Die General Data Protection Regulation (GDPR) ist seit dem 24. Mai 2016 wirksam, Organisationen in den Mitgliedsstaaten müssen sie bis 25. Mai 2018 umsetzen.
Die neue GDPR-Richtlinie ist seit dem 24. Mai 2016 wirksam
Organisationen in den Mitgliedsstaaten müssen sie bis 25. Mai 2018 umsetzen. Ziel der Richtlinie ist es, die Datenschutzgesetze in Europa zu harmonisieren, den Datenschutz der EU-Bürger zu verbessern und zu schützen sowie ein einheitliches Vorgehen für die Art und Weise, wie Organisationen in der EU den Datenschutz gestalten, vorzugeben. Die Richtlinie gilt für Personen und Organisation, die personenbezogene Daten von EU-Einwohnern im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen verarbeiten oder ihr Verhalten überwachen. Daher betrifft die Richtlinie auch die Domain-Industrie. Sie muss die Datenverarbeitung und ‑speicherung an die Vorgaben der EU anpassen. ICANN übernimmt derzeit eine rechtliche Überprüfung der Auswirkungen der GDPR- Richtlinie auf die Domain-Industrie (wie beispielsweise auf Whois, Escrow, …). Im Laufe des Jahres werden sich ICANN und die ICANN-Community zu den Auswirkungen verständigen und Maßnahmen zur Einhaltung der GDPR-Richtlinie im Jahr 2018 treffen.