.muenchen Stadt-Top-Level-Domain

Infor­ma­tio­nen zur einer Top-Level-Domain für die baye­ri­sche Lan­des­haupt­stadt Mün­chen fin­den sich unter https://www.muenchen-transparent.de/antraege/2549416. Top-Level-Domain „.muen­chen“; Ver­fah­ren bei einer Bewer­ber­an­fra­ge – Sit­zungs­vor­la­ge Nr. 08–14 / V08397 Beschluss des Ver­wal­tungs- und Per­so­nal­aus­schus­ses vom 18.01.2012 (VB) Öffent­li­che Sit­zung – Vor­trag des Refe­ren­ten Die Inter­net Cor­po­ra­ti­on for Assi­gned Names and Num­bers („ICANN“) plant bereits seit gerau­mer Zeit eine Erwei­te­rung des Namens­raums im Inter­net durch die Ver­ga­be weit­ge­hend frei wähl­ba­rer Begrif­fe als Domä­nen­na­men obers­ter Stu­fe („gene­ric Top Level Domains“ / „gTLD“).

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1. His­to­rie Das Prä­si­di­um des Deut­schen Städ­te­tags hat­te daher in sei­ner Sit­zung am 12.02.2008 in Würz­burg die Erwei­te­rung des Inter­net­adress­raums um geo­gra­fi­sche Begrif­fe als Domain­na­men obers­ter Stu­fe („geo­gra­fic Top Level Domains“ / „geoTLD“) wie z. B. Städ­te­na­men ein­ver­nehm­lich abge­lehnt und fol­gen­den Beschluss gefasst: „Das Prä­si­di­um appel­liert an die Bun­des­re­gie­rung, eine Erwei­te­rung des Inter­net­adress­raums durch geo­re­fe­ren­zier­ba­re Begrif­fe (Städ­te­na­men) nicht zu unter­stüt­zen, da ein wesent­li­cher Nut­zen weder für die Städ­te noch für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erkenn­bar ist und eine mög­li­che Ein­füh­rung sol­cher Domains im Gegen­teil erheb­li­che Risi­ken birgt.“

Im Vor­feld die­ses Beschlus­ses hat­ten bei einer Umfra­ge unter den 15 größ­ten Städ­ten Deutsch­lands 13 Städ­te geant­wor­tet und sich aus­nahms­los gegen eine Erwei­te­rung des Adress­na­mens­rau­mes aus­ge­spro­chen. Die Haupt­ab­tei­lung III des Direk­to­ri­ums hat­te sodann im Juli 2009 als Domain-Regis­trie­rungs­stel­le der LHM dar­auf hin­ge­wie­sen, dass vor­aus­sicht­lich ab 2010 belie­bi­ge TLDs regis­triert wer­den kön­nen und ange­fragt, ob in die­sem Zusam­men­hang etwas ver­an­lasst sei. Herr 3. Bgm. Monatz­eder hat­te dar­auf hin im Sep­tem­ber 2009 in Ver­tre­tung des Ober­bür­ger­meis­ters fest­ge­legt, dass für die LHM kei­ne Not­wen­dig­keit besteht, eine TLD ‚.muen­chen’ regis­trie­ren zu lassen.

Die ICANN hat wei­ter am 20. Juni 2011 die künf­ti­ge Zulas­sung weit­ge­hend frei wähl­ba­rer Begrif­fe als Domain­na­men obers­ter Stu­fe beschlos­sen. Dies ermög­licht es, künf­tig auch Län­der- oder Städ­te­na­men als TLD zu regis­trie­ren. Über die Zulas­sung sämt­li­cher neu­er TLDs und die Aus­wahl des jewei­li­gen Domain­be­trei­bers ent­schei­det ICANN in einem stan­dar­di­sier­ten Bewer­bungs­ver­fah­ren, das am 12. Janu­ar 2012 begin­nen wird.

Der Ablauf die­ses Ver­fah­rens, die Bewer­bungs­be­din­gun­gen und die Anfor­de­run­gen an den spä­te­ren Domain­be­trieb sind in einem von ICANN her­aus­ge­ge­be­nen, eng­lisch­spra­chi­gen Bewer­ber­hand­buch (gTLD Appli­cant Gui­de­book) gere­gelt, das auf der Inter­net­sei­te http://www.icann.org/en/topics/new-gtld-program.htm ver­öf­fent­licht ist. Wesent­lich hier­bei ist, dass das Appli­cant Gui­de­book beson­de­re Rege­lun­gen für die Regis­trie­rung von geoTLDs vor­sieht. Unter ande­rem muss jeder Bewer­ber für eine geoTLD eine von der betrof­fe­nen Gebiets­kör­per­schaft aus­ge­stell­te Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung bzw. Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung („let­ter of sup­port” bzw. „let­ter of non objec­tion”) vorweisen.

Am 28.06.2011 wur­de von den Stadt­rä­ten Lie­bich, Amlong, Gradl und Mes­sin­ger eine Stadt­rats­an­fra­ge mit dem Titel “Neue Top Level Domain ‚.muen­chen’: Wie lässt sich die Mar­ke Mün­chen schüt­ze n, ohne dass die Stadt zum Domain­ver­wal­ter und Adress­händ­ler wird?“ gestellt. In der Ant­wort auf die­se Anfra­ge wur­de mit­ge­teilt, dass es die Lan­des­haupt­stadt Mün­chen nicht als ihre Auf­ga­be ansieht, eine Domain­ver­wal­tung zu betrei­ben. Gleich­zei­tig wur­de erwähnt, dass noch kei­ne pri­va­ten Bewer­ber auf die LHM zuge­gan­gen sind und um Ertei­lung eines „let­ter of sup­port“ bzw. eines „let­ter of non objec­tion“ gebe­ten haben. Auch eine Anfra­ge bei den größ­ten städ­ti­schen Gesell­schaf­ten habe noch kei­ne absch­lie ßen­den Erkennt­nis­se dar­über erbracht, ob die TLD ‚.muen­chen’ Vor­tei­le brin­gen bzw. sinn­voll ein­ge­setzt wer­den kann.

Mehr Infor­ma­tio­nen unter

https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/2560726

https://direktzu.muenchen.de/ude/messages/anstrengungen-zur-einrichtung-einer-dns-top-level-domain-fuer-muenchen-29389