Von den 1.931 eingegangenen Bewerbungen für neuen Top-Level-Domains hatten sich ca. 675 Brands um ihre eigene Top-Level-Domain, eine so genannte dotBrand, beworben. Der überwiegende Anteil der Bewerber plant, seine Top-Level-Domain aussschliesslich für sich selbst und mit ihm verbundenen Unternehmen zu betreiben, also keine Domainregistrierungen durch Dritte zu erlauben. Dieses Betriebsmodell wird als “closed TLD” bezeichnet und ist bereits im Bewerberhandbuch so vorgesehen. Möglich wird dieses Betriebsmodell, indem der Bewerber bei ICANN eine Ausnahme vom “Code of Conduct” beantragt und ICANN diesen Antrag genehmigt.
Die Ausnahme vom “Code of Conduct” ist zwar eine sinnvolle Option, dennoch waren weitere Regelungen aus dem Bewerberhandbuch für dotBrand Bewerber unnötig. Einige dotBrand Bewerber haben daher die Initiative ergriffen, und einen Vorschlag entwickelt, mit dem ihre Top-Level-Domains weitere Ausnahmen von Regelungen im Bewerberhandbuch beantragen können. Zu der Ausnahme gehört:
- dotBrand Betreiber müssen keine Sunrisephase durchführen
- dotBrand kann im Insolvenzfall zwei Jahre lang nicht durch Dritte (z.B. Wettbewerber) betrieben werden
- dotBrand muss nicht Verträge mit allen ICANN-akkreditierten Registraren schließen, sondenr kann bis zu drei Registrare auswählen
Allerdings gelten für diese Ausnahmen Kriterien, die ein dotBrand Bewerber zuvor erfüllen muss:
- die Top-Level-Domain entspricht einer eingetragenen Marke
- die Marke ist im Trademark-Clearinghouse hinterlegt
- die Marke ist im Besitz des Bewerbers oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens und ist in Benutzung
- die Top-Level-Domain ist kein generischer Begriff
Diese Vorschläge prüft ICANN derzeit. Nimmt ICANN sie an, werden sie optionaler Bestandteil des Betreiber-Vertrages zwischen ICANN und der Registry.