stellt. Der­zeit gibt es kei­nen Plan, dass Benach­rich­ti­gun­gen wie­der ver­sen­det wer­den. For­de­rung von DOTZON, dass Benach­rich­ti­gun­gen wie­der ver­sen­det wer­den oder zumin­dest ein Zeit­fens­ter kom­mu­ni­ziert wird, in dem Benach­rich­ti­gun­gen ver­sen­det wer­den. Ande­re Mit­glie­der der Betrei­ber von Top-Level-Domains bestä­ti­gen, dass es auch tech­nisch unüb­lich ist, kei­ne Nach­rich­ten zu ver­sen­den, da es so für Regis­tries offen ist, ob sie eine Benach­rich­ti­gung erhal­ten haben oder nicht.

ICANN 61
Tref­fen der Regis­tries bei ICANN61

Fachtagung DomainPulse 2018 in München

DomainPulse 2018

Zur Domain-Fach­kon­fe­renz Domain­Pul­se 2018 tra­fen sich in die­sem Jahr in Mün­chen die Domain-Exper­ten aus Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz. An der von den Län­de­ren­dun­gen .de, .at und .ch orga­ni­sier­ten Ver­an­stal­tung nah­men von DOTZON Dirk Kri­schenow­ski und Kat­rin Ohl­mer teil. In der BMW-Are­na in Mün­chen gab es neben span­nen­den Fach­vor­trä­gen zur Zukunft der Domain-Indus­trie aus­rei­chend Gele­gen­heit, sich mit ande­ren Domain-Exper­ten zu aktu­el­len The­men auszutauschen.

Im Vor­der­grund stand auf der Domain­Pul­se 2018 die Ein­füh­rung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung und ihre Aus­wir­kun­gen auf die glo­ba­le Domain-Indus­trie. Ihre Aus­wir­kun­gen sind beson­ders rele­vant für Län­de­ren­dun­gen, gene­ri­sche Top-Level-Domains, Betrei­ber von dot­Brand und dot­Ci­ty. Daher haben sich Betrei­ber von Top-Level-Domains aus Euro­pa mit ande­ren Betrei­bern und ihren Ver­triebs­part­nern aus­ge­tauscht. Im Fokus stan­den Fra­gen zur Umset­zung und die jewei­li­gen natio­na­len Beson­der­hei­ten. Die Umset­zungs­op­tio­nen konn­ten wir zudem auch mit ande­ren Stake­hol­dern wie Fach­an­wäl­ten, Ver­tre­tern der öffent­li­chen Ver­wal­tung und Mit­ar­bei­tern von ICANN diskutieren.

Die von dem Kon­sor­ti­um aus denic, 1&1 und Open Exch­an­ge initi­ier­te Domain-basier­te doi­gi­ta­le ID „id4me“ haben wir mit gro­ßem Inter­es­se beglei­tet. Auf Basis einer Domain soll „id4me“ den beque­men und siche­ren Log­in auf zahl­rei­chen Por­ta­len ermög­li­chen, ohne dass wei­ter­ge­hen­de Daten erfor­der­lich sind. Damit soll id4me eine Alter­na­ti­ve zu SSO-Lösun­gen wie dem Face­book-Log­in oder Ver­i­mi wer­den. „id4me” wird der­zeit ent­wi­ckelt und soll im Lau­fe des Jah­res ein­ge­führt werden.

Die Datenschutzgrundverordnung in der Domain-Industrie

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Eine Abkür­zung ist der­zeit in aller Mun­de –  die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung, abge­kürzt DSGVO bzw. deren eng­lisch­spra­chi­ge Über­set­zung GDPR. Dahin­ter steht die Euro­päi­sche Daten­schutz-Richt­li­nie, die bereits im Mai 2016 in Kraft getre­ten ist, und nun ab 25. Mai 2018 durch­ge­setzt wird.

Elemente der Datenschutzgrundverordnung 

Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung stärkt die Rech­te von Nut­zern und stellt eine trans­pa­ren­te­re Daten­er­he­bung und ‑ver­wen­dung sicher, wenn Nut­zer Daten bereit­stel­len. Unter­neh­men erhal­ten kla­re Vor­ga­ben, wie sie die Ein­wil­li­gung und den Wider­ruf zur Daten­ver­ar­bei­tung zu for­mu­lie­ren haben. Sie sind ver­pflich­tet, Inter­net­nut­zer zu infor­mie­ren, wenn sie deren Daten in das außer­eu­ro­päi­sche Aus­land wei­ter­ge­ben, wo ande­re Daten­schutz­be­stim­mun­gen gel­ten. Zudem regelt das Recht auf Daten­über­trag­bar­keit, dass Inter­net­nut­zer ihre Daten von Daten­ver­ar­bei­tern in maschi­nen­les­ba­rer Form anfor­dern können.

Grund­la­ge für die Umset­zung sind die zwei Prin­zi­pi­en „Data Pro­tec­tion by Design“ und „Data Pro­tec­tion by Default“. Erst­mal hat der Gesetz­ge­ber nun vor­ge­ge­ben, wie geeig­ne­te tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men zum Daten­schutz umge­setzt wer­den sol­len. Der Grund­satz der Daten­ver­mei­dung soll durch Ein­satz geeig­ne­ter tech­ni­scher Maß­nah­men wie bei­spiels­wei­se Pseud­ony­mi­sie­rungs­tech­ni­ken wirk­sam umge­setzt wer­den. Der Grund­satz der Daten­spar­sam­keit soll durch geeig­ne­te Vor­ein­stel­lung und Para­me­tri­sie­rung von IT-Sys­te­men erreicht wer­den, indem nur sol­che Daten ver­ar­bei­tet wer­den, die für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung erfor­der­lich sind.

Neue Regeln für TLD-Betreiber

Für Betrei­ber von Top-Level-Domains ändert sich spä­tes­tens ab Mai eini­ges. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die sie bis­her öffent­lich in dem soge­nann­ten „Whois“ zur Ver­fü­gung stel­len, wer­den wohl über­wie­gend nicht mehr ver­öf­fent­licht. In der Kon­se­quenz arbei­ten der­zeit mit Hoch­druck Betrei­ber von Top-Level-Domains an der Umset­zung einer daten­schutz­kon­for­men Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Die­se Ände­run­gen betrifft eben­falls alle Ver­triebs­part­ner wie 1&1, united-domains, Stra­to und GoDad­dy, auch die Regis­tra­re wer­den künf­tig kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten mehr veröffentlichen.

Die ande­ren Anfor­de­run­gen wie das Aus­kunfts­recht für Nut­zer, das Recht auf Ver­ges­sen­wer­den, das Recht auf Daten­über­trag­bar­keit, die Infor­ma­ti­ons­pflicht bei der Daten­über­tra­gung ins „unsi­che­re Aus­land“ sowie ein gestärk­tes Ein­wil­li­gungs- und Wider­spruchs­recht der Nut­zer für die Ver­ar­bei­tung ihrer Daten soll­ten dahin­ge­gen kei­ne gro­ße Ände­rung darstellen.

NamesCon 2018 – Fachkonferenz der Domain-Industrie

NamesCon 2018

Das jähr­li­che Tref­fen der Inves­to­ren der Domain­in­dus­trie, die Names­Con, fand im Janu­ar statt. Auf der Names­Con tref­fen sich aber nicht nur Inves­to­ren mit gro­ßen Domain-Port­fo­li­os, son­dern auch Betrei­ber von Top-Level-Domains, Ver­triebs­part­ner und Bera­ter. Ein span­nen­des Kon­fe­renz­pro­gramm, ergänzt um eine Live-Auk­ti­on von Domains run­de­te die vier­tä­gi­ge Kon­fe­renz ab.

NamesCon 2018
Dot­zon-Part­ner Dirk Kri­schenow­ski auf der NamesCon

Dirk Kri­schenow­ski von DOTZON war zu der Dis­kus­si­on um geo­gra­fi­sche Top-Level-Domains ein­ge­la­den. Zusam­men mit ande­ren Indus­trie­ver­tre­tern dis­ku­tier­te er, was Erfolgs­fak­to­ren einer dot­Ci­ty bzw. dot­Stadt aus­ma­chen, wie sie gut betrie­ben wird und wie sie sich im glo­ba­len Wett­be­werb neben den bestehen­den gene­ri­schen Endun­gen wie .com, .net, .org und .info einer­seits und ande­rer­seits den Län­de­ren­dun­gen wie .de, .fr und .uk durchsetzt.

Auf­grund der Nähe zur ame­ri­ka­ni­schen Zen­tra­le von ICANN in Los Ange­les konn­ten wir zudem zahl­rei­che Gesprä­che mit ICANN-Mit­ar­bei­tern füh­ren, um aktu­el­le The­men die unse­re Kun­den betref­fen, im per­sön­li­chen Gespräch zu klä­ren. Außer­dem haben wir uns mit den ICANN-Mit­ar­bei­tern zur Umset­zung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung bespro­chen, und kon­kre­te Vor­schlä­ge für die Umset­zung in die Dis­kus­si­on eingebracht.

Prognosen für die DNS-Industrie 2018

Prognosen für 2018

Was erwar­ten wir für die Bran­che im Jahr 2018? Auch wenn exak­te Vor­her­sa­gen für die Zukunft unmög­lich sind, stel­len wir zehn Pro­gno­sen für die TLD- und DNS-Indus­trie 2018 auf, wie sich die Indus­trie in die­sem Jahr ent­wi­ckeln wird.

1.    Weitreichende Auswirkung der Datenschutzgrundverordnung

Der Umgang mit Daten wird im Jahr 2018 die digi­ta­le Poli­tik domi­nie­ren. Die EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO, eng­lisch GDPR), die am 25. Mai in Kraft tritt, ver­än­dert die Art und Wei­se, wie in der Domain-Indus­trie Daten erho­ben, ver­ar­bei­tet und gespei­chert wer­den, grund­sätz­lich. Auf­grund der tech­ni­schen Impli­ka­tio­nen, der Aus­wir­kun­gen auf zahl­rei­che ver­trag­li­che Rege­lun­gen – auch im Zusam­men­spiel mit ICANN –  und der noch nicht vor­han­de­nen Recht­spre­chung, wird uns das The­ma sicher­lich im gan­zen Jahr beglei­ten. Dar­über hin­aus wird die DSGVO erheb­li­chen Ein­fluss auf bestehen­de Geschäfts­mo­del­le der Inter­net-Bran­che haben, sie bie­tet aber auch die Mög­lich­keit, Inter­net­nut­zern mehr Sicher­heit im Umgang mit ihren Daten zu geben.

2.    Mehr Marken und Unternehmen nutzen ihre .marke aktiv

Über 40 gro­ße deut­sche Unter­neh­men sind Inha­ber von Top-Level-Domains, die iden­tisch ihrem Namen, Mar­ken oder Pro­duk­ten sind. Auch wenn noch nicht alle Unter­neh­men ihre .mar­ke-Endun­gen, auch dot­brand oder dot­mar­ke genannt, für Mar­ke­ting- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­zwe­cke nut­zen, sind im Jahr 2017 eine Rei­he bekann­ter .mar­ke-Top-Level-Domains, u.a. von Audi, Ede­ka, Deut­sche Ver­mö­gens­ver­wal­tung, Fox und Bar­clays aktiv geworden.

Die Unter­neh­men nut­zen ihre dot­brand, bei­spiels­wei­se um mit Ser­vice-Domains ihren End­kun­den die Navi­ga­ti­on zu erleich­tern, die Iden­ti­fi­ka­ti­on ihrer Ver­triebs­part­ner mit der Mar­ke zu stei­gern und intui­tiv auf Kam­pa­gnen und Fir­men­events hin­zu­wei­sen. Wir erwar­ten, dass die guten Bei­spie­le zahl­rei­che wei­te­re Mar­ken in 2018 dazu ver­an­las­sen, selbst mit eige­nen Kam­pa­gnen, Migra­ti­ons­pro­jek­ten und neu­en Sei­ten auf sich auf­merk­sam machen.

3.    Registrierungen unter den neuen Top-Level-Domains bleibt stabil

Nach einem Höchst­stand von 29,4 Mil­lio­nen Regis­trie­run­gen unter allen neu­en Top-Level-Domains im April 2017 betrug der Jah­res­end­stand laut nTLDstats.com ca. 23,8 Mil­lio­nen Domains. Die Regis­trie­run­gen kom­men aus 1.224 neu­en Top-Level-Domains zustan­de, von denen zum Jah­res­en­de 2017 die TLDs .loan, .xyz, .top, .club und .win zu den TOP 5 gehör­ten. Etwa 43% der regis­trier­ten Domains sind in Nut­zung. Wir erwar­ten für 2018 eine Kon­so­li­die­rung der Regis­trie­run­gen aus Pro­mo­ti­ons, und damit eine Sta­bi­li­sie­rung der regis­trier­ten Domains bei über 20 Millionen.

4.    Verlangsamtes Wachstum bei Länder-Endungen und generischen Endungen

Der Veri­sign Domain Name Indus­try Brief vom 3. Quar­tal 2017 macht deut­lich, dass die älte­ren Top-Level-Domains wie .com, .net, .org, .info sowie die Län­de­ren­dun­gen seit Ein­füh­rung der neu­en gene­ri­schen Endun­gen lang­sa­mer wach­sen. So weist .com und .net eine Gesamt­zahl von ca. 145,8 Mil­lio­nen Domain-Namen auf, was einen jähr­li­chen Zuwachs von 1,2 Pro­zent gegen­über 2016 dar­stellt (Wachs­tum von 2015 auf 2016: 7,3%). Denn im Vor­jahr waren ca. 144,1 Mil­lio­nen .com und .net Domains registriert.

Ähn­lich sieht es bei den Län­der-Endun­gen aus: Die Domain-Regis­trie­run­gen unter allen Län­der-Endun­gen (ccTLD) betru­gen rund 144,7 Mil­lio­nen und ein Anstieg von 3,2 Pro­zent im Jah­res­ver­gleich zu 2016 (von 2015 auf 2016 lag das Wachs­tum noch bei 5,2%). Wir erwar­ten, dass sich die­ser Trend auch in 2018 wei­ter fort­setzt, da gera­de unter den neu­en Top-Level-Domains vie­le intui­ti­ve Adres­sen noch frei sind, und nicht teu­er auf dem Sekun­där­markt erwor­ben wer­den müssen.

5.    Missbrauchsfälle überwiegend unter .com, .net, .org und .info

Die Anzahl von Miss­brauchs­fäl­len bei Mar­ken­rech­ten ist laut WIPO nahe­zu unver­än­dert geblie­ben, die 3.036 WIPO-Fäl­le im Jahr 2016 haben sich in 2017 unwe­sent­lich erhöht auf 3.073 Fäl­le. Nach wie vor wer­den in zwei Drit­tel aller Fäl­le .com-Domains ver­wen­det, an zwei­ter Stel­le steht .net gefolgt von .org- Domains und .info-Domains. Wäh­rend in 2016 meh­re­re hun­dert Domains unter neu­en Top-Level-Domains wie bei­spiels­wei­se .xyz miss­bräuch­lich ver­wen­det wur­den, ist die­ser Anteil in 2017 deut­lich gesun­ken, Spit­zen­rei­ter ist in 2017 .store mit 98 Fäl­len. Wir erwar­ten, dass die Anzahl der Kla­gen sta­bil bleibt, und über­wie­gen­de Domain-Miss­brauch wei­ter­hin unter den bestehen­den Top-Level-Domains .com etc. stattfindet.

6.    Konsolidierung in der Branche wird weitergehen

In 2017 fan­den zahl­rei­che Über­nah­men statt, u.a.: Die Über­nah­me von Mark­Mo­ni­tor durch Cla­ri­va­te Ana­ly­tics, das Invest von Ves­pa Capi­tal in Com Lau­de und Vali­de­us, Donuts Über­nah­me von Rights­ide, NCC Group hat Open Regis­try an Key­Drive ver­kauft, GoDad­dy ver­kauf­te das PlusS­erver-Geschäft an BC Part­ners, Key-Sys­tems hat sei­nen Resel­ler Euro­pean Domain Cent­re erwor­ben. Wir erwar­ten, dass sich die­se Dyna­mik in 2018 wei­ter fort­setzt und gehen daher von wei­te­ren Kon­so­li­die­run­gen in die­sem Jahr aus.

7.    ICANN – Zwischen Datenschutz und neuer Bewerbungsrunde

Das Jahr 2017 stand bei ICANN ganz im Zei­chen der bevor­ste­hen­den Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO), die ab Mai 2018 durch­ge­setzt wird. Im Fokus stand dabei die Fra­ge, wie die Ver­trags­par­tei­en von ICANN, Regis­tries und Regis­tra­re, ihren Ver­trag mit ICANN ein­hal­ten kön­nen und gleich­zei­tig die Anfor­de­run­gen der DSGVO umset­zen kön­nen. Als Lösung hat ICANN ein Ver­fah­ren auf­ge­setzt, mit dem Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen zum ICANN-Ver­trag bean­tragt wer­den kön­nen, damit der Betrieb von Regis­tries und Regis­tra­re den natio­na­len Geset­zen entsprechen.

Die Richt­li­ni­en-Ent­wick­lung bei ICANN war 2018 zudem geprägt von Debat­ten rund um die Aus­ge­stal­tung der Rah­men­be­din­gun­gen der nächs­ten Bewer­bungs­run­de und ende­te damit, dass eine wei­te­re Arbeits­grup­pe mit Fokus auf geo­gra­phi­sche Namen auf­ge­setzt wur­de. Wir sind akti­ve Mit­glie­der die­ser Debat­ten und erwar­ten, dass bei­de The­men auch 2018 im Fokus von ICANN stehen.

8.    Intensivere globale Auseinandersetzung mit Internet Governance

Bereits in 2017 haben wir auf poli­ti­scher und wirt­schaft­li­cher Ebe­ne mehr Dis­kus­sio­nen rund um die Aus­ge­stal­tung der Inter­net Gover­nan­ce erlebt, in Deutsch­land u.a. mit dem Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz und den Dis­kus­sio­nen rund um die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung. Daher erwar­ten wir, dass nicht zuletzt durch inter­na­tio­na­le Akteu­re die­se The­men auch im Jahr 2018 zu Kon­tro­ver­sen füh­ren wer­den. Die Vor­be­rei­tun­gen Deutsch­land als Gast­ge­ber des glo­ba­le Inter­net Gover­nan­ce Forums im Herbst 2019 in Ber­lin ist eine gute Gele­gen­heit, unser demo­kra­ti­sches und libe­ra­les Ver­ständ­nis von Inter­net Gover­nan­ce in die Gestal­tung des Pro­gramms ein­flie­ßen zu lassen.

9. Multistakeholder-Konzept kommt in der breiteren Internet-Community an

Das Mul­tistake­hol­der-Kon­zept ist zumin­dest in Deutsch­land, in der Poli­tik ange­kom­men und wird genutzt, um Infor­ma­tio­nen aus­zu­tau­schen und Ent­schei­dun­gen infor­mier­ter und bes­ser vor­zu­be­rei­ten. In vie­len ande­ren Län­dern ist das Kon­zept aller­dings noch nicht eta­bliert oder wenn, dann eher als „Lip­pen­be­kennt­nis“ oder als mul­ti­la­te­ra­ler Ansatz mit weni­gen, aus­ge­wähl­ten Inter­es­sen­grup­pen. Sobald kon­kre­te Vor­schlä­ge der Nicht-Regie­rungs­ver­tre­ter auf dem Tisch lie­gen, wird das Mul­tistake­hol­der-Modell dann schnell zuguns­ten einer Top-Down-Ent­schei­dung aufgegeben.

Den­noch erwar­ten wir, dass das Mul­tistake­hol­der-Kon­zept jeden­falls in Euro­pa zuneh­men wird, um in Regie­rungs­gre­mi­en das Wis­sen, die Res­sour­cen und das Enga­ge­ment nicht-statt­li­cher Akteu­re ein­zu­brin­gen und somit Ent­schei­dun­gen auf eine brei­te­re Basis zu stel­len. Nicht zuletzt trägt die welt­wei­te Ver­net­zung der Akteu­re und die dar­aus ent­ste­hen­de Dyna­mik zur Sta­bi­li­tät und Ver­läss­lich­keit des Inter­net-Gover­nan­ce-Öko­sys­tems bei.

10.    Netzneutralität ist in Gefahr

Die Ent­schei­dung der US-Regie­rung im Dezem­ber 2017, die Gleich­be­hand­lung von Daten­strö­men im Inter­net auf­zu­ge­ben, hat eine glo­ba­le Wel­le der Empö­rung nach sich gezo­gen. Das ursprüng­li­che Kon­zept der Netz­neu­tra­li­tät, bei dem das Inter­net einen frei­en und gleich­be­rech­tig­ten Zugang für Jeder­mann bie­tet, ist damit per­du. Die Ent­schei­dung ist ein wei­te­rer Schritt in die Rich­tung , dass allei­ne öko­no­mi­sche Inter­es­sen der Netz­werk­pro­vi­der über den Zugang zum Inter­net und des­sen Nut­zungs­mög­lich­kei­ten ent­schei­det. Zudem besteht die Mög­lich­keit, dass ande­re Län­der nach­zie­hen. Wir hof­fen sehr, dass die Neu­tra­li­tät als Grund­prin­zip des Inter­nets erhal­ten bleibt.

ICANN60-Meeting in Abu Dhabi

Im Fokus der Dis­kus­sio­nen auf dem ICAN­N60-Mee­ting in Abu Dha­bi stan­den die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (GDPR) und Aus­ge­stal­tung der nächs­ten Bewerbungsrunde.

ICANN60-Meeting: Diskussion und Mitarbeit an GDPR-Umsetzungsrichtlinien

ICANN hat eine ers­te von meh­re­ren beauf­trag­ten recht­li­chen Ana­ly­sen zum neu­en Gesetz „Daten­schutz­grund­ver­ord­nung” (DSGVO, eng­lisch abge­kürzt: GDPR) her­aus­ge­ge­ben. Die wei­te­ren Ana­ly­sen erstellt udn ver­öf­fent­licht der eco in den kom­men­den Mona­ten. Ziel ist es, von Rechts­exper­ten Ein­schät­zung zu erhal­ten, wie die Domain-Indus­trie die Vor­ga­ben der GDPR best­mög­lich umset­zen kann. Offen ist nach wie vor, wie Regis­tries und Regis­tra­re eine Abwä­gung zwi­schen dem Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten und einer Straf­ver­fol­gung GDPR-kon­form abbil­den kön­nen. Denn wenn per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nicht mehr öffent­lich ein­zu­se­hen sind, ist es für Straf­ver­fol­ger auf­wän­di­ger, die Inhaber­da­ten einer Domain her­aus­zu­fin­den. Wäh­rend des ICANN-Mee­tings fan­den meh­re­re Sit­zun­gen zum The­ma EU-Daten­schutz­ver­ord­nung statt. DOTZON arbei­tet gemein­sam mit eini­gen ande­ren Mit­glie­dern des eco e.V. – Deut­scher Ver­band der Inter­net­wirt­schaft – an einem kon­kre­ten Leit­fa­den für die Umset­zung der EU-Daten­schutz­ver­ord­nung mit.

Arbeitsgruppen für neue Top-Level-Domains

Ab sofort wird in fünf Arbeits­grup­pen an den The­men­be­rei­chen gear­bei­tet, unter denen sich Bewer­ber künf­tig für eine eige­ne Inter­neten­dung bewer­ben kön­nen. Wir sind in die­sen Arbeits­grup­pen akti­ves Mit­glied. Als Mit­glied brin­gen wir in den Sit­zun­gen und Tele­fon­kon­fe­ren­zen unse­re Erfah­run­gen aus der ver­gan­ge­nen Bewer­bungs­run­de ein. Zu den vier bestehen­den Arbeits­grup­pen ist auf dem ICAN­N60-Mee­ting nun eine fünf­te hin­zu­ge­kom­men. Sie befasst sich mit dem The­men­be­reich der geo­gra­fi­schen Bewer­bun­gen, bei­spiels­wei­se für Städ­te, Regio­nen oder Kon­ti­nen­te befasst.

Neuer ICANN-Vertrag in Kraft getreten

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Der gel­ten­de Ver­trag zwi­schen Top-Level-Domain-Betrei­bern und ICANN wur­de nach mehr­jäh­ri­gen Kon­sul­ta­tio­nen gemäß § 7.6 und § 7.7 sowie einer öffent­li­chen Kom­men­tar­pha­se ange­passt. Der ICANN-Vor­stand hat die vor­ge­schla­ge­ne Ände­run­gen bezüg­lich des New gTLD ICANN Regis­try Agree­ments am 18. Mai 2017 geneh­migt. Nach der Geneh­mi­gung hat ICANN am 1. Juni 2017 die­sen Beschluss mit einer 60-tägi­gen Infor­ma­ti­ons­frist an die Regis­try-Betrei­ber ver­sen­det, ehe das geän­der­te Regis­try Agree­ment dann am 31. Juli 2017 in Kraft tritt. Die Ände­rung wird gemäß § 7.7 © des Regis­try Agree­ment auto­ma­tisch wirk­sam. Zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens hat ICANN die Ände­rung auf der all­ge­mei­nen Web­sei­te der Regis­try Agree­ments sowie jeweils auf den indi­vi­du­el­len Web­sei­ten jeder ein­zel­nen Regis­try ver­öf­fent­licht (unter www.icann.org).