ICANN58-Meeting: DSGVO und DNS-Abuse
Zu den wichtigsten Themen auf dem ICANN58-Meeting in Kopenhagen gehörten die Europäische Datenschutzrichtlinie, die Überwachung von Missbrauch sowie Diskussionen über die Gestaltung der nächsten Bewerbungsrunde. Um die neue europäische GDPR-Richtlinie, fand auf dem ICANN-Meeting eine intensive Diskussion statt. Da sie bereits seit dem 24. Mai 2016 wirksam ist, müssen Organisationen mit Sitz in den Mitgliedsstaaten sie bis zum 25. Mai 2018 umsetzen. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, wie die Vorgaben zeitnah umgesetzt werden können. Vereinbart wurde die Gründung weiterer Arbeitsgruppen, die in den kommenden Monaten Lösungsvorschläge erarbeiten.
Zahlreiche Gremien forderten ICANN auf dem 58. ICANN-Meeting auf, mit Top-Level-Domain-Betreibern eine stärkere Überwachung von Missbrauch zu vereinbaren. Denn es mehren sich Stimmen, die einen zu laxen Umgang der Registries und Registrare mit Missbrauch beklagen. Der aktuelle Entwurf, wie Missbrauch gemäß des ICANN-Vertrages in Spezifikation 11.3b überwacht werden soll, wurde intensiv diskutiert. Im Laufe des Jahres soll das Vorgehen verabschiedet und danach verpflichtend für alle Betreiber einer Top-Level-Domain werden.
Diskussion um neue TLDs
Unter welchen Bedingungen Bewerber sich künftig um eine eigene Top-Level-Domain bewerben können, war Thema in zahlreichen Gremien. In die Diskussionen flossen die Erfahrungen aus der vergangenen Bewerbungsrunde ebenso ein wie die Positionen aller bei ICANN vertretenen Interessengruppen. Katrin Ohlmer gab den Regierungsvertretern eine Einschätzung, welche Themen geografische, insbesondere europäische, Top-Level-Domains betriffen; dazu zählt im Speziellen die neue Europäische Datenschutzrichtlinie.