Das Trademark Clearinghouse

Das Trade­mark Clea­ring­house (TMCH) ist eine zen­tra­le Daten­bank für Mar­ken­rech­te unter den neu­en gene­ri­schen Top-Level-Domains (gTLDs). ICANN hat sie initi­iert, und zusam­men mit Delout­te umge­setzt. Es schützt und infor­miert Mar­ken­in­ha­ber bei Domain­re­gis­trie­run­gen durch Drit­te in den ers­ten Zulas­sungs­pha­sen (Sun­ri­se-Pha­se, Gene­ral Avai­la­bi­li­ty oder Land­rush-Pha­se) bei den neu­en gTLDs. Es ermög­licht Mar­ken­in­ha­bern aber auch, Domains auf Basis ihrer im TMCH ein­ge­tra­ge­nen Mar­ken unter der jewei­li­gen gTLD zu regis­trie­ren. Aller­dings nur unter der Vor­aus­set­zung, dass der Mar­ken­in­ha­ber die ent­spre­chen­den Zugangs­vor­aus­set­zun­gen erfüllt.

Markenregistrierung im TMCH

Um die­sen Schutz unter den neu­en gTLDs zu genie­ßen, müs­sen Mar­ken­in­ha­ber ihre Mar­ken in den kom­men­den Mona­ten im Trade­mark Clea­ring­house ein­tra­gen. ICANN hat dazu Regeln defi­niert, die Mar­ken erfül­len müs­sen, um für eine Regis­trie­rung berech­tigt zu sein.

Domainregistrierung in den Sunrise-Phasen der neuen gTLD

Mar­ken­in­ha­ber kön­nen auf Basis ihrer im Trade­mark Clea­ring­house ein­ge­tra­ge­nen Mar­ken unter der jewei­li­gen gTLD in der Sun­ri­se-Pha­se bevor­rech­tigt die ent­spre­chen­den Domains regis­trie­ren. Aller­dings sind nur Domains, die dem „exact match“ ent­spre­chen, also die genaue Ent­spre­chung der Mar­ke, erlaubt. Die Kos­ten für die Domain-Regis­trie­rung sind je nach gTLD unterschiedlich.

Domainregistrierung in den Landrush-Phasen der neuen gTLDs

Im Rah­men der Land­rush-Pha­se wer­den Regis­tran­ten benach­rich­tigt, wenn sie eine Domain regis­trie­ren, die einer im TMCH ein­ge­tra­ge­nen Mar­ke ent­spricht. Sie müs­sen dann selbst abwä­gen, ob sie die Domain-Regis­trie­rung fort­set­zen wol­len. Par­al­lel dazu wird der Mar­ken­in­ha­ber über die Domain-Regis­trie­rung durch einen Drit­ten benach­rich­tigt. Der so genann­te Trade­mark Claims Ser­vice erfolgt nur bei einem „exact match“.

TMCH ist verpflichtend für alle neuen gTLDs

Alle neu­en gTLDs sind ver­pflich­tet, die Daten des TMCH min­des­tens in den ers­ten 90 Tagen des Betrie­bes zu nut­zen – wäh­rend der Sun­ri­se-Pha­se für min­des­tens 30 Tage und wäh­rend der all­ge­mei­nen Ver­füg­bar­keit als “Trade­mark Claims Ser­vice“ für min­des­tens 90 Tage.

Wir beraten Sie gerne:

  • Spe­zi­fi­ka­tio­nen und Zusam­men­ar­beit zwi­schen Trade­mark Clea­ring­house und den neu­en gTLDs
  • Kon­kre­te Anfor­de­run­gen an Markeninhaber 
  • Leit­li­ni­en für die Aus­wahl von Mar­ken für die Datenbank
  • Leit­li­ni­en für die Aus­wahl von gTLDs für die Sun­ri­se- und Landrush-Phase