Das Trade­mark Clea­ring­house (TMCH) ist eine zen­tra­le Daten­bank für Mar­ken­rech­te. Es schützt und infor­miert Mar­ken­in­ha­ber bei Domain-Regis­trie­run­gen durch Drit­te, wenn die­se Domains dem Mar­ken­na­men entsprechen.

Benachrichtigung nur bei „neuen“ TLDs

Ursprüng­lich waren an das TMCH nur die „neu­en“ Top-Level-Domains (gTLDs) ange­bun­den. Benach­rich­ti­gun­gen zu Domain-Regis­trie­run­gen wur­den nur ver­sen­det, wenn es bspw. .berlin‑, .shop- oder .online-Domains betraf. In dem Fall erhiel­ten Unter­neh­men, die ihre Mar­ke im Trade­mark Clea­ring­house hin­ter­legt hat­ten, bei jeder iden­ti­schen Domain-Regis­trie­rung eine Benach­rich­ti­gung. So konn­ten sie ent­schei­den, sie gegen die­se Domain-Regis­trie­rung vor­ge­hen oder nicht.

Ausweitung des Trademark Clearinghouse Dienstes auch auf .com-Domains

Mitt­ler­wei­le sind auch „alte“ TLDs, wie .net und .com Mit­glied des TMCH gewor­den. Nun erhal­ten Mar­ken­in­ha­ber auch Benach­rich­ti­gun­gen bei Domain-Regis­trie­run­gen unter die­sen TLDs. Damit erhal­ten Mar­ken­in­ha­ber nun vie­len rele­van­ten Domain-Regis­trie­run­gen eine Benach­rich­ti­gung, und kön­nen trotz DSGVO ihre Rech­te wahr­neh­men. Wei­te­re TLDs wer­den sich dem TMCH anschlie­ßen, so dass Mar­ken­in­ha­ber künf­tig von einem immer brei­te­ren Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot profitieren.

Schutz der Marke durch TMCH-Mitteilung

Wenn Drit­te eine Domain regis­trie­ren, prüft das TMCH, ob die­se Domain mit einer der Mar­ken in der TMCH-Daten­bank über­ein­stimmt. Bei einer Über­ein­stim­mung wird ein Mar­ken­hin­weis ange­zeigt, die Domain kann aber regis­triert wer­den. Es liegt also in der Hoheit des Regis­tran­ten, ob sie oder er die ent­spre­chen­de Domain wirk­lich regis­trie­ren möch­te. Der Mar­ken­in­ha­ber erhält einen Hin­weis, dass eine Domain regis­triert wur­de, die sei­ner Mar­ke ent­spricht. Der Mar­ken­in­ha­ber kann dann direkt prü­fen, ob die Regis­trie­rung intern ver­an­lasst wur­de, oder nicht. Soll­te es sich um eine exter­ne Domain-Regis­trie­rung han­deln, kann er direkt ein UDRP- oder URS-Ver­fah­ren ein­lei­ten, damit die Domain gekün­digt, über­tra­gen oder gesperrt wird.

Somit leis­tet das Trade­mark Clea­ring­house (TMCH) wert­vol­le Diens­te beim Schutz von Mar­ken­in­ha­bern.