Das Trademark Clearinghouse (TMCH) ist eine zentrale Datenbank für Markenrechte. Es schützt und informiert Markeninhaber bei Domain-Registrierungen durch Dritte, wenn diese Domains dem Markennamen entsprechen.
Benachrichtigung nur bei „neuen“ TLDs
Ursprünglich waren an das TMCH nur die „neuen“ Top-Level-Domains (gTLDs) angebunden. Benachrichtigungen zu Domain-Registrierungen wurden nur versendet, wenn es bspw. .berlin‑, .shop- oder .online-Domains betraf. In dem Fall erhielten Unternehmen, die ihre Marke im Trademark Clearinghouse hinterlegt hatten, bei jeder identischen Domain-Registrierung eine Benachrichtigung. So konnten sie entscheiden, sie gegen diese Domain-Registrierung vorgehen oder nicht.
Ausweitung des Trademark Clearinghouse Dienstes auch auf .com-Domains
Mittlerweile sind auch „alte“ TLDs, wie .net und .com Mitglied des TMCH geworden. Nun erhalten Markeninhaber auch Benachrichtigungen bei Domain-Registrierungen unter diesen TLDs. Damit erhalten Markeninhaber nun vielen relevanten Domain-Registrierungen eine Benachrichtigung, und können trotz DSGVO ihre Rechte wahrnehmen. Weitere TLDs werden sich dem TMCH anschließen, so dass Markeninhaber künftig von einem immer breiteren Informationsangebot profitieren.
Schutz der Marke durch TMCH-Mitteilung
Wenn Dritte eine Domain registrieren, prüft das TMCH, ob diese Domain mit einer der Marken in der TMCH-Datenbank übereinstimmt. Bei einer Übereinstimmung wird ein Markenhinweis angezeigt, die Domain kann aber registriert werden. Es liegt also in der Hoheit des Registranten, ob sie oder er die entsprechende Domain wirklich registrieren möchte. Der Markeninhaber erhält einen Hinweis, dass eine Domain registriert wurde, die seiner Marke entspricht. Der Markeninhaber kann dann direkt prüfen, ob die Registrierung intern veranlasst wurde, oder nicht. Sollte es sich um eine externe Domain-Registrierung handeln, kann er direkt ein UDRP- oder URS-Verfahren einleiten, damit die Domain gekündigt, übertragen oder gesperrt wird.
Somit leistet das Trademark Clearinghouse (TMCH) wertvolle Dienste beim Schutz von Markeninhabern.