Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Domain-Industrie

Das von ICANN am 28. Febru­ar ver­öf­fent­lich­te Modell wur­de auf dem ICAN­N61-Mee­ting inten­siv dis­ku­tiert. Rela­tiv brei­ten Kon­sens gab es zu dem Ele­ment, wel­che Daten zu Domain-Inha­bern künf­tig öffent­lich ein­seh­bar sein wer­den, unab­hän­gig ob bei Regis­tries oder Regis­tra­ren. Brei­ten Kon­sens gab es eben­falls für das Kon­zept, dass Regis­tra­re die gesam­ten Domain-Inhaber­da­ten wei­ter­hin an Regis­tries über­tra­gen. Kei­nen Kon­sens gibt es wei­ter­hin zu der Fra­ge, wer künf­tig berech­tigt sein wird, alle Domain-Inhaber­da­ten ein­zu­se­hen, mit wel­chem Ver­fah­ren und auf wel­chem Wege. Unstrit­tig ist, dass die jewei­li­gen natio­na­len Star­ver­fol­gungs­be­hör­den Zugriff erhal­ten sol­len; unklar ist aller­dings die Fra­ge, was mit aus­län­di­schen Star­ver­fol­gungs­be­hör­den ist, eben­so wie mög­li­che wei­te­re Berech­tig­te. Offen ist auch wei­ter­hin, wie die dar­aus resul­tie­ren­den Ände­run­gen auf ver­trag­li­che und admi­nis­tra­ti­ve Pro­zes­se umzu­set­zen sein wer­den, denn das von ICANN vor­ge­schla­ge­ne Modell wird nicht recht­zei­tig bis zum 25. Mai 2018 umzu­set­zen sein.

Einführung neuer Top-Level-Domains

Auf dem ICANN-Mee­ting fan­den zahl­rei­che Dis­kus­sio­nen statt, unter wel­chen Rah­men­be­din­gun­gen sich Bewer­ber um eine Lizenz für eine Top-Level-Domain bewer­ben kön­nen. Im Fokus des ICANN-Mee­tings stan­den dabei Dis­kus­sio­nen rund um geo­gra­fi­sche Namen, wie bei­spiels­wei­se .usa, .deutsch­land, .dolo­mi­ten und .taj­mahal. Ins­be­son­de­re Regie­rungs­ver­tre­ter legen Wert dar­auf, dass neue Top-Level-Domains nicht als ähn­lich zu bestehen­den Län­der-Endun­gen wahr­ge­nom­men wer­den bzw. die Rech­te der Län­der ver­let­zen. Wir arbei­ten seit meh­re­ren Jah­ren in den ent­spre­chen­den Arbeits­grup­pen bei ICANN aktiv mit, neh­men an den wöchent­li­chen Tele­fon­kon­fe­ren­zen teil, kom­men­tie­ren die Doku­men­te und dis­ku­tie­ren zusam­men mit ande­ren Ver­tre­tern im Rah­men der ICANN-Mee­tings, u.a. auch in Puer­to Rico.

ICANN61: Roundtable mit ICANN-Mitarbeiter

An dem Round­ta­ble für Regis­try-Betrei­ber nah­men neben ICANN-Mit­ar­bei­ter aus dem GDD-Team u.a. auch aus dem Con­trac­tu­al Com­pli­ance Team. Wir haben die Gele­gen­heit genutzt, das The­ma ICANN-Audit anzu­spre­chen. Aktu­el­ler Stand ist, dass ICANN Com­pli­ance Benach­rich­ti­gun­gen nur noch an Regis­tries ver­sen­den, die für das 3‑jährliche Audit aus­ge­wählt wer­den. Mit ICANN war ver­ein­bart, dass auch Regis­tries eine Nach­richt erhal­ten, die nicht aus­ge­wählt wur­den. Die­ses Vor­ge­hen sorgt für Klar­heit unter allen Beteiligten.

ICANN hat das Feed­back bekom­men, das die Benach­rich­ti­gun­gen ver­wir­rend sei­en, und hat es daher ein­ge­stellt. Der­zeit gibt es kei­nen Plan, dass Benach­rich­ti­gun­gen wie­der ver­sen­det wer­den. For­de­rung von DOTZON, dass Benach­rich­ti­gun­gen wie­der ver­sen­det wer­den oder zumin­dest ein Zeit­fens­ter kom­mu­ni­ziert wird, in dem Benach­rich­ti­gun­gen ver­sen­det wer­den. Ande­re Mit­glie­der der Betrei­ber von Top-Level-Domains bestä­ti­gen, dass es auch tech­nisch unüb­lich ist, kei­ne Nach­rich­ten zu ver­sen­den, da es so für Regis­tries offen ist, ob sie eine Benach­rich­ti­gung erhal­ten haben oder nicht.

ICANN 61
Tref­fen der Regis­tries bei ICANN61