Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Domain-Industrie
Das von ICANN am 28. Februar veröffentlichte Modell wurde auf dem ICANN61-Meeting intensiv diskutiert. Relativ breiten Konsens gab es zu dem Element, welche Daten zu Domain-Inhabern künftig öffentlich einsehbar sein werden, unabhängig ob bei Registries oder Registraren. Breiten Konsens gab es ebenfalls für das Konzept, dass Registrare die gesamten Domain-Inhaberdaten weiterhin an Registries übertragen. Keinen Konsens gibt es weiterhin zu der Frage, wer künftig berechtigt sein wird, alle Domain-Inhaberdaten einzusehen, mit welchem Verfahren und auf welchem Wege. Unstrittig ist, dass die jeweiligen nationalen Starverfolgungsbehörden Zugriff erhalten sollen; unklar ist allerdings die Frage, was mit ausländischen Starverfolgungsbehörden ist, ebenso wie mögliche weitere Berechtigte. Offen ist auch weiterhin, wie die daraus resultierenden Änderungen auf vertragliche und administrative Prozesse umzusetzen sein werden, denn das von ICANN vorgeschlagene Modell wird nicht rechtzeitig bis zum 25. Mai 2018 umzusetzen sein.
Einführung neuer Top-Level-Domains
Auf dem ICANN-Meeting fanden zahlreiche Diskussionen statt, unter welchen Rahmenbedingungen sich Bewerber um eine Lizenz für eine Top-Level-Domain bewerben können. Im Fokus des ICANN-Meetings standen dabei Diskussionen rund um geografische Namen, wie beispielsweise .usa, .deutschland, .dolomiten und .tajmahal. Insbesondere Regierungsvertreter legen Wert darauf, dass neue Top-Level-Domains nicht als ähnlich zu bestehenden Länder-Endungen wahrgenommen werden bzw. die Rechte der Länder verletzen. Wir arbeiten seit mehreren Jahren in den entsprechenden Arbeitsgruppen bei ICANN aktiv mit, nehmen an den wöchentlichen Telefonkonferenzen teil, kommentieren die Dokumente und diskutieren zusammen mit anderen Vertretern im Rahmen der ICANN-Meetings, u.a. auch in Puerto Rico.
ICANN61: Roundtable mit ICANN-Mitarbeiter
An dem Roundtable für Registry-Betreiber nahmen neben ICANN-Mitarbeiter aus dem GDD-Team u.a. auch aus dem Contractual Compliance Team. Wir haben die Gelegenheit genutzt, das Thema ICANN-Audit anzusprechen. Aktueller Stand ist, dass ICANN Compliance Benachrichtigungen nur noch an Registries versenden, die für das 3‑jährliche Audit ausgewählt werden. Mit ICANN war vereinbart, dass auch Registries eine Nachricht erhalten, die nicht ausgewählt wurden. Dieses Vorgehen sorgt für Klarheit unter allen Beteiligten.
ICANN hat das Feedback bekommen, das die Benachrichtigungen verwirrend seien, und hat es daher eingestellt. Derzeit gibt es keinen Plan, dass Benachrichtigungen wieder versendet werden. Forderung von DOTZON, dass Benachrichtigungen wieder versendet werden oder zumindest ein Zeitfenster kommuniziert wird, in dem Benachrichtigungen versendet werden. Andere Mitglieder der Betreiber von Top-Level-Domains bestätigen, dass es auch technisch unüblich ist, keine Nachrichten zu versenden, da es so für Registries offen ist, ob sie eine Benachrichtigung erhalten haben oder nicht.