Das Spotlight, die generische TLD .immo, stellt vor, wie die Immobilienbranche ihre Internetendung nutzt. Die .immo-Internetadressen sind die neue digitale Heimat für Immobilienunternehmen, Projektentwickler und Makler. Seit Dezember 2014 können Unternehmen die Adressen registrieren, sie sind besonders beliebt in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Frankreich und Italien.
Die generische TLD .immo: Für Immobilienmakler & Immobilienprojekte
Die Adressen für Immobilienmakler, Hausverwaltungen, Projektentwickler und andere Dienstleister rund ums Wohnen werden bereits von über 16.000 Unternehmen genutzt. Diese haben sowohl ihren Unternehmensnamen, passende Keywords als auch länderspezifische Internetadressen unter der Endung registriert. Dazu gehören beispielsweise Adressen wie www.kroatien.immo, www.meine.immo, www.makler-anfragen.immo, www.rheinterrassen.immo und www.beckers.immo.
In Panama City fand vom 22.–26. Juni 2018 mit „ICANN62” das zweite der drei jährlichen ICANN-Meetings statt. Schwerpunkt des Meetings war die Erarbeitung neuer Richtlinien in zahlreichen Arbeitsgruppen. DOTZON nahm als aktives Mitglied an den Arbeitsgruppensitzungen zu der Ausgestaltung der nächsten Bewerbungsrunde teil. Wir haben außerdem an Sitzungen der IP-Vertretung IPC, des SSAC-Kommittee, des Regierungsvertreter-Kommittee GAC und den Sitzungen der Registries und Registrare teilgenommen.
Im Fokus standen die folgenden Themen:
Initialer Report der Arbeitsgruppe WT 1–4 verabschiedet
Die Arbeitsgruppe zur Analyse der vergangenen Bewerbungsrunde („PDP on Subsequent Rounds, Work Track 1–4“), in der DOTZON seit über zwei Jahren aktiv mitgearbeitet hat, hat auf dem ICANN-Meeting ihren initialen Report verabschiedet. Er fasst zusammen, an welchen Stellen die Arbeitsgruppe Verbesserungen aus der vergangenen Bewerbungsrunde diskutiert hat. Zudem beinhaltet er Fragen, wie Verbesserungen in der nächsten Bewerbungsrunde umgesetzt werden können. Der gut 200-Seiten umfassende Report ist soeben erschienen und kann bis zum 5. September kommentiert werden. Die eingegangenen Kommentare werden wir in der Arbeitsgruppe danach auswerten mit dem Ziel, bis Anfang 2019 den finalen Report zu verabschieden und dem ICANN-Board zur Entscheidung vorzulegen.
Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe – Top-Level-Domains mit geografischem Bezug
In der Arbeitsgruppe „PDP on Subsequent Rounds, Work Track 5“ wurde intensiv diskutiert, welche geografischen Begriffe in der nächsten Bewerbungsrunde einen Schutz genießen, und daher nur als geografischer Begriff, nicht aber als Marke oder generischer Begriff beantragt werden dürfen. Hintergrund der Diskussion sind gut zehn Bewerbungen- u.a. .amazon, .tata, .spa und .patagonia – aus der vergangenen Bewerbungsrunde, die einem geografischen Begriff entsprechen, bei denen sich die Bewerber nicht mit den entsprechenden Regierungen über die Bewerbung verständigt hatten. Da der zugrundeliegende Rechtsrahmen für geografische Begriffe in vielen Ländern unterschiedlich ist, gab es zu dieser Frage intensive Diskussionen zwischen den Interessengruppen. Wir setzen uns für einen Schutz geografischer Begriffe in einem ausgewogenen Rahmen ein, auch im Hinblick auf die vielen erfolgreichen Beispiele geografischer Endungen in der geoTLD-Gruppe (www.geotld.group) weltweit.
Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung
Das kontroverseste Thema auf der ICANN62 Konferenz war die Umsetzung der Temporären Policy, die von ICANN am 25. Mai 2018 in Kraft gesetzt wurde. Zentrale Streitfrage war das Auskunftsrecht berechtigter Personen. Die Policy beinhaltet, dass Registrare und Registries Berechtigten Auskunft erteilen, legitime Anfragen werden von Registries und Registraren seit 25. Mai zeitnah beantwortet. Bestimmte Interessengruppen fordern allerdings, dass eine zentrale Akkreditierungsstelle eingerichtet wird, um bestimmten Gruppen Zugriff auf alle Daten gewähren zu können. Inwiefern diese Forderung konsistent mit der Datenschutzgrundverordnung ist, muss erst noch geklärt werden. Daher wird das Thema in den kommenden Monaten weiterhin ausführlich diskutiert.
Um die temporäre Policy in eine nach ICANN-Vorgaben geltende Policy zu überführen, wurde zudem eine Arbeitsgruppe gegründet. Sie soll einen Vorschlag für eine dauerhafte Policy erarbeiten, die dann bis zum 25. Mai 2019 verabschiedet und umgesetzt wird.
In unserem aktuellen Spotlight dotbrand stellen wir heute die Top-Level-Domain .dvag vor.
Die dotbrand .dvag
Seit September 2015 gibt es die Internet-Endung .dvag, die von der Deutschen Vermögensberatung Aktiengesellschaft betrieben wird. Alle Vermögensberater der DVAG aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nutzen für ihre individuellen Webseiten ab sofort eine Webadresse unter der Marke .dvag. Sie sind damit direkt anhand der Adress-Endung als Mitglied der DVAG-Familie einfach zu identifizieren. Damit bildet .dvag ein gemeinsames Dach über alle Vermögensberater. Die aussagekräftigen Adressen verbessern die Auffindbarkeit der DVAG-Angebote im Internet und die Kundenkommunikation.
Bessere Navigation für Informationshungrige und Karrieresuchende
Aus einer eigenen Internet-Endung ergeben sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Die DVAG setzt ihre Internet-Endung in Kombination mit aussagekräftigen Schlüsselwörtern gezielt ein. Unter www.karriere.dvag finden Bewerber die Karriereseite der DVAG. Hier erhalten sie Informationen zum Beruf des Vermögensberaters, zu potenziellen Karrierewegen und Ausbildungsmöglichkeiten. Die DVAG leitet www.youtube.dvag zur eigenen Youtube-Seite weiter. Damit verknüpft sie die eigene Internet-Endung mit einer weiteren bekannten Marke. Unter www.magazin.dvag finden Kunden nützliche Tipps rund um Vorsorge, Finanzen und Karriere. Diese Seiten ergänzen die Kommunikation der individuellen Vermögensberater durch zentrale Angebote. Die einheitliche Endung macht die Zusammengehörigkeit von Zentrale und den Vermögensberatern ausgezeichnet deutlich.
Die kurzen und gut merkbaren Adressen ermöglichen dem Internetnutzer eine intuitivere Navigation und effizientere Kommunikation mit der Marke.
Unser Spotlight geoTLD stellt heute die Hauptstadt-Domain .berlin vor.
Die geoTLD .berlin
Die .berlin-Internetadressen sind die digitale Heimat der deutschen Hauptstadt. Seit März 2014 können Berliner eine .berlin-Adresse registrieren und so ihre Verbundenheit zur Spreemetropole zeigen. Damit war die Endung weltweit die erste geografischen Top-Level-Domain einer Stadt, die online gegangen ist. Die Adressen mit Hauptstadtfokus lassen auf den ersten Blick die Zugehörigkeit zur Stadt erkennen. Die .berlin-Internetadressen sind exklusiv nur für Berliner zu haben und wurden bisher über 55.000 Mal registriert. Sie werden von Privatpersonen, Vereinen, Initiativen, Unternehmen und der Stadt Berlin genutzt. Dazu gehören www.be.berlin, www.palast.berlin, www.olympiastadion.berlin, www.mampe.berlin, www.arena.berlin und www.fuechse.berlin. Ziel ist es, .berlin in allen Kiezen der Spreemetropole sichtbar zu machen und allen Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihr eigenes Berlin zu gestalten.
Jedes Jahr verleiht die Initiative Mittelstand den INNOVATIONSPREIS-IT an besonders innovative IT-Lösungen mit hohem Nutzen für den Mittelstand. In diesem Jahr gehörte das DOTZON Abuse-System zur Spitzengruppe und wurde in der Kategorie IT-Security mit dem Prädikat BEST OF 2018 ausgezeichnet. Das DOTZON Abuse-System bietet eine effektive, unkomplizierte und kostengünstige Lösung zur Überwachung von Domain-Missbrauch.
Auch mittelständische Unternehmen wollen ihre IT-Infrastruktur sicher betreiben. Dazu gehört unter anderem der sichere Betrieb von Domains und Top-Level-Domains. Das DOTZON Abuse-System analysiert regelmäßig alle registrierten Domains auf Domain-Missbrauch und protokolliert die Analyseergebnisse. Im Fall von Domain-Missbrauch sorgt DOTZON für dessen schnelle Beseitigung sowie die Dokumentation des Ergebnisses. So haben Unternehmen unkompliziert und effizient die Möglichkeit, ihr Domain-Portfolio und Top-Level-Domain überwachen zu lassen. Das DOTZON Abuse-System befindet sich auf Servern in Berlin und erfüllt damit höchste Ansprüche an den Datenschutz. Es ist besonders geeignet für kleine und mittelständische Unternehmen mit einigen hundert Domains. Denn es bietet eine effiziente, kostengünstige und schlanke Lösung und minimiert den operativen und administrativen internen Aufwand.
Das DOTZON Abuse-System hat die Jury als eine der besten Lösungen des diesjährigen INNOVATIONSPREIS-IT überzeugt. Seit 2014 kürt die Initiative Mittelstand einmal im Jahr besonders innovative Produkte und Lösungen, die mittelständische Unternehmen fit für eine erfolgreiche digitale Zukunft machen. Von einer unabhängigen Jury – bestehend aus hochkarätigen Professoren, IT-Branchenexperten, Wissenschaftlern und Journalisten – werden jeweils die besten Innovationen in verschiedenen Kategorien ausgezeichnet. Als Maßstab für die Auszeichnungen gelten der Innovationsgehalt, der Nutzen sowie die Eignung für den Mittelstand.
In unserer dotBrand-Statistik analysieren wir monatlich die wichtigsten Entwicklungen der dotBRANDs. Dazu zählen der Zuwachs an registrierten Domains, sowie die Analyse, wofür diese genutzt werden. Wir unterscheiden, ob ein Mail-Server aufgesetzt wurde, die Domain also für E‑Mail verwendet wird. Außerdem prüfen wir, ob die Domain aktiv genutzt wird, also eine Webseite erreichbar ist oder die Domain auf eine andere Adresse weiterleitet. Wir analysieren, in welchen Branchen besonders viele Unternehmen ihre dotMARKE lizensiert haben und auch betreiben. Unter welcher dotMARKE die meisten Domains registriert sind, werten wir ebenso aus wie die Anzahl der dotMARKE; die nur eine einzige Domain registriert haben. Zu der Analyse der registrierten Domains gehört auch, welche Begriffe am beliebtesten sind und am häufigsten registriert sind.
Unsere dotBRAND-Statistik für April 2018
Die Zahl der zugelassenen dotBRANDs hat sich in den vergangenen Monaten kaum verändert. Nur wenige Anträge für eine Marken-TLD bzw. Unternehmens-TLD werden noch bei ICANN bearbeitet. Zu den wenigen offenen Fällen gehört .merck, für diese TLD haben sich neben der deutschen Muttergesellschaft Merck KGaA auch die amerikanische Tochter Merck & Co. beworben. Wer die TLD betreiben wird, ist derzeit noch in Klärung. Die Anzahl der registrierten Domains ist im Vergleich zum Ende des vierten Quartals 2017 um ca. 50% angestiegen (von 7.692 auf 12.272 Domains). Die Anzahl der für E‑Mail genutzten Domains hingegen ist nur wenig gestiegen – um 138 auf 3.347 Domains. Die Spitzenreiter in der Nutzung sind zum Ende des Jahres 2017 unverändert .mma, .bvag und .audi. Das gilt auch für die beliebtesten Begriffe, auch diese sind gegenüber dem vergangenen Quartal unverändert geblieben.
Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Domain-Industrie
Das von ICANN am 28. Februar veröffentlichte Modell wurde auf dem ICANN61-Meeting intensiv diskutiert. Relativ breiten Konsens gab es zu dem Element, welche Daten zu Domain-Inhabern künftig öffentlich einsehbar sein werden, unabhängig ob bei Registries oder Registraren. Breiten Konsens gab es ebenfalls für das Konzept, dass Registrare die gesamten Domain-Inhaberdaten weiterhin an Registries übertragen. Keinen Konsens gibt es weiterhin zu der Frage, wer künftig berechtigt sein wird, alle Domain-Inhaberdaten einzusehen, mit welchem Verfahren und auf welchem Wege. Unstrittig ist, dass die jeweiligen nationalen Starverfolgungsbehörden Zugriff erhalten sollen; unklar ist allerdings die Frage, was mit ausländischen Starverfolgungsbehörden ist, ebenso wie mögliche weitere Berechtigte. Offen ist auch weiterhin, wie die daraus resultierenden Änderungen auf vertragliche und administrative Prozesse umzusetzen sein werden, denn das von ICANN vorgeschlagene Modell wird nicht rechtzeitig bis zum 25. Mai 2018 umzusetzen sein.
Einführung neuer Top-Level-Domains
Auf dem ICANN-Meeting fanden zahlreiche Diskussionen statt, unter welchen Rahmenbedingungen sich Bewerber um eine Lizenz für eine Top-Level-Domain bewerben können. Im Fokus des ICANN-Meetings standen dabei Diskussionen rund um geografische Namen, wie beispielsweise .usa, .deutschland, .dolomiten und .tajmahal. Insbesondere Regierungsvertreter legen Wert darauf, dass neue Top-Level-Domains nicht als ähnlich zu bestehenden Länder-Endungen wahrgenommen werden bzw. die Rechte der Länder verletzen. Wir arbeiten seit mehreren Jahren in den entsprechenden Arbeitsgruppen bei ICANN aktiv mit, nehmen an den wöchentlichen Telefonkonferenzen teil, kommentieren die Dokumente und diskutieren zusammen mit anderen Vertretern im Rahmen der ICANN-Meetings, u.a. auch in Puerto Rico.
ICANN61: Roundtable mit ICANN-Mitarbeiter
An dem Roundtable für Registry-Betreiber nahmen neben ICANN-Mitarbeiter aus dem GDD-Team u.a. auch aus dem Contractual Compliance Team. Wir haben die Gelegenheit genutzt, das Thema ICANN-Audit anzusprechen. Aktueller Stand ist, dass ICANN Compliance Benachrichtigungen nur noch an Registries versenden, die für das 3‑jährliche Audit ausgewählt werden. Mit ICANN war vereinbart, dass auch Registries eine Nachricht erhalten, die nicht ausgewählt wurden. Dieses Vorgehen sorgt für Klarheit unter allen Beteiligten.
ICANN hat das Feedback bekommen, das die Benachrichtigungen verwirrend seien, und hat es daher eingestellt. Derzeit gibt es keinen Plan, dass Benachrichtigungen wieder versendet werden. Forderung von DOTZON, dass Benachrichtigungen wieder versendet werden oder zumindest ein Zeitfenster kommuniziert wird, in dem Benachrichtigungen versendet werden. Andere Mitglieder der Betreiber von Top-Level-Domains bestätigen, dass es auch technisch unüblich ist, keine Nachrichten zu versenden, da es so für Registries offen ist, ob sie eine Benachrichtigung erhalten haben oder nicht.
Zur Domain-Fachkonferenz DomainPulse 2018 trafen sich in diesem Jahr in München die Domain-Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. An der von den Länderendungen .de, .at und .ch organisierten Veranstaltung nahmen von DOTZON Dirk Krischenowski und Katrin Ohlmer teil. In der BMW-Arena in München gab es neben spannenden Fachvorträgen zur Zukunft der Domain-Industrie ausreichend Gelegenheit, sich mit anderen Domain-Experten zu aktuellen Themen auszutauschen.
Im Vordergrund stand auf der DomainPulse 2018 die Einführung der Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen auf die globale Domain-Industrie. Ihre Auswirkungen sind besonders relevant für Länderendungen, generische Top-Level-Domains, Betreiber von dotBrand und dotCity. Daher haben sich Betreiber von Top-Level-Domains aus Europa mit anderen Betreibern und ihren Vertriebspartnern ausgetauscht. Im Fokus standen Fragen zur Umsetzung und die jeweiligen nationalen Besonderheiten. Die Umsetzungsoptionen konnten wir zudem auch mit anderen Stakeholdern wie Fachanwälten, Vertretern der öffentlichen Verwaltung und Mitarbeitern von ICANN diskutieren.
Die von dem Konsortium aus denic, 1&1 und Open Exchange initiierte Domain-basierte doigitale ID „id4me“ haben wir mit großem Interesse begleitet. Auf Basis einer Domain soll „id4me“ den bequemen und sicheren Login auf zahlreichen Portalen ermöglichen, ohne dass weitergehende Daten erforderlich sind. Damit soll id4me eine Alternative zu SSO-Lösungen wie dem Facebook-Login oder Verimi werden. „id4me” wird derzeit entwickelt und soll im Laufe des Jahres eingeführt werden.
Eine Abkürzung ist derzeit in aller Munde – die Datenschutzgrundverordnung, abgekürzt DSGVO bzw. deren englischsprachige Übersetzung GDPR. Dahinter steht die Europäische Datenschutz-Richtlinie, die bereits im Mai 2016 in Kraft getreten ist, und nun ab 25. Mai 2018 durchgesetzt wird.
Elemente der Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung stärkt die Rechte von Nutzern und stellt eine transparentere Datenerhebung und ‑verwendung sicher, wenn Nutzer Daten bereitstellen. Unternehmen erhalten klare Vorgaben, wie sie die Einwilligung und den Widerruf zur Datenverarbeitung zu formulieren haben. Sie sind verpflichtet, Internetnutzer zu informieren, wenn sie deren Daten in das außereuropäische Ausland weitergeben, wo andere Datenschutzbestimmungen gelten. Zudem regelt das Recht auf Datenübertragbarkeit, dass Internetnutzer ihre Daten von Datenverarbeitern in maschinenlesbarer Form anfordern können.
Grundlage für die Umsetzung sind die zwei Prinzipien „Data Protection by Design“ und „Data Protection by Default“. Erstmal hat der Gesetzgeber nun vorgegeben, wie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz umgesetzt werden sollen. Der Grundsatz der Datenvermeidung soll durch Einsatz geeigneter technischer Maßnahmen wie beispielsweise Pseudonymisierungstechniken wirksam umgesetzt werden. Der Grundsatz der Datensparsamkeit soll durch geeignete Voreinstellung und Parametrisierung von IT-Systemen erreicht werden, indem nur solche Daten verarbeitet werden, die für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind.
Neue Regeln für TLD-Betreiber
Für Betreiber von Top-Level-Domains ändert sich spätestens ab Mai einiges. Personenbezogene Daten, die sie bisher öffentlich in dem sogenannten „Whois“ zur Verfügung stellen, werden wohl überwiegend nicht mehr veröffentlicht. In der Konsequenz arbeiten derzeit mit Hochdruck Betreiber von Top-Level-Domains an der Umsetzung einer datenschutzkonformen Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Diese Änderungen betrifft ebenfalls alle Vertriebspartner wie 1&1, united-domains, Strato und GoDaddy, auch die Registrare werden künftig keine personenbezogenen Daten mehr veröffentlichen.
Die anderen Anforderungen wie das Auskunftsrecht für Nutzer, das Recht auf Vergessenwerden, das Recht auf Datenübertragbarkeit, die Informationspflicht bei der Datenübertragung ins „unsichere Ausland“ sowie ein gestärktes Einwilligungs- und Widerspruchsrecht der Nutzer für die Verarbeitung ihrer Daten sollten dahingegen keine große Änderung darstellen.
Das jährliche Treffen der Investoren der Domainindustrie, die NamesCon, fand im Januar statt. Auf der NamesCon treffen sich aber nicht nur Investoren mit großen Domain-Portfolios, sondern auch Betreiber von Top-Level-Domains, Vertriebspartner und Berater. Ein spannendes Konferenzprogramm, ergänzt um eine Live-Auktion von Domains rundete die viertägige Konferenz ab.
Dotzon-Partner Dirk Krischenowski auf der NamesCon
Dirk Krischenowski von DOTZON war zu der Diskussion um geografische Top-Level-Domains eingeladen. Zusammen mit anderen Industrievertretern diskutierte er, was Erfolgsfaktoren einer dotCity bzw. dotStadt ausmachen, wie sie gut betrieben wird und wie sie sich im globalen Wettbewerb neben den bestehenden generischen Endungen wie .com, .net, .org und .info einerseits und andererseits den Länderendungen wie .de, .fr und .uk durchsetzt.
Aufgrund der Nähe zur amerikanischen Zentrale von ICANN in Los Angeles konnten wir zudem zahlreiche Gespräche mit ICANN-Mitarbeitern führen, um aktuelle Themen die unsere Kunden betreffen, im persönlichen Gespräch zu klären. Außerdem haben wir uns mit den ICANN-Mitarbeitern zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung besprochen, und konkrete Vorschläge für die Umsetzung in die Diskussion eingebracht.