Das Trademark Clearinghouse
Das Trademark Clearinghouse (TMCH) ist eine zentrale Datenbank für Markenrechte unter den neuen generischen Top-Level-Domains (gTLDs). ICANN hat sie initiiert, und zusammen mit Deloutte umgesetzt. Es schützt und informiert Markeninhaber bei Domainregistrierungen durch Dritte in den ersten Zulassungsphasen (Sunrise-Phase, General Availability oder Landrush-Phase) bei den neuen gTLDs. Es ermöglicht Markeninhabern aber auch, Domains auf Basis ihrer im TMCH eingetragenen Marken unter der jeweiligen gTLD zu registrieren. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Markeninhaber die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Markenregistrierung im TMCH
Um diesen Schutz unter den neuen gTLDs zu genießen, müssen Markeninhaber ihre Marken in den kommenden Monaten im Trademark Clearinghouse eintragen. ICANN hat dazu Regeln definiert, die Marken erfüllen müssen, um für eine Registrierung berechtigt zu sein.
Domainregistrierung in den Sunrise-Phasen der neuen gTLD
Markeninhaber können auf Basis ihrer im Trademark Clearinghouse eingetragenen Marken unter der jeweiligen gTLD in der Sunrise-Phase bevorrechtigt die entsprechenden Domains registrieren. Allerdings sind nur Domains, die dem „exact match“ entsprechen, also die genaue Entsprechung der Marke, erlaubt. Die Kosten für die Domain-Registrierung sind je nach gTLD unterschiedlich.
Domainregistrierung in den Landrush-Phasen der neuen gTLDs
Im Rahmen der Landrush-Phase werden Registranten benachrichtigt, wenn sie eine Domain registrieren, die einer im TMCH eingetragenen Marke entspricht. Sie müssen dann selbst abwägen, ob sie die Domain-Registrierung fortsetzen wollen. Parallel dazu wird der Markeninhaber über die Domain-Registrierung durch einen Dritten benachrichtigt. Der so genannte Trademark Claims Service erfolgt nur bei einem „exact match“.
TMCH ist verpflichtend für alle neuen gTLDs
Alle neuen gTLDs sind verpflichtet, die Daten des TMCH mindestens in den ersten 90 Tagen des Betriebes zu nutzen – während der Sunrise-Phase für mindestens 30 Tage und während der allgemeinen Verfügbarkeit als “Trademark Claims Service“ für mindestens 90 Tage.
Wir beraten Sie gerne:
- Spezifikationen und Zusammenarbeit zwischen Trademark Clearinghouse und den neuen gTLDs
- Konkrete Anforderungen an Markeninhaber
- Leitlinien für die Auswahl von Marken für die Datenbank
- Leitlinien für die Auswahl von gTLDs für die Sunrise- und Landrush-Phase