Der Brexit, also der Aus­tritt von Groß­bri­tan­ni­en aus der Euro­päi­schen Uni­on, hat zahl­rei­che Fol­gen. Eine davon betrifft die Welt der Top-Level-Domains und ist auf vie­len Ebe­nen interessant.

.eu-Domains und der Brexit

Bereits seit 15 Jah­ren ste­hen .eu-Domains für euro­päi­sche Bür­ger und Unter­neh­men zur Ver­fü­gung. Mitt­ler­wei­le gibt es knapp 3,7 Mil­lio­nen regis­trier­te Domains, von denen über 81.000 in Groß­bri­tan­ni­en regis­triert sind. Mit dem Brexit, bzw. bereits seit der kon­kre­ten Pla­nung des Aus­tritts im Jahr 2019, hat EUrid in Pres­se­mit­tei­lun­gen erneut auf die Geschäfts­be­din­gun­gen hin­ge­wie­sen. Die Regis­trie­rungs­richt­li­ni­en von .eu ein­deu­tig schrei­ben vor, dass der Wohn­ort bzw. der Unter­neh­mens­sitz des Inha­bers inner­halb der EU lie­gen muss. Daher dür­fen die Domains bri­ti­scher Bür­ger und Unter­neh­men nicht ver­län­gert werden.

Laut EUrid haben seit dem 01.01.2021 alle bri­ti­schen .eu-Domains den Sta­tus „Sus­pen­ded“, Web­sei­ten sind damit nicht län­ger aktiv, E‑Mail-Ser­vices ein­ge­stellt. Bei einer Orts­än­de­rung in den Daten kann man die Domain aller­dings reak­ti­vie­ren. Seit dem tat­säch­li­chen Aus­tritt am 01.01.2021 bekom­men Domain-Inha­ber eine Gna­den­frist von sechs Mona­ten, um ihre Domain zu erhal­ten. Sie kön­nen sie zum Bei­spiel auf einen Treu­händ­ler mit Sitz in der EU über­tra­gen. Die­se Mög­lich­keit nut­zen auch ande­re Nicht-EU-Staa­ten wie die Schweiz bereits seit Jah­ren. Pas­sen Domain-Inha­ber die Adres­se nicht an, tritt am 01.07.2021 dann der „Withdrawn“-Status ein. Er führt in der Kon­se­quenz zur Löschung der Domain.

Welche Lösungen gibt es?

Wie bereits erwähnt, ist die Regis­trie­rung über einen Drit­ten, z.B. einen Treu­händ­ler o. ä., eine Mög­lich­keit, um dem Pro­blem zu begeg­nen. Obwohl beim Start der .eu-TLD 2005 wahr­schein­lich nur die wenigs­ten Men­schen einen Brexit vor­her­ge­se­hen haben, sind poli­ti­sche Ver­än­de­run­gen mög­lich. Auch wenn das eher eine Aus­nah­me ist, kann es die Nutz­bar­keit einer Domain-Endung beeinflussen.

TLDs, die weni­ger durch grö­ße­re poli­ti­sche Pro­zes­se beein­flusst sind, sind bei­spiels­wei­se loka­le TLDs wie .ber­lin, .lon­don oder .paris. Denn Städ­te­na­men ändern sich deut­lich sel­te­ner und ord­nen die Domain prä­zi­ser einem Ort zu. Auch gene­ri­sche TLDs wie .shop, .online oder .info kön­nen eine gute Alter­na­ti­ve zu Län­der-TLDs sein. Für grö­ße­re Unter­neh­men ist eine eige­ne TLD eine siche­re und unab­hän­gi­ge Mög­lich­keit, um sich pas­sen­de Domains auf Dau­er zu sichern und zu betreiben.