.muenchen Stadt-Top-Level-Domain
Informationen zur einer Top-Level-Domain für die bayerische Landeshauptstadt München finden sich unter https://www.muenchen-transparent.de/antraege/2549416. Top-Level-Domain „.muenchen“; Verfahren bei einer Bewerberanfrage – Sitzungsvorlage Nr. 08–14 / V08397 Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 18.01.2012 (VB) Öffentliche Sitzung – Vortrag des Referenten Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers („ICANN“) plant bereits seit geraumer Zeit eine Erweiterung des Namensraums im Internet durch die Vergabe weitgehend frei wählbarer Begriffe als Domänennamen oberster Stufe („generic Top Level Domains“ / „gTLD“).
1. Historie Das Präsidium des Deutschen Städtetags hatte daher in seiner Sitzung am 12.02.2008 in Würzburg die Erweiterung des Internetadressraums um geografische Begriffe als Domainnamen oberster Stufe („geografic Top Level Domains“ / „geoTLD“) wie z. B. Städtenamen einvernehmlich abgelehnt und folgenden Beschluss gefasst: „Das Präsidium appelliert an die Bundesregierung, eine Erweiterung des Internetadressraums durch georeferenzierbare Begriffe (Städtenamen) nicht zu unterstützen, da ein wesentlicher Nutzen weder für die Städte noch für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar ist und eine mögliche Einführung solcher Domains im Gegenteil erhebliche Risiken birgt.“
Im Vorfeld dieses Beschlusses hatten bei einer Umfrage unter den 15 größten Städten Deutschlands 13 Städte geantwortet und sich ausnahmslos gegen eine Erweiterung des Adressnamensraumes ausgesprochen. Die Hauptabteilung III des Direktoriums hatte sodann im Juli 2009 als Domain-Registrierungsstelle der LHM darauf hingewiesen, dass voraussichtlich ab 2010 beliebige TLDs registriert werden können und angefragt, ob in diesem Zusammenhang etwas veranlasst sei. Herr 3. Bgm. Monatzeder hatte darauf hin im September 2009 in Vertretung des Oberbürgermeisters festgelegt, dass für die LHM keine Notwendigkeit besteht, eine TLD ‚.muenchen’ registrieren zu lassen.
Die ICANN hat weiter am 20. Juni 2011 die künftige Zulassung weitgehend frei wählbarer Begriffe als Domainnamen oberster Stufe beschlossen. Dies ermöglicht es, künftig auch Länder- oder Städtenamen als TLD zu registrieren. Über die Zulassung sämtlicher neuer TLDs und die Auswahl des jeweiligen Domainbetreibers entscheidet ICANN in einem standardisierten Bewerbungsverfahren, das am 12. Januar 2012 beginnen wird.
Der Ablauf dieses Verfahrens, die Bewerbungsbedingungen und die Anforderungen an den späteren Domainbetrieb sind in einem von ICANN herausgegebenen, englischsprachigen Bewerberhandbuch (gTLD Applicant Guidebook) geregelt, das auf der Internetseite http://www.icann.org/en/topics/new-gtld-program.htm veröffentlicht ist. Wesentlich hierbei ist, dass das Applicant Guidebook besondere Regelungen für die Registrierung von geoTLDs vorsieht. Unter anderem muss jeder Bewerber für eine geoTLD eine von der betroffenen Gebietskörperschaft ausgestellte Einverständniserklärung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung („letter of support” bzw. „letter of non objection”) vorweisen.
Am 28.06.2011 wurde von den Stadträten Liebich, Amlong, Gradl und Messinger eine Stadtratsanfrage mit dem Titel “Neue Top Level Domain ‚.muenchen’: Wie lässt sich die Marke München schütze n, ohne dass die Stadt zum Domainverwalter und Adresshändler wird?“ gestellt. In der Antwort auf diese Anfrage wurde mitgeteilt, dass es die Landeshauptstadt München nicht als ihre Aufgabe ansieht, eine Domainverwaltung zu betreiben. Gleichzeitig wurde erwähnt, dass noch keine privaten Bewerber auf die LHM zugegangen sind und um Erteilung eines „letter of support“ bzw. eines „letter of non objection“ gebeten haben. Auch eine Anfrage bei den größten städtischen Gesellschaften habe noch keine abschlie ßenden Erkenntnisse darüber erbracht, ob die TLD ‚.muenchen’ Vorteile bringen bzw. sinnvoll eingesetzt werden kann.
Mehr Informationen unter
https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/2560726