Das ICANN59-Meeting in Johannesburg stand erneut unter dem Thema „Datenschutzgrundverordnung” (General Data Protection Regulation – GDPR) und der Diskussion um die Gestaltung der Bewerbungsbedingungen für die nächste Runde neuer Top-Level-Domains.
Rahmenbedingungen für neue Bewerbungsrunde
Die Diskussionen darüber, unter welchen Bedingungen Bewerber sich künftig um eine eigene Top-Level-Domain bewerben können, wurden fortgesetzt. Erfahrungen aus der vergangenen Bewerbungsrunde in 2012 sollen dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Positionen aller bei ICANN vertretenen Interessengruppen. Inwiefern das Bewerbungshandbuch für künftige Bewerber überarbeitet werden soll, wird ebenfalls diskutiert.
Fokus von ICANN59: Diskussion um Datenschutz
Zahlreiche Diskussionen fanden zur Datenschutzgrundverordnung (General Data Protection Regulation – GDRP) statt. Besprochen wurde u. a., wie man das Bewusstsein für die Auswirkungen der GDRP auf das Domain Name System (DNS) und seine Nutzer sensibilisieren kann. Denn die bisherige Darstellugn personenbezogener Daten ist nach der GDPR nicht mehr zulässig. Diskutiert wurde auch, welche Konsequenzen sich aus der Umsetzung der GDPR für Registries und Registrare ergeben und wie sie sich auf die angebotenen Dienste auswirken kann. Zudem wurden mögliche nächste Schritte und Aufgaben für die ICANN-Organisation identifiziert.
Forderungen von dotBRAND-Vertretern und ‑Beratern
Am 28. Juni fand ein Treffen mit anderen Betreibern von dotbrands statt, an dem Katrin Ohlmer teilnahm. Gefordert wurden u.a. Erleichterungen wie die Abschaffung des TMCH, eine Reduzierung der ICANN-Gebühren und der Wegfall der Notfallbürgschaft (COI).