Gute Nachrichten für Bewerber, die sich für eine dotmarke Top-Level-Domain interessieren: Die Einführung liegt im Zeitplan!
In der gestern veröffentlichten vorläufig finalen Version des Bewerberhandbuchs (Applicant Guidebook, kurz AGB oder AG) von ICANN sind dabei explizite Sonderrechte für alle dotmarke Top-Level-Domain Bewerbungen eingeräumt worden. Es geht dabei um folgende Punkte:
- Es besteht die Möglichkeit, die TLD ganz aus der Root nehmen zu lassen. Das trägt dem Szenario Rechnugn, dass ein Unternehmen insolventz gehen könnte. Oder im Rahmen einer Fusion seienn Nahmen aufgibt. Bei normalen gTLDs würde bei einer Insolvenz des Betreibers ein den Betrieb übernehmen, so dass die Registraten ihre Domains weiterhin nutzen können. Das macht natürlich keinen Sinn, wenn ein Unternehmen den Namen wechselt.
- Im sog. “Code of Conduct” eines Top-Level-Domain Betreibers ist festgelegt, dass dieser nur einige wenige Domains selbst betreiben darf (z.B. www.whois.tld). Dies wäre für eine dotmarke Top-Level-Domain unsinning, da hier ja gerade der Sinn ist, dass das Unternehmen die TLDs betreibt und findet daher für .unternehmen TLDs keine Anwendung.
Diese beiden Punkte gelten aber nur dann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Alle Domains von .unternehmen sind auf das Unternehmen als Inhaber eingetragen und werden nur von diesem für die eigenen Zwecke genutzt.
- Das Unternehmen verkauft, vertreibt und transferiert keine Domains an Dritte. Ausgenommen davon sind bspw. Tochtergesellschaften.
Der Auszug aus dem Originaltext des AGB lautet:
…(i) all domain name registrations in the TLD are registered to, and maintained by, Registry Operator for its own exclusive use, (ii) Registry Operator does not sell, distribute or transfer control or use of any registrations in the TLD to any third party that is not an Affiliate of Registry Operator …