Auf dem 61. ICANN-Treffen in Puerto Rico standen intensive Debatten zu aktuellen Themen auf der Agenda. Unter welchen Rahmenbedingungen ICANN künftig Bewerbungen um eine neue TLD entgegennimmt, war davon eines. Bei ICANN 61 hatte die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung besondere Aufmerksamkeit, zumal bis zum Inkrafttreten im Mai diesen Jahres nur wenig Zeit verbleibt.
Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Domain-Industrie
Das von ICANN bereits am 28. Februar 2018 veröffentlichte Modell wurde auf dem ICANN61-Meeting intensiv diskutiert. Relativ breiten Konsens gab es zu dem Element, welche Daten zu Domain-Inhabern künftig öffentlich einsehbar sein werden, unabhängig ob bei Registries oder Registraren. Breiten Konsens gab es ebenfalls für das Konzept, dass Registrare die gesamten Domain-Inhaberdaten weiterhin an Registries übertragen. Keinen Konsens gibt es weiterhin zu der Frage, wer künftig berechtigt sein wird, alle Domain-Inhaberdaten einzusehen. Ebenso, mit welchem Verfahren und auf welchem Wege. Unstrittig ist nur, dass die jeweiligen nationalen Starverfolgungsbehörden Zugriff erhalten sollen. Unklar ist allerdings die Frage, was mit ausländischen Starverfolgungsbehörden ist, ebenso wie mögliche weitere Berechtigte. Offen ist auch weiterhin, wie die daraus resultierenden Änderungen auf vertragliche und administrative Prozesse umzusetzen sein werden. Denn das von ICANN vorgeschlagene Modell wird nicht rechtzeitig bis zur Deadline am 25. Mai 2018 umzusetzen sein.
Einführung neuer Top-Level-Domains
Auf dem ICANN-Meeting fanden zahlreiche Diskussionen statt, unter welchen Rahmenbedingungen sich Bewerber um eine Top-Level-Domain bewerben können. Im Fokus des ICANN-Meetings standen dabei Diskussionen rund um geografische Namen, wie beispielsweise .usa, .deutschland, .dolomiten und .tajmahal. Insbesondere Regierungsvertreter legen Wert darauf, dass neue Top-Level-Domains nicht als ähnlich zu bestehenden Länder-Endungen wahrgenommen werden bzw. die Rechte der Länder verletzen. Wir arbeiten seit mehreren Jahren in den entsprechenden Arbeitsgruppen bei ICANN aktiv mit. Das umfasst die wöchentlichen Telefonkonferenzen, Arbeit an Policy-Dokumenten und Diskussionen mit anderen Vertretern im Rahmen der ICANN-Meetings, u.a. auch in Puerto Rico.
ICANN61: Roundtable mit ICANN-Mitarbeiter
An dem Roundtable für Registry-Betreiber nahmen ICANN-Mitarbeitern aus dem GDD-Team und aus dem Contractual Compliance Team teil. Wir haben die Gelegenheit genutzt, das Thema ICANN-Audit anzusprechen. Aktueller Stand ist, dass ICANN Compliance Benachrichtigungen nur noch an Registries versenden, die für das 3‑jährliche Audit ausgewählt werden. Mit ICANN war vereinbart, dass auch Registries eine Nachricht erhalten, die nicht ausgewählt wurden. Dieses Vorgehen sorgt für Klarheit unter allen Beteiligten.
ICANN hatte von Registries und Registraren das Feedback bekommen, das die Benachrichtigungen verwirrend seien, und diese daher eingestellt. Derzeit gibt es keinen Plan, dass Benachrichtigungen wieder versendet werden. DOTZON hat vorgeschlagen, dass Benachrichtigungen wieder versendet werden oder zumindest ein Zeitfenster kommuniziert wird, in dem Benachrichtigungen versendet werden. Andere Mitglieder der Betreiber von Top-Level-Domains bestätigen, dass es auch technisch unüblich ist, keine Nachrichten zu versenden. Denn damit bleibt es für Registries & Registrare unklar ist, ob sie eine Benachrichtigung erhalten haben oder nicht.
